Rechtswidrige Wassergebühren: Beschwerde der Stadt Kassel überzeugt Verwaltungsgerichtshof nicht

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat es auf die Beschwerde der Kassel abgelehnt, die Revision gegen sein Urteil zuzulassen. Das Gericht hatte im Dezember für Recht erkannt, dass die Wassergebühren der Stadt Kassel rechtswidrig sind. Zugleich hatte es die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen hat die Stadt Beschwerde erhoben und die Zulassung der Revision verlangt. Der Beschwerde half das oberste hessische Verwaltungsgericht mit Beschluss nicht ab und hat die Akten an das Bundesverwaltungsgericht übersandt. Dort wird jetzt über die Zulassung der Beschwerde entschieden. In dem Rechtsstreit geht es um die Auslegung des hessischen Kommunalabgabengesetzes über die der Hessische Verwaltungsgerichtshof abschließend entscheidet. Das Bundesverwaltungsgericht ist an diese Auslegung gebunden. Die Beschwerde der Stadt greift in ihrer Begründung deshalb auch nicht diese Auslegung an. Sie rügt lediglich, dass sie nicht ausreichend rechtlich gehört worden ist sowie eine Verletzung der ihr vom Grundgesetz eingeräumten Selbstverwaltungsgarantie.