documenta-Defizit bei 8 Millionen

Die Stadt Kassel und das Land Hessen wollen jeweils eine Ausfallbürgschaft in Höhe von bis zu 4 Millionen Euro zugunsten der documenta gGmbH übernehmen. Damit soll ein Kredit der Gesellschaft in Höhe von 8 Millionen Euro abgesichert werden, der zur Finanzierung des Kapitalmehrbedarfs des Ausstellungsetats der documenta 14 aufgenommen werden soll. Die Ausfallbürgschaft für Kassel muss das Stadtparlament beschließen, das am 25. September 2017 tagen wird.

documenta-Defizit: Stadtparlament will am 25.09.2017 über Bürgschaft beschließen

Das Kasseler Stadtparlament wird auf seiner nächsten Sitzung am 25.09.2017 über die Übernahme einer Bürgschaft für die documenta-gGmbH beschließen. Die aktuelle Ausstellung soll mit einem Defizit schließen. Sie wurde von mehr als einer Millionen Menschen besucht – so viel wie nie zuvor – und fand in Athen und Kassel statt. Mit 163 Ausstellungstagen war sie länger als jede ihrer Vorgängerinnen zu sehen.

Branner-Brücke doch umbenannt?

Brücke am Rondell. So ist es jetzt auf zwei Schildern der (ehemaligen?) Branner-Brücke zu lesen. Haben die Stadtväter doch ein einsehen? Die beiden Ortsbeiräte, die die Brücke verbindet, hatten einstimmig beschlossen, diese wegen der nationalsozialistischen Vergangenheit des ehemaligen Oberbürgermeisters Karl Branner in Brücke am Rondell umzubenennen. Zuletzt hatte das Stadtparlament noch einen Antrag auf Umbenennung der Freien Wähler und Piraten mit den Stimmen von SPD, CDU, Grünen und AfD abgelehnt.

Erwartbar: documenta schließt mit einem Defizit ab

Die documenta wird mit einem Defizit abschließen, nicht zum ersten Mal in ihrer Geschichte. Dass dies auch bei der jetzt zu Ende gehenden Ausstellung der Fall sein würde, war zu erwarten. Die Geschäftsführerin der documenta gGmbH, Annette Kulenkampff, hatte bereits vor der Eröffnung der Ausstellung auf eine Unterfinanzierung hingewiesen. Bespielt wurden mit Athen und Kassel zudem zwei Ausstellungsorte und mit 163 Tagen war sie länger zu sehen als jede ihrer Vorgängerinnen. Dass dies mehr Geld kosten würde musste jedem klar sein, der des kleinen Einmaleins mächtig ist.

Umso mehr verwundert es, dass die örtliche Tageszeitung hieraus einen großen Skandal macht. Kuriose Fehlentscheidungen des künstlerischen Leiters Adam Szymczyk und der Standort Athen seien Schuld an einer drohenden Insolvenz der documenta. Als Beispiele werden angeführt horrende Stromrechnungen wegen der Hitze in Athen und Transportkosten des Marmorzeltes, das sowohl in Athen als auch in Kassel zu sehen war, „in sechsstelliger Höhe“. Mittlerweile hat die Künstlerin des Marmorzeltes erklärt, dass die Verschiffung des Zeltes 6560,- € gekostet habe, gezahlt von einer kanadischen Stiftung. Spekuliert wird auch, von wem die Informationen über die angeblich drohende Insolvenz stammen. Das Umfeld des Oberbürgermeisters wird mittlerweile von dieser Tageszeitung nicht unwesentlich geprägt.

Immer wieder wird diskutiert, dass die Weltkunstausstellung documenta nicht in die hessische Provinz gehört. Diese Diskussion ist durch die Berichterstattung der örtlichen Tageszeitung ganz sicher befeuert worden.

Insolvenz: Auch documenta-Geschäftsführerin Kulenkampff wirft HNA fehlerhafte und irreführende Berichterstattung vor

Neben dem Künstlerischen Leiter der documenta, Adam Skymczyk, wirft in einem Brief an die Mitarbeiter auch documenta-Geschäftsführerin Annette Kulenkampff der HNA fehlerhafte und irreführende Berichterstattung zur angeblich drohenden Insolvenz der documenta gGmbH vor. Diese sei, so die Zeitung, nur durch Bürgschaften des Landes Hessen und der Stadt Kassel abgewendet worden. Sie monierte außerdem, dass die Zeitung vor der Berichterstattung keinen Kontakt aufnahm, so dass sie keine Möglichkeit gehabt habe, den Behauptungen zu widersprechen. Die fehlende Kontaktaufnahme wurde seitens der HNA mittlerweile eingeräumt.

Trump und Demokraten vor Einigung zum Schutz junger Einwanderer

Trump und die oppositionellen Demokraten haben eine vorläufige Vereinbarung getroffen, die 800.000 junge Einwanderung vor der Abschiebung schützen soll. Nach den demokratischen Mehrheitsführern im Senat und Repräsentantenhaus, Schumer und Pelosi, bestätigte auch Trump, dass man vor einer endgültigen Einigung stehe. Voraussetzung sei jedoch, dass man die Sicherheit an der Grenze zu Mexiko massiv verstärke, so Trump. Trump hatte ein Dekret seines Vorgängers Obama aufgehoben, das junge Einwanderer vor Abschiebung schützt, die als Minderjährige in die USA eingereist sind. Diese müssen ausreisen, wenn nicht der Kongress innerhalb der nächsten sechs Monate eine gesetzliche Grundlage für deren Verbleib schafft. „Will wirklich jemand gute, gebildete und ausgebildete Menschen rausschmeißen, die Jobs haben und von denen einige im Militär dienen?“, so Trump nun auf Twitter. Trump und die Demokraten hatten sich bereits zuvor auf die Beilegung der Haushaltskrise durch Anhebung der Schuldenobergrenze und auf Hilfen für die Hurrican-Opfer verständigt. Die Annäherung zwischen Trump und den Demokraten wird von den Republikanern, deren Partei Trump angehört, scharf kritisiert.

Bild: By Michael Vadon (Donald Trump) [CC BY-SA 2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0)], via Wikimedia Commons

documenta-Leiter wehrt sich gegen Vorwürfe der HNA – „unprofessioneller Journalismus“

Als Spekulationen und Halbwahrheiten weist der Künstlerische Leiter der documenta, Adam Szymczyk, und sein kuratorisches Team die von der HNA erhobenen Vorwürfe zurück. Diese hatte den Künstlerischen Leiter und die Geschäftsführerin der documenta gGmbH verantwortlich gemacht für das, was die Autoren des HNA-Artikels „als den unmittelbar bevorstehenden Bankrott der documenta bezeichnen“, so Szymczyk und sein kuratorisches Team in einer gemeinsamen Erklärung. „Keiner der Journalisten hat es für nötig befunden, ihre Informationen mit den beiden Protagonisten abzugleichen, noch ein differenziertes Bild der komplexen Situation zu zeichnen.“ Dadurch seien irreführende Eindrücke durch „unprofessionellen Journalismus“ entstanden.

Die Erklärung verweist darauf, dass die documenta 14 in zwei Städten und über eine Dauer von insgesamt 163 Ausstellungstagen realisiert wurde, „eine ganze Stadt und 63 Tage mehr als jede bisherige documenta.“ Das Konzept zweier Veranstaltungsorte sei gegenüber den Gesellschaftern und dem Aufsichtsrat deutlich kommuniziert worden. „Tatsächlich war es genau dieses Konzept mit den ihm innewohnenden und vorhersehbaren Herausforderungen, welches die internationale Findungskommission davon überzeugt hat, im November 2013 Adam Szymczyk als Künstlerischen Leiter der documenta 14 vorzuschlagen.“ Die Gesellschafter der documenta 14 hätten diese Nominierung willkommen geheißen, autorisiert und sich damit auf die Realisierung des genannten Konzepts festgelegt. Noch zu jenem Zeitpunkt „haben sie verstanden, dass diese bedeutende Kunstveranstaltung sich nicht mehr nur darauf beschränken konnte, die Welt nach Kassel zu bringen, sondern sich selbst verlagern musste, um zur Verkörperung des Wandels zu werden – und so ihren Grundgedanken und ihre Legitimierung neu zu entdecken –, wie dies schon einige Ausgaben der documenta in der Vergangenheit getan hatten.“

Die Erklärung im Wortlaut:

Mit Befremden haben wir die Artikel, am 12. September in der Hessischen Niedersächsischen Allgemeinen in Kassel erschienen sind, gelesen.

In den Artikeln werden die Meinungen der Autoren als objektive Tatsachen präsentiert und Spekulationen und Halbwahrheiten wiederholt, denen zufolge der Künstlerische Leiter der documenta 14, Adam Szymczyk, und die Geschäftsführerin der documenta gGmbH, Annette Kulenkampff, verantwortlich für das gemacht werden, was die Autoren als den unmittelbar bevorstehenden Bankrott der documenta bezeichnen. Laut der Autoren wurde dies durch einen Mangel an Managementkompetenz und einem völligen Versagen der finanziellen Aufsicht seitens des Teams der documenta gGmbH verursacht. Keiner der Journalisten hat es für nötig befunden, ihre Informationen mit den beiden Protagonisten abzugleichen, noch ein differenziertes Bild der komplexen Situation zu zeichnen.

Wir erkennen die Verantwortung an, die mit der Organisation einer Ausstellung, die teilweise mit öffentlichen Geldern finanziert wird, verbunden ist. Zudem wird die documenta 14 kollektiv und transnational öffentlich gemacht, über die Mechanismen lokaler, regionaler und nationaler Identitäten und der damit verbundenen Finanzierungssysteme hinaus. Die Debatte um Verantwortung und Rechenschaft muss auch in diesem Sinne verstanden werden. Dies berücksichtigend, möchten wir die irreführenden Eindrücke dieses unprofessionellen Journalismus korrigieren. Die Dimensionen sowie der geplante Inhalt des documenta 14 Projekts sind von Adam Szymczyk Ende des Jahres 2013 vorgeschlagen worden. Sein Konzept zweier Veranstaltungsorte – Athen und Kassel – ist damals sämtlichen verantwortlichen Parteien gegenüber deutlich kommuniziert worden, also sämtlichen Gesellschaftern, dem Aufsichtsrat der documenta gGmbH. Seit seiner Berufung zum Künstlerischen Leiter haben diese Gesellschafter immer wieder ihre Unterstützung für das Projekt zum Ausdruck gebracht und haben hinter allen Schritten im Prozess dieser documenta 14 mit ihren zwei Veranstaltungsorten gestanden. Tatsächlich war es genau dieses Konzept mit den ihm innewohnenden und vorhersehbaren Herausforderungen, welches die internationale Findungskommission davon überzeugt hat, im November 2013 Adam Szymczyk als Künstlerischen Leiter der documenta 14 vorzuschlagen. Die Gesellschafter der documenta 14 hießen diese Nominierung willkommen, autorisierten sie und legten sich damit auf die Realisierung des genannten Konzepts fest. Zu jenem Zeitpunkt haben sie verstanden, dass diese bedeutende Kunstveranstaltung sich nicht mehr nur darauf beschränken konnte, die Welt nach Kassel zu bringen, sondern sich selbst verlagern musste, um zur Verkörperung des Wandels zu werden – und so ihren Grundgedanken und ihre Legitimierung neu zu entdecken –, wie dies schon einige Ausgaben der documenta in der Vergangenheit getan hatten.

Angesichts der Ereignisse der letzten Tage müssen wir zu dem Schluss kommen, dass diese Zustimmung sehr viel mehr an Bedingungen geknüpft und begrenzt war, als man uns glauben ließ. Es ist eine Tatsache, dass sich das Budget und die Strukturmittel seit 2012 nicht wesentlich verändert haben, trotz der Tatsache, dass dieses neue Projekt notwendigerweise größere und offensichtliche Folgen für die finanzielle Seite haben würde. Bis auf eine Anpassung die im Sommer 2016 (deren Kosten zwischen den Gesellschaftern und den Ticketverkäufen der documenta 14 aufgeteilt werden sollten) diskutiert und im Winter umgesetzt wurde, sind keine zusätzlichen Mittel für notwendig befunden worden für die Realisierung der Ausstellung in zwei Städten und über eine Dauer von insgesamt 163 Ausstellungstagen – eine ganze Stadt und 63 Tage mehr als jede bisherige documenta.

Im Geiste einer gemeinsamen Auseinandersetzung glauben wir, dass es an der Zeit ist, das System der Wertschöpfung solcher Megaausstellungen wie der documenta auf den Prüfstand zu stellen. Wir möchten das ausbeuterische Modell, unter dem die rechtlichen Gesellschafter der documenta „die wichtigste Ausstellung der Welt“ produzieren möchten, anprangern. Die Erwartungen von stets wachsendem Erfolg und ökonomischem Wachstum führen nicht nur unmittelbar zu ausbeuterischen Arbeitsbedingungen, sondern gefährden die Möglichkeit, dass die Ausstellung ein Ort kritischer Aktion und künstlerisches Experimentierfeld bleibt. Wie lässt sich die Wertschöpfung der documenta messen? Das Geld, das während Dauer und Vorbereitung der documenta in die Stadt fließt, übersteigt die Summe, die Stadt und Region in die Ausstellung investieren, und zwar um ein Vielfaches.

Wir haben entschieden uns gerade jetzt zu äußern und gemeinsam die Unabhängigkeit der documenta als kulturelle und künstlerische Institution vor parteipolitischen Interessen zu schützen. Die Politik hat diesen Medienrummel verursacht, indem sie das Bild des unmittelbar bevorstehenden Bankrotts der documenta in Umlauf gebracht hat und sich selbst als „Retter“ in einer Krise präsentiert, deren Entwicklung sie selbst zugelassen hat.

Wir beziehen Position als Kulturarbeiter_innen, die die Umsetzung dieses (gewiss kontroversen) Vorhabens der documenta 14 durchgeführt haben. Wir stehen hinter der Arbeit von Annette Kulenkampff und der Verwaltung der documenta gGmbH.

Ohne Möglichkeit der politischen Einflussnahme, wollen wir als Organisatoren der Veranstaltung an der lebendigen Auseinandersetzung und Debatte festhalten, die aus unserer Arbeit hervorgegangen ist. Wir wollen nicht, dass sie aus Gründen der politischen Opportunität ignoriert werden. Wir bitten um einen Moment des Innehaltens und Nachdenkens unserer Gesellschafter. Wir leben in einem Moment, in dem Zeit und Frieden rar sind. Freiheit, künstlerische oder andere Arten von Freiheit, ist etwas das wir erhalten müssen. In der heutigen Welt erscheint uns das nötiger denn je. Wir bitten alle, ob sie nun Akteure in dieser Kontroverse sind oder nicht, sich mit uns in der Verteidigung der Werte einer freien, kritischen und experimentellen documenta solidarisch zu zeigen.

Wir senden dieses Statement an die deutschen und internationalen Medien, in der Hoffnung eine reflektierte Diskussion und neues Bewusstsein für das zu erzeugen, was hier auf dem Spiel steht.

Der Künstlerische Leiter und das kuratorische Team der documenta 14

Adam Szymczyk, Künstlerischer Leiter
Sepake Angiama, Leiterin der Vermittlung
Pierre Bal-Blanc, Kurator
Marina Fokidis, Kuratorische Beraterin
Hendrik Folkerts, Kurator
Natasha Ginwala, Kuratorische Beraterin
Ayse Gülec, Community Liaison
Candice Hopkins, Kuratorische Beraterin
Salvatore Lacagnina, Studio 14
Quinn Latimer, Chefredakteurin der Publikationen
Andrea Linnenkohl, Kuratorische Beraterin
Bonaventure Soh Bejeng Ndikung, Curator at Large
Hila Peleg, Kuratorin
Paul B. Preciado, Kurator der Öffentlichen Programme
Dieter Roelstraete, Kurator
Erzen Shkololli, Kuratorischer Berater
Elena Sorokina, Kuratorische Beraterin
Monika Szewczyk, Kuratorin
Paolo Thorsen-Nagel, Sound and Music Advisor
Katerina Tselou, Kuratorische Beraterin

Umfrage: SPD noch bei 20%

Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Infratest dimap erreicht die SPD nur noch eine Zustimmung von 20%. Eine Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen erhielte danach lediglich 37%, so dass es für diese Konstellation wohl nicht zu einer Mehrheit reichen wird. Denkbar wäre eine nach dieser Umfrage geschrumpfte „große“ Koalition aus Union und SPD mit 57% Zustimmung oder ein Bündnis aus Union, FDP und Grünen (54%).

Hier geht es zur Umfrage: http://www.wahlrecht.de/umfragen/dimap.htm

AfD-Spitzenkandidatin Weidel weist Vorwurf der illegalen Beschäftigung einer Asylbewerberin zurück

Die Spitzenkandidatin der AfD, Alice Weidel, hat den von der Wochenzeitung „Die Zeit“ erhobenen Vorwurf, sie  habe eine Asylbewerberin schwarz für sich arbeiten lassen, als falsch zurückgewiesen. Sie beschäftige eine Studentin als Haushaltshilfe und zahle diese bar. Dies sei nach Schweizer Recht legal, weil Hausangestellte nur dann bei der kantonalen Ausgleichskasse angemeldet werden müssen, wenn ihr Lohn im Jahr 750 Franken übersteige. Löhne unter dieser Grenze seien beitragsfrei und nicht meldepflichtig, so Weidel.

Bundesverwaltungsgericht erteilt Oberbürgermeistern Maulkorb

Das Bundesverwaltungsgericht hat  die politischen Handlungsmöglichkeiten von Oberbürgermeistern und anderen kommunalen Amtsträgern erheblich eingeschränkt. Ein Oberbürgermeister sei zwar als kommunaler Wahlbeamter grundsätzlich befugt, sich im Rahmen seines Aufgabenbereichs zu Themen der örtlichen Gemeinschaft öffentlich zu äußern. Diese Befugnis unterliege jedoch Grenzen. Aus dem Demokratieprinzip folge, dass ein Amtsträger sich zwar am politischen Meinungsbildungsprozess der Bevölkerung beteiligen, ihn aber nicht lenken und steuern dürfe. Dabei sei es ihm nicht gestattet, „die Ebene des rationalen Diskurses“ zu verlassen oder die Vertreter anderer Meinungen ausgrenzen, so das Gericht in einer Presseerklärung.

Gegen diese Grundsätze verstieß nach Auffassung des Gerichts der Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD). Er hatte gegen eine Demonstration unter dem Motto „Düsseldorfer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ zu einer Gegendemonstration aufgerufen und ab Beginn der ausländerfeindlichen Demonstration an verschiedenen öffentlichen Gebäuden der Stadt die Beleuchtung ausschalten lassen. Zugleich rief er die Düsseldorfer Bürger und Geschäftsleute auf, die Beleuchtung an ihren Gebäuden ebenfalls auszuschalten, um ein „Zeichen gegen Intoleranz und Rassismus“ zu setzen.

Der Aufruf zur Teilnahme an einer Gegendemonstration greife in unzulässiger Weise in den Meinungsbildungsprozess der Bevölkerung ein, so nun das Bundesverwaltungsgericht. Mit dem Aufruf, das Licht auszuschalten, und dem tatsächlichen Ausschalten der Beleuchtung an städtischen Gebäuden habe Geisel zudem die Grenzen der Äußerungsbefugnis, sich in sachlicher und rationaler Weise mit den Geschehnissen in der Stadt Düsseldorf auseinanderzusetzen, überschritten und den „Bereich politischer Kommunikation durch diskursive Auseinandersetzung verlassen.“

Das Bundesverwaltungsgericht korrigiert damit die Entscheidungen der Vorinstanzen. Das Verwaltungsgericht verurteilte das Verhalten des Oberbürgermeisters nicht, das Oberverwaltungsgericht beanstandete nicht den Aufruf zur Gegendemonstration.