
Bei der kommenden Europawahl im Mai 2019 wird es offenbar keine Sperrklausel zu Lasten der kleinen Parteien geben. Ein entsprechendes Vorhaben hat die Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD offenbar wegen des Widerstands der Grünen aufgegeben. Deren Zustimmung wäre im Bundesrat für eine Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes erforderlich gewesen. Die Grünen haben jedoch signalisiert, dass sie ein solches Vorhaben nicht unterstützen werden. Bereits zwei Mal hatte das Bundesverfassungsgericht Sperrklauseln für die Wahl zum europäischen Parlament für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Eine Sperrklausel führt dazu, dass die Stimmen für jene Parteien, die die Sperrklausel nicht überspringen, nicht wirksam werden. Dies sei, so das Bundesverfassungsgericht, mit dem Wahlrechtsgrundsatz der Gleichheit der Wahl nicht vereinbart. Union und SPD sind deshalb auf europäischer Ebene tätig geworden und haben dort die Einführung einer Sperrklausel durchgesetzt. Diese europäische Regelung bedarf jedoch einer Umsetzung ins nationale Recht. Diese Umsetzung ist jetzt am Widerstand der Grünen gescheitert. Die Europawahl 2014 wurde ohne eine Sperrklausel durchgeführt. An einer 5%-Klausel wären seinerzeit acht kleine Parteien gescheitert. Deren insgesamt 10 Mandate wären an die großen Parteien, vor allem an Union und SPD, gefallen.
Bild: Europäisches Parlament, Bilderdienst



Ein außergewöhnliches Erlebnis für Auge, Ohr und Seele bietet das Planetarium in der Kasseler Orangerie derzeit an. Zu den Klängen der britischen Rockband Pink Floyd kann man dort den Sternenhimmel genießen. Der Sternenprojektor erzeugt zudem verschiedene Himmelserscheinungen, deren Wirkung durch die Musik noch einmal verstärkt wird. Gespielt werden Stücke aus allen Schaffensperioden der Band – natürlich auch aus den berühmten Alben The Dark Side of the Moon und Wish You Were Here. Ein sehr schöner Abend, vor allem für alle Fans der Band – und wer ist dies nicht? Noch bis zum 27.12.2018, jeweils donnerstags, 19:00 bis 19:45, Planetarium in der Orangerie.
Nur mit Staunen kann man die Diskussion in der CDU über eine Abschaffung des deutschen Asylgrundrechtes verfolgen, wie sie Friedrich Merz, der aussichtsreiche Kandidat um die Nachfolge von Angela Merkel als CDU-Vorsitzende, in Gang gebracht hat. Denn faktisch ist dieses Asylgrundrecht bereits seit 1993 abgeschafft. Zwar enthält Art. 16a GG formal noch ein Asylgrundrecht. Durch die folgenden Absätze dieser Vorschrift wird dieses Recht jedoch nahezu vollständig ausgehöhlt. Auf dieses Grundrecht kann sich demnach nur der berufen, der nicht aus einem EU-Staat oder einem sicheren Drittstaat eingereist ist, also nur der, der mithilfe eines Flugzeuges deutschen Boden betritt. Folglich wurden von den 600.000 Asylbewerbern im Jahr 2017 auch nur 0,7% auf der Grundlage des Art. 16a GG anerkannt. Rechtsgrundlage für die Asylverfahren sind seit 1993 fast ausschließlich internationale Vorschriften, zunächst die Genfer Flüchtlingskonvention und seit 1999 das Asylrecht der Europäischen Union. 2013 wurde das europäische Asylrecht deutlich verstärkt. Es bietet jetzt nicht nur denjenigen Schutz, die individuell oder als Gruppe verfolgt werden, sondern schützt auch Bürgerkriegsflüchtlinge.
Am morgigen „Black Friday“ erwartet der Handelsverband Deutschland (HDE) erneut deutliche Umsatzzuwächse im Onlinehandel in Deutschland auf 2,4 Milliarden Euro. Ein Großteil dieser Umsätze wird dabei von multinationalen Internetkonzernen wie Google, Apple und Amazon erzielt. Klassische mittelständische Händler können diesen Rabattaktionen kaum etwas entgegensetzen. Engin Eroglu, Landesvorsitzender FREIE WÄHLER Hessen und Kandidat zur Europawahl 2019, fordert deshalb, dass sich international tätige Unternehmen nicht länger ihrer gesellschaftlichen Verantwortung entziehen und genauso wie der Mittelstand angemessene Steuern bei uns zahlen, wenn sie in Europa Gewinne erwirtschaften: „Amazon und Co. nehmen in großem Maße die Leistung des Staates wie z. B. gut gebildete Fachkräfte und eine tragfähige Infrastruktur in Anspruch und müssen deshalb auch die Kosten dafür mittragen. Leider können Großkonzerne EU-Regeln häufig unproblematisch bewältigen, während kleine und mittelständische Unternehmen die Last der Auflagen kaum stemmen können. Hier müssen wir auf europäischer Ebene einheitliche Regelungen schaffen, damit alle Unternehmen, auf in Europa erwirtschaftete Gewinne, angemessene Steuern zahlen.“ Allein auf den größten E-Commerce-Anbieter Amazon entfallen 30 Prozent aller Onlineumsätze in Deutschland. Mit einem Umsatz von 8,8 Milliarden Euro im letzten Jahr liegt der Umsatz damit dreimal höher als der des nächsten Konkurrenten Otto. Amazon hat hierzulande fast 44 Millionen regelmäßige Kunden, das entspricht fast drei Viertel der 60 Millionen deutschen Internet-Nutzer. Doch nicht nur im Onlinehandel baut Amazon seine marktbeherrschende Stellung aus. In den letzten Jahren hat nicht nur im Buchhandel ein teils ruinöser Verdrängungswettbewerb mit Inhaber- oder familiengeführten Mittelstandsunternehmen stattgefunden. „Diese neuen Wirtschaftszweige müssen gerecht wie alle anderen auch die Kosten der Gesellschaft tragen. Gerade Amazon als Plattform macht es möglich, Artikel überall auf der Welt zu bestellen und so Artikel zu einem günstigeren Umsatzsteuersatz anzubieten. Dieses seit langem bekannte Steuerschlupfloch bietet den Onlineplattformen einen gewichtigen Vorteil gegenüber dem stationären Handel. Hier müssen wir auf europäischer Ebene schnellstmöglich aktiv werden, damit wir die Wettbewerbsfähigkeit unseres Einzelhandels vor Ort erhalten können. Die Vorschläge einer Ausgleichsteuer sind hier ein erster richtiger Ansatz“, so Eroglu weiter.

Der Regensburger Landtagsabgeordnete und Bundesvorstandsmitglied der Freien Wähler, Tobias Gotthardt, fordert die CSU auf, ihre Haltung zum Migrationspakt zu überdenken. Der Pakt brauche einen „Restart, wenn er wegweisend und zielführend sein soll. Und ich kann unserem bayerischen Koalitionspartner nur empfehlen, diese Position der Freien Wähler zu übernehmen“, so Gotthardt gegenüber dem Wochenblatt. Die Freien Wähler hatten auf ihrem
Studierende bevorzugen tier- und umweltfreundliche Gerichte: PETA zeichnet in diesem Jahr zum fünften Mal die vegan-freundlichsten Mensen Deutschlands aus. Das Ergebnis ist erfreulich: Immer mehr Mensen bieten täglich ein veganes Angebot an und zudem gibt es in diesem Jahr keine Wertung mit nur einem Stern. 37 Antworten erreichten die Tierrechtsorganisation von den 58 Studentenwerken bei der Umfrage in Kooperation mit dem Deutschen Studentenwerk. Das Studentenwerk Kassel mit der Zentralmensa ist mit Gerichten wie Pizza mit Süßkartoffeln, Austernpilzen und Pizzaschmelz in PETAs Mensa-Ranking vertreten und holt in diesem Jahr drei Sterne. Täglich werden Tierfreunde hier mit veganen Gerichten versorgt. Insgesamt sei der positive Trend erkennbar, dass Studierende in deutschen Hochschulmensen immer besser vegan schlemmen können, so PETA in einer Presseerklärung. „Die steigende Nachfrage nach rein pflanzlichen Gerichten in den Unimensen macht den Wandel in der Gesellschaft sichtbar. Vegan wird häufiger angeboten und nachgefragt“, so René Schärling, Fachreferent für Ernährung bei PETA. „Studierende wählen gezielt gesunde, klima- und tierfreundliche pflanzliche Gerichte – und die Studierendenwerke nehmen diese Wünsche erfreulicherweise ernst.“ „Das vegane Speisenangebot ist eine der Stärken der Studenten- und Studierendenwerke“, erklärt Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW), in dem die 58 Studenten- und Studierendenwerke zusammengeschlossen sind. „Die Hochschulgastronomie der Studenten- und Studierendenwerke, die bundesweit mehr als 900 Mensen und Cafeterien betreiben, gehen mit aktuellen Ernährungstrends mit und haben sich gut auf die unterschiedlichen Ernährungsweisen der Studierenden eingestellt. In der Mensa werden alle satt und glücklich, auch Veganerinnen und Veganer.“ PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Veganer führen nicht nur ein gesünderes Leben, jeder Einzelne bewahrt auch bis zu 50 Tiere pro Jahr vor dem Tod in Tierfabriken, Schlachthöfen oder auf Fischerbooten. Mit dem kostenlosen Veganstart-Programm der Tierrechtsorganisation gelingt der Umstieg auf eine rein pflanzliche Ernährung spielend leicht.
Auf ihrem Europaparteitag in Koblenz haben die Delegierten der Freien Wähler einstimmig die Bundesregierung aufgefordert, den „Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ vorerst nicht anzunehmen, sondern sich stattdessen für eine Nachverhandlung dieses Paktes einzusetzen. Der Migrationspakt beinhalte Maßnahmen, um legale Migrationsmechanismen, insbesondere für qualifizierte Arbeitskräfte, zu erleichtern und die Rechte der Migranten zu stärken (z. B. durch Sicherstellung von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen, kein Entzug von Pässen etc.). Dass die UN das Ziel verfolge, weltweit einheitliche Regeln für Migration zu schaffen, sei vernünftig und müsse weiter vorangetrieben werden. Der vorliegende Beschlusstext enthalte jedoch einige Passagen, welche einen zu großen Interpretationsspielraum offen lassen, so die Delegierten in ihrem Beschluss. Insbesondere der Unterpunkt „Unsere Vision und Leitprinzipien“ definiere weitreichende Eigenschaften der globalen Migration, ohne diese mit fundierten Nachweisen zu unterlegen. Besonders das darin enthaltene „Anerkenntnis“ werde von vielen Volkswirtschaften der Erde, neben den Vereinigten Staaten von Amerika auch Österreich, das derzeit den EU-Ratsvorsitz innehabe, und von Israel und der Schweiz kritisiert. Die häufig angeführte Argumentation, dass dieser Pakt einen „rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen darstellt“ und somit auch keine völkerrechtliche Bindung entfalte, wurde von den Delegierten zurückgewiesen. Vorderstes Ziel müsse es daher sein, mit allen Nationen nochmal an den Verhandlungstisch zurückzukehren und den Pakt neu zu verhandeln. Alles andere werde der Bedeutung und Tragweite des eigentlich notwendigen Vorhabens, nämlich weltweite Regeln für Migration aufzustellen, nicht gerecht.
