Am Sonntag 28. Januar 2018, 17.00 Uhr, findet in der Bücherei Kirchditmold eine Autorenlesung statt. Mirco und Jason von Juterczenka berichten witzig und spannend, leidenschaftlich und sympathisch, natürlich und ganz offen über ihre Fußballabenteuer. Das Besondere: Jason ist Autist und auf der Suche nach seinem Lieblingsverein. Bevor er sich festlegt, will er alle Vereine gesehen haben. Deshalb reist sein Vater Mirco mit ihm durch die Stadion in Deutschland und Europa. Also nicht nur ein Fußballbuch. Sondern auch ein Buch über Autismus mit seinen Behinderungen und Behilflichkeiten, Erziehung, Familienleben und Elternliebe. Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen. Wegen des beschränkten Platzangebotes ist eine Voranmeldung unter www.buecherei-kirchditmold.de erwünscht.
Category Archives: Uncategorized
Freie Wähler Bayern kündigen Volksbegehren zur Abschaffung der Straßenbeiträge an
Die Freien Wähler in Bayern haben ein Volksbegehren zur Abschaffung der Straßenbeiträge angekündigt. Zuvor hatte die CSU-Mehrheit im bayerischen Landtag einen Gesetzentwurf der Freien Wähler zur Abschaffung der Straßenbeiträge abgelehnt. „Einzelne Anwohner müssen sich mit bis zu sechsstelligen Beträgen am Ausbau der Straßen beteiligen – ohne Mitspracherecht und ohne erkennbare Vorteile für die Grundstückseigentümer“, begründet der Fraktionsvorsitzende Hubert Aiwanger den Vorstoß seiner Fraktion. Bürger dermaßen zu gängeln, stehe einem reichen Bundesland wie Bayern schlecht zu Gesicht. „Die Steuereinnahmen sprudeln – der Freistaat ist durchaus in der Lage, den Ausbau von Anliegerstraßen selbst zu bezahlen.“
Bild: Freie Wähler Bundesverband
documenta-Geschäftsführerin bleibt im Amt
Auch nach Vorlage des Abschlussberichtes der Wirtschaftsprüfer bezüglich des Defizits der documenta 14 bleibt Geschäftsführerin Annette Kulenkampff im Amt. Nach dem plötzlichen Auftretens des Defizits in Höhe von 5,4 Millionen Euro war zunächst über ihre Ablösung spekuliert worden. Gegen ihre Ablösung hatten sich die beiden Vertreter des Bundes im documenta-Aufsichtsrates ausgesprochen. Auch Kulenkampff selbst hatte die erhobenen Vorwürfe der Misswirtschaft zurückgewiesen. Der Aufsichtsrat beschloss lediglich, die vorhandenen personellen, organisatorischen und finanziellen Strukturen der documenta-GmbH durch einen externen Gutachter überprüfen und Verbesserungsvorschläge erarbeiten zu lassen.
Chronologie einer Katzenschutzverordnung für Kassel
Von Franziska Lux, zuerst veröffentlicht: Restgedanken.de
In der Stadtverordnetenversammlung in Kassel wird am 25.09.17 ein Antrag der CDU-Fraktion zur Umsetzung eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 1.07.2013 mit den Stimmen von SPD und B90/Grüne, Stadtverordnete Janusch und Ernst und einer Person der AfD abgelehnt. Stattdessen wird einPrüfbericht von B90/Grüne beantragt. Dieser wird einstimmig angenommen, ist er doch besser als nichts.
Frau Hesse, B90/Grüne, hält den Antrag der CDU für reines Getöse ohne ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema, OB Geselle erläutert, dass er das Anliegen zwar in der Sache nachvollziehen könne, Kassel sich aber an Recht und Gesetz halte, und er die Einschätzungen seines Vorgängers teile. Nur, weil andere Kommunen eine Katzenschutzverordnung umsetzen, hieße das noch lange nicht, dass das dem Recht entspreche. Zudem sei die Entscheidung kein Thema der Stadtverordnetenversammlung. In der rechtlichen Argumentation bezieht er sich unter anderem auf §13b. Es sei weder sicher, ob man die Verordnung für die komplette Stadt einsetzen könne, noch, ob die Gefährdungslage überhaupt gerichtsfest feststellbar sei. Dazu komme die schwierige Unterscheidung in freilaufend und freilebend und die Einschränkung von Artikel 14 bei freilaufenden Katzen. Ein weiteres Problem sei die Vollstreckbarkeit: Wer solle denn die Katzen einfangen und wie sollen Verstöße geahndet werden?
Herr Dr. Schnell, SPD, fordert die CDU auf, das Thema auf Landesebene zu regeln. Herr Dr. Juergens, B90/Grüne, betont, man wolle erst die Gefährdungslage prüfen und dann auf Grundlage von Fakten eine Verordnung verabschieden. Er weist den Vorwurf von Herrn Berkhout, Freie Wähler und Piraten, dass der Antrag der CDU nur abgelehnt werde, weil er von der CDU stamme, als reine Spekulation zurück.
Damit gibt es eine weitere Verzögerung bei der Einführung einer längst überfälligen Katzenschutzverordnung.
Es ist meiner Meinung nach nicht davon auszugehen, dass sich die Situation seit 2012/2013, als die letzte Expertenanhörung stattfand, verbessert hat, ganz im Gegenteil. Die meisten offenen Fragen des Oberbürgermeisters sind in der Sammlung der häufigsten Fragen der Landestierschutzbeauftragten Hessen bezüglich der Umsetzung einer Katzenschutzverordnung enthalten. Das Papier ist über 2 Jahre alt. Deshalb bin ich fest davon ausgegangen, dass der Antrag der CDU angenommen wird, leider hab ich mich da getäuscht.
Nachfolgend eine kleine Chronologie, die meine Enttäuschung über das Abstimmungsergebnis und meine – auch durch solche Vorgänge bestärkte – Parteiverdrossenheit, vielleicht ein wenig nachvollziehbarer macht.
(Ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
2012
Das Thema Katzenschutzverordnung ist in Kassel nicht neu, insbesondere B90/Grüne und SPD haben das Problem früh erkannt und am 19. Juni 2012 einen Antrag im Ausschuss für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung gestellt, in dem sie eine Expertenanhörung zur Erörterungen der Notwendigkeiten und Möglichkeiten zur Einführung einer Kastrationspflicht für Katzen in Kassel fordern. Eingeladen werden sollen Vertreter des Tierheims, der Tierschutzverbände, der Stadt Paderborn, der Stadt Bad Dürrenberg, des Rechtsamtes der Stadt Kassel und der Landestierärztekammer.
In der Begründung bezieht man sich auf Aussagen der Tierheime und der Tierschutzverbände, die eine deutlich ansteigende Zahl frei lebender Katzen in Kassel beklagen. In Paderborn gibt es bereits eine Kastrations- und Meldepflicht für freilaufende Katzen, in Bad Dürrenberg beinhaltet die Gefahrenabwehrverordnung einen § 6 zum Thema Tierhaltung, in dem geregelt ist, dass Freigänger ab 5 Monaten kastriert sein müssen. In einer Pressemitteilung betonen B90/Grüne und SPD den dringenden Handlungsbedarf.
Am 8.10.2012 wird die Vorlage einstimmig angenommen
2013
Am 25.04.2013 wird der Beschluss umgesetzt, die Expertenanhörung findet statt. Ich zitiere aus der Niederschrift:
- Frau Dr. med. vet. Martin, Landestierschutzbeauftragte Hessen, schildert die aktuelle Situation und erläutert genau den Begriff „Kastration“.
- Herr Dr. Stammberger, Landestierärztekammer Hessen, berichtet über die aktuellen Probleme und teilt mit, dass er eine Initiative zur Kastrationspflicht sehr begrüßen würde.
- Herr Plücker, Tierheim Wau Mau Insel, informiert über die akute Situation im Tierheim Wau Mau Insel und spricht die Kosten an.
- Frau Hellwig, CAT-CARE Tierhilfe Kassel e. V., berichtet über die Aufgaben der CAT-CARE Tierhilfe.
- Frau Smith, Verein >>Aktion Tier<< aus Paderborn, gibt ein Erfahrungsbericht aus Paderborn, wo es eine Verordnung zur Kastrationsplicht für Katzen schon gibt. Anschließend erläutert Sie die entstehenden Aufgaben und informiert über den Erfolg in Paderborn.
Am 04.06.2013 wird im Eingabeausschuss eine Eingabe zum Thema behandelt und einstimmig angenommen, am 1.07.2013 stimmt auch die Stadtverordnetenversammlung dafür. B90/Grüne begrüßen die Eingabe
Auch auf Bundesebene wird das Thema behandelt. Am 13.07.2013 tritt das 3. Änderungsgesetz zum Tierschutzgesetz (TierSchG) in Kraft mit dem neuen § 13 b, das die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung zum Schutz freilebender Katzen, bestimmte Gebiete festzulegen, in denen für die Verminderung der Anzahl der freilebenden Katzen, erforderliche Maßnahmen zu treffen sind.
2014
15.09.2014 Das Kabinett in Hessen ebnet den Weg für mehr Tierschutz bei Katzen
Städte und Gemeinden in Hessen haben danach die Möglichkeit, die Rechtsgrundlage im Bundestierschutzgesetz zu nutzen, um Maßnahmen zum Schutz freilebender Katzen zu ergreifen.
2015
Durch Rechtsverordnung vom 24. April 2015 überträgt die Landesregierung die Ermächtigung in
kreisfreien Städten auf die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister, in den übrigen
Gemeinden auf den Gemeindevorstand oder Magistrat. Die Kommunen können jetzt selbst über eine Katzenschutzverordnung entscheiden.
Am 9.7.15 veröffentlicht die Landestierschutzbeauftragte eine Handreichung für die Kommunen (PDF) , Eine Sammlung der häufigsten Fragen bezüglich der Umsetzung (PDF), und eineMusterverordnung (PDF).
Ende Juni 2015 erlässt Darmstadt als erste hessische Kommune eine Katzenschutzverordnung.
In Kassel passiert erst mal nichts zu dem Thema.
2016
Am 8.09.16 stellen B90/Grüne einen Antrag im Ausschuss für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung mit der Bitte um Bericht, inwieweit die Umsetzung betreffend einer Kastrations- und Registrierungspflicht für Katzen in der Stadt Kassel fortgeschritten ist. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.
Am 10.11.16 berichtet der Magistrat. Nach OB Hilgens Einschätzung bietet die Rechtslage weiterhin keine Grundlage für eine Katzenschutzverordnung.
Am 14.11.16 beschweren sich B90/Grüne per PM .“Der Verweis auf die Rechtslage zieht nicht. Darmstadt ist ebenfalls eine kreisfreie, hessische Stadt und hat längst gehandelt.“ so Christine Hesse.
Am gleichen Tag reicht die CDU in der Stadtverordnetenversammlung einen Dringlichkeitsantrag per Tischvorlage ein und beantragt die Erweiterung der Tagesordnung I um folgenden Antrag:
Kastrationspflicht für Katzen, 101.18.367
Mit Enttäuschung nimmt die Stadtverordnetenversammlung von der Tatsache Kenntnis, dass der Oberbürgermeister eine allgemeine Kastrationspflicht für Katzen nicht einführen will. Die Stadtverordnetenversammlung erneuert ihren Beschluss vom 01.07.2013 und fordert den Oberbürgermeister erneut auf, seine Meinung zu ändern und gleichwohl eine Kastrationspflicht für Katzen in Kassel einzuführen. Was in Darmstadt und andernorts machbar ist, muss auch für Kassel möglich sein.
Herr Kortmann, CDU, empfindet das Verhalten des Oberbürgermeisters, die Kastrationspflicht in Kassel entgegen des Beschlusses der StaVo nicht einzuführen, als Gutsherrenpolitik. Fraktionsvorsitzender Dr. Schnell, SPD, sieht die Stadtverordnetenversammlung nicht als den richtigen Ort für diese Diskussion und verweist auf den Ausschuss.
Der Antrag auf Aufnahme auf die Tagesordung wird bei Zustimmung von CDU, Freie Wähler + Piraten (2), Ablehnung von SPD, B90/Grüne, Freie Wähler + Piraten (1) und Enthaltung von AfD, Kasseler Linke, FDP abgelehnt.
2017
Am 19.01.17 stellen B90/Grüne folgenden Prüfantrag.
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird beauftragt, über die Entwicklung der Bestandszahlen von freilebenden Katzen in Kassel und der Bestandszahlen von Fundkatzen im Tierheim Mau Wau Insel in den letzten fünf Jahren in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Recht, Sicherheit, Integration und Gleichstellung zu berichten.
Am 06.07.2017 erscheint der Jahresbericht 2016 der hessischen Tierschutzbeauftragten. Auch Kassel findet darin eine Erwähnung:
„Ausgerechnet die Stadt Kassel, die seit nunmehr drei Jahren immer wieder geplant hatte, eine Katzenschutzverordnung zu erlassen, sah 2016 leider aufgrund des Votums ihres Oberbürgermeisters davon ab.
Als Argumente führte der Oberbürgermeister Zweifel an der Rechtmäßigkeit und ein damit verbundenes Prozessrisiko einer solchen Verordnung an; damit kippte er im Rechtsausschuss der Stadt im November 2016 die bis dato geplante Verordnung. Die LBT kann diese – doch überraschende- Wende in Kassel nicht nachvollziehen, da sowohl der Bund, wie auch bundesweit viele Städte und Gemeinden, zu einer anderen juristischen Einschätzung und Auffassung kommen.
Nach den bisherigen Erfahrungen in den Städten und Kommunen, die eine Katzenschutzverordnung eingeführt haben, gab es zudem bisher keine einzige gerichtliche Auseinandersetzung. Belegt ist aber, dass sich mittelfristig die Anzahl der aufzunehmenden Katzen, insbesondere der zu versorgenden Welpen, in den örtlichen Tierheimen reduzierte. Dadurch konnten diese spürbar entlastet werden. Es erschließt sich der LBT deshalb nicht, wieso Kommunen diesen Schritt nicht gehen.“
In einer Pressemitteilung am 23.08.17 beziehen sich B90/Grüne auf die alarmierenden Zahlen der Wau-Mau-Insel und von Cat-Care. „Wir Grünen sehen uns durch die Schilderungen der Wau-Mau-Insel und von Cat-Care bestärkt und werden uns wie bisher für eine Katzenschutzverordnung stark machen“ Zitat: Christine Hesse.
Am 30.08.17 führt Wiesbaden als elfte hessische Kommune eine Katzenschutzverordnung ein. Der Beschluss erfolgte einstimmig bei Enthaltung der SPD.
Am 25.09.17 wird in Kassel der CDU-Antrag auf Umsetzung des einstimmigen Beschluss vom 1.07.2013 mit den Stimmen von SPD, B90/Grüne, Janusch und Ernst abgelehnt, der Prüfantrag von B90/Grüne wird einstimmig angenommen. Man ist im Grunde also wieder am selben Punkt wie schon 2012.
Wirklich deutliche Aussagen zu dem Thema finden sich übrigens auch im Koalitionsvertrag nicht.
Zitat: „Darüber hinaus bleibt es eine städtische Herausforderung, das Leid freilebender Katzen zu verringern und, insofern möglich, eine einfache Registrierung mit gesundheitlicher Vorsorge zu organisieren.“
Als einzige Hoffnung bleibt also, dass der jetzige OB seine Rechtsauffassung doch noch ändert.
Bundesverwaltungsgericht erteilt Oberbürgermeistern Maulkorb
Das Bundesverwaltungsgericht hat die politischen Handlungsmöglichkeiten von Oberbürgermeistern und anderen kommunalen Amtsträgern erheblich eingeschränkt. Ein Oberbürgermeister sei zwar als kommunaler Wahlbeamter grundsätzlich befugt, sich im Rahmen seines Aufgabenbereichs zu Themen der örtlichen Gemeinschaft öffentlich zu äußern. Diese Befugnis unterliege jedoch Grenzen. Aus dem Demokratieprinzip folge, dass ein Amtsträger sich zwar am politischen Meinungsbildungsprozess der Bevölkerung beteiligen, ihn aber nicht lenken und steuern dürfe. Dabei sei es ihm nicht gestattet, „die Ebene des rationalen Diskurses“ zu verlassen oder die Vertreter anderer Meinungen ausgrenzen, so das Gericht in einer Presseerklärung.
Gegen diese Grundsätze verstieß nach Auffassung des Gerichts der Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD). Er hatte gegen eine Demonstration unter dem Motto „Düsseldorfer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ zu einer Gegendemonstration aufgerufen und ab Beginn der ausländerfeindlichen Demonstration an verschiedenen öffentlichen Gebäuden der Stadt die Beleuchtung ausschalten lassen. Zugleich rief er die Düsseldorfer Bürger und Geschäftsleute auf, die Beleuchtung an ihren Gebäuden ebenfalls auszuschalten, um ein „Zeichen gegen Intoleranz und Rassismus“ zu setzen.
Der Aufruf zur Teilnahme an einer Gegendemonstration greife in unzulässiger Weise in den Meinungsbildungsprozess der Bevölkerung ein, so nun das Bundesverwaltungsgericht. Mit dem Aufruf, das Licht auszuschalten, und dem tatsächlichen Ausschalten der Beleuchtung an städtischen Gebäuden habe Geisel zudem die Grenzen der Äußerungsbefugnis, sich in sachlicher und rationaler Weise mit den Geschehnissen in der Stadt Düsseldorf auseinanderzusetzen, überschritten und den „Bereich politischer Kommunikation durch diskursive Auseinandersetzung verlassen.“
Das Bundesverwaltungsgericht korrigiert damit die Entscheidungen der Vorinstanzen. Das Verwaltungsgericht verurteilte das Verhalten des Oberbürgermeisters nicht, das Oberverwaltungsgericht beanstandete nicht den Aufruf zur Gegendemonstration.
Präsidentschwahl in Kenia muss wiederholt werden
Das oberste Gericht Kenias hat die Wiederholung der Präsidentschaftswahl angeordnet und damit einer Beschwerde des unterlegenen Oppositionsführers Raila Odinga stattgegeben. Dieser hatte seine Beschwerde mit einer Wahlfälschung durch Hackerangriffen begründet. Die Wahlkommission und auch internationale Beobachter hatten keine Unregelmäßigkeiten festgestellt. Das Gericht sah dies anders und ordnete eine Wiederholungswahl an, die innerhalb von 60 Tagen stattfinden muss. Die Entscheidung des Gerichts fiel einstimmig. Bei der Wahl durchgesetzt hatte sich der Amtsinhaber Uhuru Kenyatta.