Deutsches Asylgrundrecht ist längst abgeschafft

Nur mit Staunen kann man die Diskussion in der CDU über eine Abschaffung des deutschen Asylgrundrechtes verfolgen, wie sie Friedrich Merz, der aussichtsreiche Kandidat um die Nachfolge von Angela Merkel als CDU-Vorsitzende, in Gang gebracht hat. Denn faktisch ist dieses Asylgrundrecht bereits seit 1993 abgeschafft. Zwar enthält Art. 16a GG formal noch ein Asylgrundrecht. Durch die folgenden Absätze dieser Vorschrift wird dieses Recht jedoch nahezu vollständig ausgehöhlt. Auf dieses Grundrecht kann sich demnach nur der berufen, der nicht aus einem EU-Staat oder einem sicheren Drittstaat eingereist ist, also nur der, der mithilfe eines Flugzeuges deutschen Boden betritt. Folglich wurden von den 600.000 Asylbewerbern im Jahr 2017 auch nur 0,7% auf der Grundlage des Art. 16a GG anerkannt. Rechtsgrundlage für die Asylverfahren sind seit 1993 fast ausschließlich internationale Vorschriften, zunächst die Genfer Flüchtlingskonvention und seit 1999 das Asylrecht der Europäischen Union. 2013 wurde das europäische Asylrecht deutlich verstärkt. Es bietet jetzt nicht nur denjenigen Schutz, die individuell oder als Gruppe verfolgt werden, sondern schützt auch Bürgerkriegsflüchtlinge.

FREIE WÄHLER fordern gerechte Besteuerung von multinationalen Konzernen

Am morgigen „Black Friday“ erwartet der Handelsverband Deutschland (HDE) erneut deutliche Umsatzzuwächse im Onlinehandel in Deutschland auf 2,4 Milliarden Euro. Ein Großteil dieser Umsätze wird dabei von multinationalen Internetkonzernen wie Google, Apple und Amazon erzielt. Klassische mittelständische Händler können diesen Rabattaktionen kaum etwas entgegensetzen. Engin Eroglu, Landesvorsitzender FREIE WÄHLER Hessen und Kandidat zur Europawahl 2019, fordert deshalb, dass sich international tätige Unternehmen nicht länger ihrer gesellschaftlichen Verantwortung entziehen und genauso wie der Mittelstand angemessene Steuern bei uns zahlen, wenn sie in Europa Gewinne erwirtschaften: „Amazon und Co. nehmen in großem Maße die Leistung des Staates wie z. B. gut gebildete Fachkräfte und eine tragfähige Infrastruktur in Anspruch und müssen deshalb auch die Kosten dafür mittragen. Leider können Großkonzerne EU-Regeln häufig unproblematisch bewältigen, während kleine und mittelständische Unternehmen die Last der Auflagen kaum stemmen können. Hier müssen wir auf europäischer Ebene einheitliche Regelungen schaffen, damit alle Unternehmen, auf in Europa erwirtschaftete Gewinne, angemessene Steuern zahlen.“ Allein auf den größten E-Commerce-Anbieter Amazon entfallen 30 Prozent aller Onlineumsätze in Deutschland. Mit einem Umsatz von 8,8 Milliarden Euro im letzten Jahr liegt der Umsatz damit dreimal höher als der des nächsten Konkurrenten Otto. Amazon hat hierzulande fast 44 Millionen regelmäßige Kunden, das entspricht fast drei Viertel der 60 Millionen deutschen Internet-Nutzer. Doch nicht nur im Onlinehandel baut Amazon seine marktbeherrschende Stellung aus. In den letzten Jahren hat nicht nur im Buchhandel ein teils ruinöser Verdrängungswettbewerb mit Inhaber- oder familiengeführten Mittelstandsunternehmen stattgefunden. „Diese neuen Wirtschaftszweige müssen gerecht wie alle anderen auch die Kosten der Gesellschaft tragen. Gerade Amazon als Plattform macht es möglich, Artikel überall auf der Welt zu bestellen und so Artikel zu einem günstigeren Umsatzsteuersatz anzubieten. Dieses seit langem bekannte Steuerschlupfloch bietet den Onlineplattformen einen gewichtigen Vorteil gegenüber dem stationären Handel. Hier müssen wir auf europäischer Ebene schnellstmöglich aktiv werden, damit wir die Wettbewerbsfähigkeit unseres Einzelhandels vor Ort erhalten können. Die Vorschläge einer Ausgleichsteuer sind hier ein erster richtiger Ansatz“, so Eroglu weiter.
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Merz fordert Nachbesserungen beim Migrationspakt

Friedrich Merz

Friedrich Merz, aussichtsreicher Kandidat für die Nachfolge Merkels als CDU-Vorsitzende, hat offen Nachbesserungen beim UN-Migrationspakt gefordert. Auf einer der Regionalkonferenzen zur Vorstellung der Kandidaten um den CDU-Vorsitz im thüringischen Seebach warnte Merz davor, durch den Pakt neue Asylgründe zu schaffen. Der Migrationspakt sei zwar rechtlich nicht bindend, so Merz. „Wenn Deutschland diesem Pakt beitritt, muss in geeigneter Weise klargestellt werden, dass er die Asylgründe vor den Verwaltungsgerichten nicht erweitert“. Zugleich forderte er eine Diskussion über das Asylgrundrecht. Annegret Kramp-Karrenbauer stellte sich hinter den Pakt und damit auch hinter die Kanzlerin: „Bei aller Abwägung bin ich der Meinung, dass dieser Pakt für uns mehr Vorteile als Nachteile bringt“. Jens Spahn bezog keine ausdrückliche Position. Er wiederholte seine Forderung, den Migrationspakt auf dem CDU-Parteitag zu diskutieren.
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Merkel verteidigt Migrationspakt – Warnung vor Nationalismus

Dr. Angela Merkel

In der Generaldebatte zum Bundeshaushalt hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erneut und mit Vehemenz den UN-Pakt „für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ verteidigt.  Er sei „der richtige Antwortversuch, globale Probleme auch international und miteinander zu lösen“. Es sei zudem im deutschen Interesse, dass sich die Bedingungen auf der Welt für Flüchtlinge und Arbeitsmigranten verbessern. Zudem werde die deutsche Souveränität durch den Pakt nicht berührt. Zugleich warnte Merkel vor „Nationalismus in reinster Form“. Der Migrationspakt ist auch innerhalb der Union umstritten. Im parteiinternen Wettkampf um die Nachfolge Merkels als Parteivorsitzende hat der dem konservativen Flügel zugerechnete Bewerber Jens Spahn gefordert, über den Pakt die Delegierten des CDU-Parteitages entscheiden zu lassen. Auch das bayerische Kabinett beschäftigte sich mit dem Pakt und forderte von der Bundesregierung mehr Transparenz.
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Migrationspakt: CSU soll Position der Freien Wähler übernehmen

Der Regensburger Landtagsabgeordnete und Bundesvorstandsmitglied der Freien Wähler, Tobias Gotthardt, fordert die CSU auf, ihre Haltung zum Migrationspakt zu überdenken. Der Pakt brauche einen „Restart, wenn er wegweisend und zielführend sein soll. Und ich kann unserem bayerischen Koalitionspartner nur empfehlen, diese Position der Freien Wähler zu übernehmen“, so Gotthardt gegenüber dem Wochenblatt. Die Freien Wähler hatten auf ihrem Europaparteitag die Bundesregierung aufgefordert, den Migrationspakt in der jetzigen Form abzulehnen und nachzubessern. Der Pakt war auch Thema im bayerischen Kabinett. Beschlüsse wurden dort nicht gefasst, allerdings erklärte der Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU), mit dem Pakt seien „Tür und Tor geöffnet für eine völlig einseitige, verhetzende Darstellung durch bestimmte politische Kräfte“. Die Bundesregierung müsse transparenter mit dem Thema umgehen. Die CSU-Landtagsfraktion wird sich in der kommenden Woche mit dem Migrationspakt beschäftigen.
Foto: Rolf Poss © Bildarchiv Bayerischer Landtag

Migrationspakt: Freie Wähler fordern Nachbesserung

Auf ihrem Europaparteitag in Koblenz haben die Delegierten der Freien Wähler einstimmig die Bundesregierung aufgefordert, den „Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ vorerst nicht anzunehmen, sondern sich stattdessen für eine Nachverhandlung dieses Paktes einzusetzen. Der Migrationspakt beinhalte Maßnahmen, um legale Migrationsmechanismen, insbesondere für qualifizierte Arbeitskräfte, zu erleichtern und die Rechte der Migranten zu stärken (z. B. durch Sicherstellung von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen, kein Entzug von Pässen etc.). Dass die UN das Ziel verfolge, weltweit einheitliche Regeln für Migration zu schaffen, sei vernünftig und müsse weiter vorangetrieben werden. Der vorliegende Beschlusstext enthalte jedoch einige Passagen, welche einen zu großen Interpretationsspielraum offen lassen, so die Delegierten in ihrem Beschluss. Insbesondere der Unterpunkt „Unsere Vision und Leitprinzipien“ definiere weitreichende Eigenschaften der globalen Migration, ohne diese mit fundierten Nachweisen zu unterlegen. Besonders das darin enthaltene „Anerkenntnis“ werde von vielen Volkswirtschaften der Erde, neben den Vereinigten Staaten von Amerika auch Österreich, das derzeit den EU-Ratsvorsitz innehabe, und von Israel und der Schweiz kritisiert. Die häufig angeführte Argumentation, dass dieser Pakt einen „rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen darstellt“ und somit auch keine völkerrechtliche Bindung entfalte, wurde von den Delegierten zurückgewiesen. Vorderstes Ziel müsse es daher sein, mit allen Nationen nochmal an den Verhandlungstisch zurückzukehren und den Pakt neu zu verhandeln. Alles andere werde der Bedeutung und Tragweite des eigentlich notwendigen Vorhabens, nämlich weltweite Regeln für Migration aufzustellen, nicht gerecht.
Bild: Freie Wähler Bundesvereinigung

Midterms: „Blaue Welle“ vom US-Mehrheitswahlrecht gebrochen

Die von den Demokraten erhoffte „Blaue Welle“ – blau ist die Parteifarbe der Demokraten – ist, jedenfalls bezogen auf die Anzahl der errungenen Mandate, wegen des in den USA geltenden Mehrheitswahlrechts ausgeblieben. Denn bezogen auf die abgegebenen Stimmen haben die Demokraten deutliche Gewinne erzielt und sind erheblich stärker als die Republikaner. So erreichten sie bei der Wahl zum Repräsentantenhaus 4,5 Millionen mehr Stimmen als die Republikaner. Sie steigerten sich von 44,6% im Jahr 2014 über 48% im Jahr 2016 auf jetzt 52,4% im Jahr 2018 und errangen eine Mehrheit der Mandate. Noch deutlicher wird der Einfluss des Wahlrechts auf das Wahlergebnis bei den Senatswahlen. So erreichten die Demokraten mit 57% fast 13 Millionen mehr Stimmen als die Republikaner und mussten dennoch hinnehmen, dass diese ihre Mehrheit der Mandate um zwei Sitze ausbauen konnten. Anders als durch das etwa in Deutschland geltende Verhältniswahlrecht werden durch das Mehrheitswahlrecht die Parlamentsmandate nicht im Verhältnis der Stärke der Parteien verteilt. Vielmehr wird bei der Mehrheitswahl das Wahlgebiet in Wahlkreise unterteilt und in das Parlament zieht der Kandidat ein, der die meisten Stimmen im Wahlkreis erzielt. Auf diese Weise kann das Wahlergebnis erheblich verzerrt werden. So kann eine Partei, deren Kandidaten in der Summe erheblich weniger als die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht haben, dennoch die absolute Mehrheit der Mandate erringen. In den USA wird das Wahlergebnis zusätzlich dadurch verzerrt, dass die Wahlkreise bezogen auf die Bevölkerung sehr ungleich sind. So hat das von den Demokraten dominierte Kalifornien mit fast 40 Millionen Einwohner lediglich zwei Sitze im Senat. Die 22 bevölkerungsärmsten Bundesstaaten mit zusammen etwa 40 Millionen Einwohnern vergeben insgesamt 44 Senatssitze. North Dakota, Missouri und Indiana, dort haben die Republikaner den Demokraten drei Senatssitze abgenommen, haben zusammen etwa 13,5 Millionen Einwohner und sechs Senatssitze.
Kevin McCoy [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html) or CC BY-SA 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0)], via Wikimedia Commons

Europäisches Parlament besorgt über zunehmende Normalisierung von Faschismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Europa

EP plenary session

In einer Entschließung zeigt sich das Europäische Parlament besorgt über die zunehmende Normalisierung von Faschismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in der Europäischen Union und fordert die EU-Länder auf neofaschistische und neonazistische Gruppen verbieten. Die Entschließung wurde mit 355 Stimmen bei 90 Gegenstimmen und 39 Enthaltungen angenommen.  Der Text erwähnt die Anschläge in Norwegen vom 22. Juli 2011, bei denen 77 Menschen getötet und 151 weitere verletzt wurden, den Mord an der britischen Parlamentsabgeordneten Jo Cox am 16. Juni 2016 und den Angriff auf die Europaabgeordnete Eleonora Forenza. Des Weiteren weisen die Abgeordneten darauf hin, dass sieben Mitglieder einer rechtsextremen „Bürgerwehr“, die Mitte September 2018 in Chemnitz wegen Landfriedensbruch festgenommen wurden, vor Kurzem unter dem Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung, die sich selbst „Revolution Chemnitz“ nennt, vor Gericht gestellt wurden, und dass nach Angaben der Bundesanwaltschaft die Ermittler nach Überprüfung der internen Kommunikation der Gruppe den Tatvorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung auf den der Bildung einer terroristischen Vereinigung verschärften. Die Abgeordneten betonen, dass die Straflosigkeit, mit der rechtsextreme Organisationen in einigen Mitgliedstaaten agieren, zu den Gründen für den Anstieg von Gewalttaten gehört, die die gesamte Gesellschaft in Mitleidenschaft zieht, und die sich gezielt gegen bestimmte Minderheiten wie dunkelhäutige Europäer, Menschen afrikanischer Abstammung, Juden, Muslime, Roma, Drittstaatsangehörige, Angehörige der LGBTI-Minderheit und Menschen mit Behinderungen richtet. Sie fordern die Mitgliedstaaten auf, eigens Polizeieinheiten zur Bekämpfung von Hassverbrechen einzurichten, um zu gewährleisten, dass diese Verbrechen untersucht und strafrechtlich verfolgt werden. Sie drängen zudem die Mitgliedstaaten dazu, dafür zu sorgen, neofaschistische und neonazistische Gruppierungen und jegliche sonstige Stiftung oder Vereinigung, die den Nationalsozialismus und Faschismus verherrlicht, „wirksam zu verbieten“. Besorgt über Berichte über Absprachen zwischen führenden Politikern, politischen Parteien und Strafverfolgungsbehörden mit Neofaschisten und Neonazis in einigen Mitgliedstaaten, fordert das Parlament die Mitgliedstaaten auf, Hassverbrechen, Hetze und ungerechtfertigte Schuldzuweisungen durch Politiker und Amtsträger auf allen Ebenen und in allen Mediengattungen “nachdrücklich zu verurteilen und zu sanktionieren”, da diese Hass und Gewalt in der Gesellschaft hoffähig machen und weiter verstärken. Die Abgeordneten fordern zudem die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Unternehmen der sozialen Medien auf, der Verbreitung von Rassismus, Faschismus und Fremdenfeindlichkeit im Internet entgegenzuwirken. Faschistische Verbrechen aus der Vergangenheit sollten klar abgelehnt werden. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, alle Formen der Leugnung des Holocaust, einschließlich der Bagatellisierung und Verharmlosung der von den Nazis und ihren Kollaborateuren begangenen Verbrechen, zu verurteilen und dagegen vorzugehen. Die Entschließung fordert die Mitgliedstaaten und die nationalen Sportverbände, insbesondere die Fußballvereine, auf, der Geißel des Rassismus, des Faschismus und der Fremdenfeindlichkeit in den Stadien und der Kultur des Sports entgegenzuwirken, indem sie die Verantwortlichen verurteilen und bestrafen und in Zusammenarbeit mit Schulen und den zuständigen Organisationen der Zivilgesellschaft positive Bildungsangebote für junge Fans fördern.
Bild: Europäisches Parlament, Bilderdienst

US-Midterms: Demokraten werden wohl nur Mehrheit im Repräsentantenhaus erringen – Senat bleibt republikanisch

Nach den jüngsten Umfragen werden die Republikaner ihre Mehrheit im Senat verteidigen können. Den oppositionellen Demokraten winkt jedoch die Mehrheit im Repräsentantenhaus. Im Senat haben die Republikaner 46 von 100 Stimmen sicher, weil der republikanische Amtsinhaber nicht zur Wahl steht oder ihr Kandidat über einen sicheren Vorsprung verfügt. In zwei weiteren Staaten gilt der Sieg der Republikaner als wahrscheinlich und in weiteren zweiten Staaten liegen ihre Kandidaten vorn. Sechs Staaten gelten als unentschieden. Die Demokraten werden sicher über 37 Stimmen verfügen. In zwei weiteren Staaten gilt der Sieg ihrer Kandidaten als wahrscheinlich und in sechs Staaten liegen sie vorn. Selbst wenn die Demokraten sämtliche der sechs unentschiedenen Staaten für sich entscheiden könnten, käme es lediglich zu einem Patt, das der Vizepräsident mit seiner Stimme zugunsten der Republikaner auflösen würde. Dabei hat sich in den letzten Wochen die Stimmung zugunsten der Republikaner verändert. Im Frühjahr und Sommer sagten die Umfragen 48 Sitze für die Republikaner und 44 Sitze für die Demokraten bei acht unentschiedenen Staaten voraus. Im September schmolz der Vorsprung der Republikaner auf 47 zu 44 bei neun unentschiedenen Staaten, um im Oktober auf 50 zu 44 bei sechs unentschiedenen Staaten anzuwachsen. Das Repräsentantenhaus wird im Gegensatz zum Senat insgesamt neu gewählt. Hier liegen nach den Umfragen die Demokraten mit 203 zu 196 Stimmen bei 36 unentschiedenen Wahlbezirken vorn. Auch hier haben sich die Republikaner im Oktober verbessert. Im September lagen die Demokraten noch mit 206 zu 189 bei 40 unentschiedenen Wahlbezirken in Führung.
Kevin McCoy [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html) or CC BY-SA 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0)], via Wikimedia Commons

Bundesregierung verteidigt geplanten UN-Migrationspakt

Nach der Ankündigung Österreichs, dem geplanten Migrationspakt der Vereinten Nationen nicht beizutreten, hat die Bundesregierung klargestellt, dass sie den Pakt weiter unterstützt. „Gerade um Migration in geordnete Bahnen zu lenken, ist der Pakt notwendig und wichtig. Daher bedauern wir es natürlich, wenn verschiedene Staaten und vor allem auch enge Partner von uns dem Pakt nicht beitreten wollen. Wir werden weiter für seine Annahme und Umsetzung werben“, so ein Sprecher des Auswärtigen Amtes. „Der globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration wird von über 180 Staaten, also der ganz überwiegenden Mehrheit der Weltgemeinschaft, unterstützt. Zu diesen Unterstützern gehören auch wir.“ Anders als die Regierung in Wien, der auch die rechtspopulistische FPÖ angehört, sieht die Bundesregierung keine Gefahr für die nationale Souveränität, die im Text des Paktes ausdrücklich garantiert wird. „Dies ist kein völkerrechtlicher Vertrag, er ist rechtlich ausdrücklich nicht bindend, er greift ausdrücklich nicht in die Souveränitätsrechte der Mitgliedstaaten ein“, so Regierungssprecher Seibert. Er setze für alle Beteiligten das Ziel, „gemeinsame globale Lösungen für das Phänomen der Migration zu finden und weil er konkrete Ziele setzt, nämlich sichere, geordnete, legale Migration, und eben nicht illegale Migration. Er sagt sogar explizit: Leitprinzip ist, illegale Migration zu reduzieren. Das entspricht auch der Politik der Bundesregierung in den letzten Jahren.“ Vor Österreich hatten bereits die USA, Australien und Ungarn angekündigt, dem Pakt nicht beizutreten. Der Pakt soll bei einem Gipfeltreffen am 10. und 11. Dezember in Marokko unterzeichnet werden.
Bild: Deutscher Bundestag/Achim Melde