Grüne verhindern offenbar Sperrklausel bei Europawahl

Bei der kommenden Europawahl im Mai 2019 wird es offenbar keine Sperrklausel zu Lasten der kleinen Parteien geben. Ein entsprechendes Vorhaben hat die Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD offenbar wegen des Widerstands der Grünen aufgegeben. Deren Zustimmung wäre im Bundesrat für eine Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes erforderlich gewesen. Die Grünen haben jedoch signalisiert, dass sie ein solches Vorhaben nicht unterstützen werden. Bereits zwei Mal hatte das Bundesverfassungsgericht Sperrklauseln für die Wahl zum europäischen Parlament für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Eine Sperrklausel führt dazu, dass die Stimmen für jene Parteien, die die Sperrklausel nicht überspringen, nicht wirksam werden. Dies sei, so das Bundesverfassungsgericht, mit dem Wahlrechtsgrundsatz der Gleichheit der Wahl nicht vereinbart. Union und SPD sind deshalb auf europäischer Ebene tätig geworden und haben dort die Einführung einer Sperrklausel durchgesetzt. Diese europäische Regelung bedarf jedoch einer Umsetzung ins nationale Recht. Diese Umsetzung ist jetzt am Widerstand der Grünen gescheitert. Die Europawahl 2014 wurde ohne eine Sperrklausel durchgeführt. An einer 5%-Klausel wären seinerzeit acht kleine Parteien gescheitert. Deren insgesamt 10 Mandate wären an die großen Parteien, vor allem an Union und SPD, gefallen.
Bild: Europäisches Parlament, Bilderdienst

Tagged , . Bookmark the permalink.

One Response to Grüne verhindern offenbar Sperrklausel bei Europawahl

  1. Kuchenmeister Hans Dieter says:

    Ich finde gut hier einen Partner zu haben, der uns beisteht. Wir müssen uns aber mit viel Selbstbewusstsein agagieren und unser Ergebnis verbessern, um mehr als 1Kandatin ins EU-Parlament zu bekommen!. Helfen Sie alle mit, dies umzusetzen! Ich wünsche uns viel Erfolg

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*