Kasseler Schüler streiken für ihre Zukunft

(pm/red) Auch Kasseler Schülerinnen und Schüler werden sich am 15.3.2019 am globalen Schulstreik mit einer Demonstration beteiligen. Treffpunkt ist um 10 Uhr der Hauptbahnhof Kassel. Von dort aus geht es über Umwege zum Opernplatz. Für den Weg seien „viele coole Aktionen geplant“, so die Organisatoren. Im Anschluss des Streikzuges sind auf der Bühne am Opernplatz noch einige Reden und Impulsvorträge vorgesehen. Zusammen mit tausenden jungen Menschen in Deutschland und auf der Welt (insgesamt wird in 1077 Städten in 84 Ländern aus allen Kontinenten ausser der Antarktis gestreikt) treten SchülerInnen, StudentInnen, Eltern von Parents4Future Kassel und viele mehr für ein Umdenken unserer Gesellschaft im Bezug auf Klimapolitik und Umweltschutz ein. Dies sei kein Generationenkrieg sein, sondern ein Apppel an die Regierenden unserer Welt, sich an die bestehenden Umweltschutzabkommen zu halten, die Energiepolitik umweltfreundlicher auszurichten und einen früheren Kohleausstieg als 2038 zu schaffen. “Es ist mein Protest dagegen, dass kein Politiker die Klimafrage so ernst nimmt, wie sie ernst genommen muss. “, sagte Greta Thunberg auf dem Klimagipfel in Kattowitz. Die Bewegung Fridays for Future folgt dem Beispiel Greta Thunbergs, die mit 16 Jahren schon seit Monaten jeden Freitag vor dem Parlament in Stockholm demonstriert. In Deutschland streiken mittlerweile mehrere zehntausend junge Menschen mit der jungen Schwedin, die zuletzt sogar die Demonstration in Hamburg am 1.3. besuchte. “Nach Angaben vieler namhafter Wissenschaftler bleiben uns noch weniger als 20 Jahre Zeit, also meist nochmal das Alter von vielen FFF Aktivisten, um etwas zu verändern bevor es zu spät ist, denn die schlimmen Folgen des menschengemachten Klimawandels, ein Begriff der die Welt in Atem hält, wird kommen, ob wir wollen oder nicht, dies ist Fakt und nicht erfunden, auch nicht von uns (…) Wir wollen nicht nur zu schauen, sondern handeln und fordern ein Umdenken in Politik und Gesellschaft jeden Freitag wenn es sein muss bis 2038, hier auf der Strasse ein und sind laut, weil man uns die Zukunft klaut!”, appellierte Viet Hoang Nguyen in seiner Rede bei der Konferenz Bildung Macht Zukunft an der Uni Kassel.

Demokratie „Sache für Profis“? – Lindner offenbart falsches Demokratieverständnis

FDP-Chef Christian Lindner hat die Schülerdemos in Deutschland zum Klimaschutz kritisiert und dabei ein falsches Demokratieverständnis offenbart. „In der Unterrichtszeit sollten sie sich lieber über physikalische und naturwissenschaftliche sowie technische und wirtschaftliche Zusammenhänge informieren“, sagte er „Bild am Sonntag“. „Ich bin für Realitätssinn. Von Kindern und Jugendlichen kann man nicht erwarten, dass sie bereits alle globalen Zusammenhänge, das technisch Sinnvolle und das ökonomisch Machbare sehen. Das ist eine Sache für Profis.“ Lindner übersieht dabei, dass eine Demokratie davon lebt, dass sich ihre Bürger in ihr engagieren, um die richtigen Lösungen für Probleme ringen. Vor allem aber zählen alle Meinungen und sie haben alle das gleiche Gewicht. Es soll gelten, was die Mehrheit in einem möglichst offenen Diskurs entschieden hat und zwar auch dann, wenn „Profis“ meinen, dass dies falsch sei. Dass ausgerechnet der Vorsitzender der Partei, die sich in besonderer Weise dem liberalen und demokratischen Rechtsstaat verpflichtet fühlt, mangelhafte Kenntnisse über das demokratische Prinzip offenbart, ist jedenfalls bemerkenswert.
Bild: (c) Deutscher Bundestag / Achim Melde

Neuer § 219a StGB dürfte verfassungswidrig sein – Opposition plant Verfassungsklage

Die von der Koalition aus Union und SPD beschlossene Änderung des § 219a StGB dürfte verfassungswidrig sein. Zwar wurde das Informationsverbot für Ärzte abgemildert. Nach wie vor ist es ihnen aber strafbewehrt verboten, umfassend über ihre Leistungen zu informieren. Damit greift auch die geänderte Strafvorschrift in unzulässiger Weise in die Berufsfreiheit der Ärzte ein. Denn das Grundrecht auf Berufsfreiheit umfasst auch das Recht, umfassend über die eigene Berufsausübung zu informieren und für sie zu werben. § 219a StGB verbietet dies strafbewehrt und greift damit in dieses Grundrecht ein. Dies wäre nur dann zulässig, wenn dieser Eingriff verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Eingriff zu Gunsten eines anderen schutzwürdigen Rechtsgutes erfolgt und dieser Eingriff geeignet, erforderlich und angemessen ist, um dieses Rechtsgut zu schützen. Ausweislich der Gesetzesbegründung will § 219a StGB verhindern, „dass der Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit als etwas Normales dargestellt und kommerzialisiert wird“. Damit ist der Eingriff in die Berufsfreiheit der Ärzte geeignet, um dieses Gesetzesziel zu erreichen. Zweifel bestehen aber bereits bei der Erforderlichkeit des Eingriffs. Als milderes Mittel kommen Berufsausübungsregeln in Betracht, die nicht die bloße Information, sondern besonders aufdringliche oder grob anstößige Werbung für den Schwangerschaftsabbruch verbieten. Ganz sicher ist ein solcher Eingriff aber nicht angemessen. Das Rechtsgut, zu dessen Gunsten hier in die Berufsfreiheit eingegriffen wird, hat selbst keinen Verfassungsrang. Zudem wird bereits die umfassende Information über die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches strafbewehrt verboten. Einen derart massiven Eingriff in das Grundrecht auf Berufsfreiheit kann der Schutzzweck des § 219a StGB, dass der Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit als etwas Normales dargestellt wird, nicht rechtfertigen. Die Fraktionen von FDP, Grünen und Linken haben eine Verfassungsklage angekündigt. Sie dürfte gute Erfolgsaussichten haben.

Rekordsumme an Staatsleistungen für Kirchen

(pm/red) Nach Recherchen der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union e.V. (HU) belaufen sich die Staatsleistungen an die evangelische und katholische Kirche seit 1949 mittlerweile auf knappe 18,5 Milliarden Euro. Allein dieses Jahr überwiesen die Länder – mit Ausnahme von Hamburg und Bremen – den beiden Kirchen rund 549 Millionen Euro. Eine neue Rekordsumme in einem stetigen Aufwärtstrend. Zum wiederholten Male fordert deshalb die HU den Bund und die Länder auf, endlich die Staatsleistungen an die Kirchen einzustellen. Im Zuge der Reformation und zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden die Kirchen enteignet, seitdem werden die sogenannten Staatsleistungen als Entschädigungen an die Kirchen gezahlt. Es handelt sich also um Entschädigungszahlungen für Enteignungen, die vor gut 200 Jahren stattgefunden haben. Sie sind weder an die Anzahl der Mitglieder der Kirchen noch an einen Zweck gebunden. Allerdings sind sie an die Entwicklung der Beamtenbezüge gekoppelt, sodass Jahr für Jahr mehr Geld von den Ländern an die Kirchen fließt. Und da diese Zahlungen nicht zweckgebunden erfolgen, müssen die Kirchen auch keine Rechenschaft darüber ablegen, was mit diesem Geld geschieht. Auch der Rechnungshof kann hier nicht nachprüfen, wofür die Gelder verwendet werden. Diese Staatsleistungen sind auch nicht mit jenen Zuwendungen zu verwechseln, die die Kirchen für karitative Projekte erhalten. Die HU sieht hier einen Verfassungsskandal, denn seit 1919 besagt der Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung: „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf“. Dieser eindeutige Auftrag, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, durch die die Staatsleistungen abgelöst bzw. aufgehoben werden, ist durch Artikel 140 des Grundgesetzes zum Bestandteil unserer Verfassung geworden. Dennoch zahlen die Länder jedes Jahr steigende Beträge an die Kirchen. Obwohl es bereits Anträge und Vorschläge gab, sich mit dem Thema zu befassen und endlich ein Ende der stetig steigenden Zahlungen herbeizuführen, geschieht nichts. So schlugen schon vor Jahren selbst kirchennahe Juristen vor, die Staatsleistungen durch eine Einmalzahlung in Höhe der 20fachen aktuellen Jahressumme abzulösen. Hierbei handelte es sich nicht gerade um einen bescheidenen Vorschlag. Würde man ihn heute umsetzen, müssten die Länder annähernd 11 Milliarden Euro an die Kirchen überweisen. Aber eines ist sicher: Je länger das Zögern dauert, endlich eine abschließende Regelung zu finden, umso teurer könnte es die Länder zu stehen kommen. Dies gilt wenigstens dann, wenn man der Auffassung der Humanistischen Union und anderer nicht folgt, die bisherigen Zahlungen als ausreichende Kompensation für frühere Verluste der Kirchen anzusehen. Daher wiederholt die HU anlässlich dieses fragwürdigen Jubiläums ihre jahrelange Forderung an den Bund und die Länder: Setzt den Staatsleistungen an die Kirchen endlich ein Ende!

Mark Gillespie in Göttingen

Am 02.03.2019, 20.00 Uhr, Altes Rathaus, gibt Mark Gillespie in Göttingen ein Solo-Konzert. Seine Musik umfasst ein weites Feld von Singer-Songwriter meets Rhytm & Groove über Balladen und exzellente Funk-Popsongs bis hin zu kraftvollen Rockstücken mit Soul gemischt. Schon lange ist Mark Gillespie kein Geheimtipp mehr und verzaubert überall sein Publikum mit mitreißenden Auftritten.

Rechtswidrige Wassergebühren: Beschwerde der Stadt Kassel überzeugt Verwaltungsgerichtshof nicht

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat es auf die Beschwerde der Kassel abgelehnt, die Revision gegen sein Urteil zuzulassen. Das Gericht hatte im Dezember für Recht erkannt, dass die Wassergebühren der Stadt Kassel rechtswidrig sind. Zugleich hatte es die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen hat die Stadt Beschwerde erhoben und die Zulassung der Revision verlangt. Der Beschwerde half das oberste hessische Verwaltungsgericht mit Beschluss nicht ab und hat die Akten an das Bundesverwaltungsgericht übersandt. Dort wird jetzt über die Zulassung der Beschwerde entschieden. In dem Rechtsstreit geht es um die Auslegung des hessischen Kommunalabgabengesetzes über die der Hessische Verwaltungsgerichtshof abschließend entscheidet. Das Bundesverwaltungsgericht ist an diese Auslegung gebunden. Die Beschwerde der Stadt greift in ihrer Begründung deshalb auch nicht diese Auslegung an. Sie rügt lediglich, dass sie nicht ausreichend rechtlich gehört worden ist sowie eine Verletzung der ihr vom Grundgesetz eingeräumten Selbstverwaltungsgarantie.

Attac: Absurdes Urteil des Bundesfinanzhofes

Mit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac hat der Bundesfinanzhof ein Urteil gefällt, das – nimmt man es Ernst – nicht nur die Arbeit der Globalisierungsgegner beeinträchtigen wird. Denn das Gericht zieht der politischen Betätigung von gemeinnützigen Vereinen sehr enge Grenzen. Zwar dürften gemeinnützige Vereine sich auch politisch betätigen und „Lösungsvorschläge für Problemfelder der Tagespolitik“ erarbeiten, so das Gericht. Dies setze jedoch „ein Handeln in geistiger Offenheit voraus“, eine Voraussetzung, die die Richter bei Attac nicht als gegeben sehen. Vielmehr verbreite Attac seine Forderungen bei Kampagnen, „um so die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung zu beeinflussen“. Legt man diese Kriterien an Mietervereine und andere Verbraucherschutzvereine, Tierschutzvereine, Karnevalsvereine oder Umweltschutzvereine an, so wäre auch diesen die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Dies wird nicht geschehen. Und damit drängt sich der Eindruck auf, dass es dem höchsten deutschen Finanzgericht nicht um die politische Tätigkeit der gemeinnützigen Vereine im allgemeinen, sondern um die Beeinträchtigung der geistigen Wirkung der Arbeit von Attac geht.

Besucherrekord in Auschwitz – aber immer weniger Besucher aus Deutschland

2,15 Millionen Besucher haben im Jahr 2018 die Genksttätte Auschwitz-Birkenau besucht, 50.0000 mehr als im Vorjahr und damit soviel wie nie zuvor. Aus Deutschland kamen lediglich 76.000 Besucher (3,5%), 9.000 weniger als 2017. Mit 405.000 kamen die meisten Besucher aus Polen, gefolgt von Großbritannien, den USA, Italien und Spanien. Erst an sechster Stelle folgt Deutschland. In Auschwitz-Birkenau als größtem Vernichtungslager der Nationalsozialisten wurden während des Zweiten Weltkriegs mehr als 1,1 Millionen Menschen – überwiegend Juden – ermordet. Fast 40 Prozent der registrierten Häftlinge waren Polen. Die Gedenkstätte besteht seit 1947 und umfasst das ehemalige Hauptlager Auschwitz und das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau mit insgesamt etwa 150 Gebäuden und rund 300 Ruinen. Der gesamte Lagerkomplex steht seit 1979 auf der Welterbeliste der Unesco. Noch bis 2001 besichtigten es weniger als eine halbe Million Menschen im Jahr. 2007 überschritt die Besucherzahl erstmals die Millionenmarke. In insgesamt 20 Sprachen werden Führungen angeboten.
Bild: Pimke [CC BY-SA 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/)]

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Aiwanger: Einige Forderung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ sind praxisfern

Der bayerische Wirtschaftsminister und studierte Landwirt Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hält einige Forderung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ für praxisfern. Als Beispiel nannte er gegenüber dem bayerischen Rundfunk das Verbot des Walzens der Wiesen nach dem 15.März. „Es gibt aber Gegenden, da liegt am 15. März noch Schnee. Jetzt kann ich nicht den Bauern sagen: Du musst entweder bei Schnee walzen oder du darfst gar nicht mehr walzen.“ Aiwanger rechnet außerdem damit, dass die Staatsregierung einen eigenen Gesetzentwurf beim Volksentscheid zur Abstimmung stellen wird. „Höchstwahrscheinlich ja, aber wir loten jetzt ersteinmal die Stimmung aus.“ Das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ ist von über 1,74 Millionen Bayern unterstützt worden und damit das erfolgreichste Begehren in der Geschichte des Freistaates.

Volksbegehren Bienen: Über 1,74 Millionen Unterstützer

Nach dem vorläufigen amtlichen Ergebnis haben nach Angaben des Wahlleiters 1.745.383 oder 18,4% der wahlberechtigten Bayern das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ mit ihrer Eintragung unterstützt. Es ist damit das erfolgreichste Volksbegehren in der Geschichte Bayerns. Der Weg ist damit frei für einen Volksentscheid, sofern nicht der bayerische Landtag den Gesetzentwurf des Begehrens übernimmt, was als unwahrscheinlich gilt. Die höchste Zustimmung gab es mit 27,7% im Landkreis Starnberg, die geringste mit 10,5% in der kreisfreien Stadt Hof. Bezogen auf die Bezirke war die Zustimmung in Niederbayern am geringsten, in Oberbayern und hier besonders in und um München am höchsten.