Attac: Absurdes Urteil des Bundesfinanzhofes

Mit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac hat der Bundesfinanzhof ein Urteil gefällt, das – nimmt man es Ernst – nicht nur die Arbeit der Globalisierungsgegner beeinträchtigen wird. Denn das Gericht zieht der politischen Betätigung von gemeinnützigen Vereinen sehr enge Grenzen. Zwar dürften gemeinnützige Vereine sich auch politisch betätigen und „Lösungsvorschläge für Problemfelder der Tagespolitik“ erarbeiten, so das Gericht. Dies setze jedoch „ein Handeln in geistiger Offenheit voraus“, eine Voraussetzung, die die Richter bei Attac nicht als gegeben sehen. Vielmehr verbreite Attac seine Forderungen bei Kampagnen, „um so die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung zu beeinflussen“. Legt man diese Kriterien an Mietervereine und andere Verbraucherschutzvereine, Tierschutzvereine, Karnevalsvereine oder Umweltschutzvereine an, so wäre auch diesen die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Dies wird nicht geschehen. Und damit drängt sich der Eindruck auf, dass es dem höchsten deutschen Finanzgericht nicht um die politische Tätigkeit der gemeinnützigen Vereine im allgemeinen, sondern um die Beeinträchtigung der geistigen Wirkung der Arbeit von Attac geht.