Rechtswidrige Wassergebühren: Mieterbund Nordhessen fordert Stadt Kassel und Vermieter zur Erstattung auf

Der Mieterbund Nordhessen e.V., mit gut 17.000 Mitgliedern einer der größten hessischen Vereine, fordert nach dem Berufungsurteil des Hessischen Verwaltungsgerichthofs sowohl die Stadt Kassel als auch die Vermieter zur Rückerstattung des als rechtwidrig befundenen Anteils der Wassergebühren an die Mieterinnen und Mieter in Kassel und Vellmar auf. „Aus diesem Urteil ist zu entnehmen, dass die Wasserkosten seit dem Jahre 2012 um 15 Prozent überhöht gewesen sind“, erläutert Maximilian Malirsch, Geschäftsführer des Mieterbunds Nordhessen. „Dass die Stadt Kassel die Rechtmäßigkeit des Berufungsurteils überprüfen lassen will, ist ihr gutes Recht. Auch wenn nach Experteneinschätzung die Nichtzulassungsbeschwerde kaum Erfolgsaussicht haben dürfte. Vollkommen unverständlich ist jedoch, dass die Stadt bereits jetzt eine Rückzahlung an alle Betroffenen seit 2012 ablehnt.“ Oberbürgermeister Geselle (SPD) hat es abgelehnt, die nach Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes seit 2012 rechtswidrig erhobenen Wassergebühren zu erstatten, weil nur jene Gebührenzahler einen Rechtsanspruch auf Erstattung haben, die sich gegen ihre Bescheide gewehrt haben. Von den rund 70.000 Gebührenzahlern in Kassel und Vellmar sind dies 35. „Die Stadt muss für ihre Fehler gerade stehen und kann sich nicht auf diese juristische Position zurückziehen. Andernfalls müssen sich die politisch Verantwortlichen nicht wundern, dass die Bürgerinnen und Bürger immer mehr Vertrauen in Politik und Verwaltung verlieren“, so Malirsch weiter.