Kasseler Wassergebühren: Urteilsgründe liegen jetzt vor

In dem Rechtsstreit um die Rechtswidrigkeit der Kasseler Wassergebühren liegen jetzt die Urteilsgründe des Hessischen Verwaltungsgerichtshof vor. Dieser hatte entschieden, dass die Kasseler Wassergebühren seit 2012 rechtswidrig erhoben werden, weil sie eine Konzessionsabgabe in Höhe von 4,2 Millionen Euro enthalten, die nicht auf die Gebührenzahler umgelegt werden darf. Die Einstellung der Konzessionsabgabe habe „zur Folge, dass im Ergebnis der Gebührenzahler im Rahmen des Gebührenhaushaltes den Betrag der Konzessionsabgabe finanziert und dieses Entgelt in den allgemeinen Haushalt der Beklagten (Stadt Kassel, d. Red.) einfließt. Damit schafft die Beklagte im Ergebnis selbst ‚Kosten‘, die der Gebührenzahler zu finanzieren hat und deren Ertrag ihr selbst zufließt“, so das Gericht in seinem Urteil. Zu den vollständigen Entscheidungsgründen gelangen Sie hier: Urteil Hess. VGH, 5 A 1305/17, v. 11.12.2018

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