Söder verteidigt UN-Migrationspakt

In einem Interview mit der Welt am Sonntag hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) den UN-Migrationspakt verteidigt. Er sei in der Sache sinnvoll, weil allein national das globale Flüchtlingsproblem nicht gelöst werden könne. „Nationale Maßnahmen müssen immer im Zusammenhang mit internationalen ergriffen werden, sonst laufen sie leicht ins Leere.“ Kritik übte Söder an der Art der Kommunikation.  Man  habe „gleichsam nebenher von dem Pakt erfahren“. Dies biete „leider Rechtspopulisten die Möglichkeit, wieder mit Verschwörungstheorien zu kommen“. Der Koalitionspartner der CSU, die Freien Wähler, lehnen den Pakt ab und fordern Nachbesserungen
Bild: Bildarchiv Bayerischer Landtag, Foto: Rolf Poss

 

 

Grüne verhindern offenbar Sperrklausel bei Europawahl

Bei der kommenden Europawahl im Mai 2019 wird es offenbar keine Sperrklausel zu Lasten der kleinen Parteien geben. Ein entsprechendes Vorhaben hat die Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD offenbar wegen des Widerstands der Grünen aufgegeben. Deren Zustimmung wäre im Bundesrat für eine Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes erforderlich gewesen. Die Grünen haben jedoch signalisiert, dass sie ein solches Vorhaben nicht unterstützen werden. Bereits zwei Mal hatte das Bundesverfassungsgericht Sperrklauseln für die Wahl zum europäischen Parlament für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Eine Sperrklausel führt dazu, dass die Stimmen für jene Parteien, die die Sperrklausel nicht überspringen, nicht wirksam werden. Dies sei, so das Bundesverfassungsgericht, mit dem Wahlrechtsgrundsatz der Gleichheit der Wahl nicht vereinbart. Union und SPD sind deshalb auf europäischer Ebene tätig geworden und haben dort die Einführung einer Sperrklausel durchgesetzt. Diese europäische Regelung bedarf jedoch einer Umsetzung ins nationale Recht. Diese Umsetzung ist jetzt am Widerstand der Grünen gescheitert. Die Europawahl 2014 wurde ohne eine Sperrklausel durchgeführt. An einer 5%-Klausel wären seinerzeit acht kleine Parteien gescheitert. Deren insgesamt 10 Mandate wären an die großen Parteien, vor allem an Union und SPD, gefallen.
Bild: Europäisches Parlament, Bilderdienst

Deutsches Asylgrundrecht ist längst abgeschafft

Nur mit Staunen kann man die Diskussion in der CDU über eine Abschaffung des deutschen Asylgrundrechtes verfolgen, wie sie Friedrich Merz, der aussichtsreiche Kandidat um die Nachfolge von Angela Merkel als CDU-Vorsitzende, in Gang gebracht hat. Denn faktisch ist dieses Asylgrundrecht bereits seit 1993 abgeschafft. Zwar enthält Art. 16a GG formal noch ein Asylgrundrecht. Durch die folgenden Absätze dieser Vorschrift wird dieses Recht jedoch nahezu vollständig ausgehöhlt. Auf dieses Grundrecht kann sich demnach nur der berufen, der nicht aus einem EU-Staat oder einem sicheren Drittstaat eingereist ist, also nur der, der mithilfe eines Flugzeuges deutschen Boden betritt. Folglich wurden von den 600.000 Asylbewerbern im Jahr 2017 auch nur 0,7% auf der Grundlage des Art. 16a GG anerkannt. Rechtsgrundlage für die Asylverfahren sind seit 1993 fast ausschließlich internationale Vorschriften, zunächst die Genfer Flüchtlingskonvention und seit 1999 das Asylrecht der Europäischen Union. 2013 wurde das europäische Asylrecht deutlich verstärkt. Es bietet jetzt nicht nur denjenigen Schutz, die individuell oder als Gruppe verfolgt werden, sondern schützt auch Bürgerkriegsflüchtlinge.

FREIE WÄHLER fordern gerechte Besteuerung von multinationalen Konzernen

Am morgigen „Black Friday“ erwartet der Handelsverband Deutschland (HDE) erneut deutliche Umsatzzuwächse im Onlinehandel in Deutschland auf 2,4 Milliarden Euro. Ein Großteil dieser Umsätze wird dabei von multinationalen Internetkonzernen wie Google, Apple und Amazon erzielt. Klassische mittelständische Händler können diesen Rabattaktionen kaum etwas entgegensetzen. Engin Eroglu, Landesvorsitzender FREIE WÄHLER Hessen und Kandidat zur Europawahl 2019, fordert deshalb, dass sich international tätige Unternehmen nicht länger ihrer gesellschaftlichen Verantwortung entziehen und genauso wie der Mittelstand angemessene Steuern bei uns zahlen, wenn sie in Europa Gewinne erwirtschaften: „Amazon und Co. nehmen in großem Maße die Leistung des Staates wie z. B. gut gebildete Fachkräfte und eine tragfähige Infrastruktur in Anspruch und müssen deshalb auch die Kosten dafür mittragen. Leider können Großkonzerne EU-Regeln häufig unproblematisch bewältigen, während kleine und mittelständische Unternehmen die Last der Auflagen kaum stemmen können. Hier müssen wir auf europäischer Ebene einheitliche Regelungen schaffen, damit alle Unternehmen, auf in Europa erwirtschaftete Gewinne, angemessene Steuern zahlen.“ Allein auf den größten E-Commerce-Anbieter Amazon entfallen 30 Prozent aller Onlineumsätze in Deutschland. Mit einem Umsatz von 8,8 Milliarden Euro im letzten Jahr liegt der Umsatz damit dreimal höher als der des nächsten Konkurrenten Otto. Amazon hat hierzulande fast 44 Millionen regelmäßige Kunden, das entspricht fast drei Viertel der 60 Millionen deutschen Internet-Nutzer. Doch nicht nur im Onlinehandel baut Amazon seine marktbeherrschende Stellung aus. In den letzten Jahren hat nicht nur im Buchhandel ein teils ruinöser Verdrängungswettbewerb mit Inhaber- oder familiengeführten Mittelstandsunternehmen stattgefunden. „Diese neuen Wirtschaftszweige müssen gerecht wie alle anderen auch die Kosten der Gesellschaft tragen. Gerade Amazon als Plattform macht es möglich, Artikel überall auf der Welt zu bestellen und so Artikel zu einem günstigeren Umsatzsteuersatz anzubieten. Dieses seit langem bekannte Steuerschlupfloch bietet den Onlineplattformen einen gewichtigen Vorteil gegenüber dem stationären Handel. Hier müssen wir auf europäischer Ebene schnellstmöglich aktiv werden, damit wir die Wettbewerbsfähigkeit unseres Einzelhandels vor Ort erhalten können. Die Vorschläge einer Ausgleichsteuer sind hier ein erster richtiger Ansatz“, so Eroglu weiter.
Bild: Freie Wähler Bundesvereinigung

Merz fordert Nachbesserungen beim Migrationspakt

Friedrich Merz

Friedrich Merz, aussichtsreicher Kandidat für die Nachfolge Merkels als CDU-Vorsitzende, hat offen Nachbesserungen beim UN-Migrationspakt gefordert. Auf einer der Regionalkonferenzen zur Vorstellung der Kandidaten um den CDU-Vorsitz im thüringischen Seebach warnte Merz davor, durch den Pakt neue Asylgründe zu schaffen. Der Migrationspakt sei zwar rechtlich nicht bindend, so Merz. „Wenn Deutschland diesem Pakt beitritt, muss in geeigneter Weise klargestellt werden, dass er die Asylgründe vor den Verwaltungsgerichten nicht erweitert“. Zugleich forderte er eine Diskussion über das Asylgrundrecht. Annegret Kramp-Karrenbauer stellte sich hinter den Pakt und damit auch hinter die Kanzlerin: „Bei aller Abwägung bin ich der Meinung, dass dieser Pakt für uns mehr Vorteile als Nachteile bringt“. Jens Spahn bezog keine ausdrückliche Position. Er wiederholte seine Forderung, den Migrationspakt auf dem CDU-Parteitag zu diskutieren.
Bild: (c) Deutscher Bundestag / MELDEPRESS/Sylvia Bohn

Merkel verteidigt Migrationspakt – Warnung vor Nationalismus

Dr. Angela Merkel

In der Generaldebatte zum Bundeshaushalt hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erneut und mit Vehemenz den UN-Pakt „für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ verteidigt.  Er sei „der richtige Antwortversuch, globale Probleme auch international und miteinander zu lösen“. Es sei zudem im deutschen Interesse, dass sich die Bedingungen auf der Welt für Flüchtlinge und Arbeitsmigranten verbessern. Zudem werde die deutsche Souveränität durch den Pakt nicht berührt. Zugleich warnte Merkel vor „Nationalismus in reinster Form“. Der Migrationspakt ist auch innerhalb der Union umstritten. Im parteiinternen Wettkampf um die Nachfolge Merkels als Parteivorsitzende hat der dem konservativen Flügel zugerechnete Bewerber Jens Spahn gefordert, über den Pakt die Delegierten des CDU-Parteitages entscheiden zu lassen. Auch das bayerische Kabinett beschäftigte sich mit dem Pakt und forderte von der Bundesregierung mehr Transparenz.
Bild: Copyright(c) Deutscher Bundestag/Achim Melde

Migrationspakt: CSU soll Position der Freien Wähler übernehmen

Der Regensburger Landtagsabgeordnete und Bundesvorstandsmitglied der Freien Wähler, Tobias Gotthardt, fordert die CSU auf, ihre Haltung zum Migrationspakt zu überdenken. Der Pakt brauche einen „Restart, wenn er wegweisend und zielführend sein soll. Und ich kann unserem bayerischen Koalitionspartner nur empfehlen, diese Position der Freien Wähler zu übernehmen“, so Gotthardt gegenüber dem Wochenblatt. Die Freien Wähler hatten auf ihrem Europaparteitag die Bundesregierung aufgefordert, den Migrationspakt in der jetzigen Form abzulehnen und nachzubessern. Der Pakt war auch Thema im bayerischen Kabinett. Beschlüsse wurden dort nicht gefasst, allerdings erklärte der Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU), mit dem Pakt seien „Tür und Tor geöffnet für eine völlig einseitige, verhetzende Darstellung durch bestimmte politische Kräfte“. Die Bundesregierung müsse transparenter mit dem Thema umgehen. Die CSU-Landtagsfraktion wird sich in der kommenden Woche mit dem Migrationspakt beschäftigen.
Foto: Rolf Poss © Bildarchiv Bayerischer Landtag

Drei Sterne für Studentenwerk Kassel: PETA zeichnet die vegan-freundlichsten Mensen Deutschlands aus

Studierende bevorzugen tier- und umweltfreundliche Gerichte: PETA zeichnet in diesem Jahr zum fünften Mal die vegan-freundlichsten Mensen Deutschlands aus. Das Ergebnis ist erfreulich: Immer mehr Mensen bieten täglich ein veganes Angebot an und zudem gibt es in diesem Jahr keine Wertung mit nur einem Stern. 37 Antworten erreichten die Tierrechtsorganisation von den 58 Studentenwerken bei der Umfrage in Kooperation mit dem Deutschen Studentenwerk. Das Studentenwerk Kassel mit der Zentralmensa ist mit Gerichten wie Pizza mit Süßkartoffeln, Austernpilzen und Pizzaschmelz in PETAs Mensa-Ranking vertreten und holt in diesem Jahr drei Sterne. Täglich werden Tierfreunde hier mit veganen Gerichten versorgt. Insgesamt sei der positive Trend erkennbar, dass Studierende in deutschen Hochschulmensen immer besser vegan schlemmen können, so PETA in einer Presseerklärung. „Die steigende Nachfrage nach rein pflanzlichen Gerichten in den Unimensen macht den Wandel in der Gesellschaft sichtbar. Vegan wird häufiger angeboten und nachgefragt“, so René Schärling, Fachreferent für Ernährung bei PETA. „Studierende wählen gezielt gesunde, klima- und tierfreundliche pflanzliche Gerichte – und die Studierendenwerke nehmen diese Wünsche erfreulicherweise ernst.“ „Das vegane Speisenangebot ist eine der Stärken der Studenten- und Studierendenwerke“, erklärt Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW), in dem die 58 Studenten- und Studierendenwerke zusammengeschlossen sind. „Die Hochschulgastronomie der Studenten- und Studierendenwerke, die bundesweit mehr als 900 Mensen und Cafeterien betreiben, gehen mit aktuellen Ernährungstrends mit und haben sich gut auf die unterschiedlichen Ernährungsweisen der Studierenden eingestellt. In der Mensa werden alle satt und glücklich, auch Veganerinnen und Veganer.“ PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Veganer führen nicht nur ein gesünderes Leben, jeder Einzelne bewahrt auch bis zu 50 Tiere pro Jahr vor dem Tod in Tierfabriken, Schlachthöfen oder auf Fischerbooten. Mit dem kostenlosen Veganstart-Programm der Tierrechtsorganisation gelingt der Umstieg auf eine rein pflanzliche Ernährung spielend leicht.

Migrationspakt: Freie Wähler fordern Nachbesserung

Auf ihrem Europaparteitag in Koblenz haben die Delegierten der Freien Wähler einstimmig die Bundesregierung aufgefordert, den „Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ vorerst nicht anzunehmen, sondern sich stattdessen für eine Nachverhandlung dieses Paktes einzusetzen. Der Migrationspakt beinhalte Maßnahmen, um legale Migrationsmechanismen, insbesondere für qualifizierte Arbeitskräfte, zu erleichtern und die Rechte der Migranten zu stärken (z. B. durch Sicherstellung von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen, kein Entzug von Pässen etc.). Dass die UN das Ziel verfolge, weltweit einheitliche Regeln für Migration zu schaffen, sei vernünftig und müsse weiter vorangetrieben werden. Der vorliegende Beschlusstext enthalte jedoch einige Passagen, welche einen zu großen Interpretationsspielraum offen lassen, so die Delegierten in ihrem Beschluss. Insbesondere der Unterpunkt „Unsere Vision und Leitprinzipien“ definiere weitreichende Eigenschaften der globalen Migration, ohne diese mit fundierten Nachweisen zu unterlegen. Besonders das darin enthaltene „Anerkenntnis“ werde von vielen Volkswirtschaften der Erde, neben den Vereinigten Staaten von Amerika auch Österreich, das derzeit den EU-Ratsvorsitz innehabe, und von Israel und der Schweiz kritisiert. Die häufig angeführte Argumentation, dass dieser Pakt einen „rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen darstellt“ und somit auch keine völkerrechtliche Bindung entfalte, wurde von den Delegierten zurückgewiesen. Vorderstes Ziel müsse es daher sein, mit allen Nationen nochmal an den Verhandlungstisch zurückzukehren und den Pakt neu zu verhandeln. Alles andere werde der Bedeutung und Tragweite des eigentlich notwendigen Vorhabens, nämlich weltweite Regeln für Migration aufzustellen, nicht gerecht.
Bild: Freie Wähler Bundesvereinigung

100 Jahre deutsche Republik

Vor 100 Jahren, am 9. November 1918, trat der Sozialdemokrat Philipp Scheidemann auf einen der Westbalkone des Reichstages und rief die Republik aus. Der erste Reichskanzler der Weimarer Republik und spätere Kasseler Oberbürgermeister kam damit – zwischen „Vorsuppe und Nachspeise“, so Scheidemann, Karl Liebknecht von der USPD wenige Stunden zuvor, der am Nachmittag die Räterepublik ausrief. Der 9. November 2018 markiert damit das Ende des Kaiserreichs und den Beginn der ersten deutschen Demokratie, der Weimarer Republik. Der Übergang von einer konstitutionellen Monarchie zu einer parlamentarischen Demokratie bedeutete verfassungsrechtlich einen tiefen Einschnitt.  Die Reichsregierung wurde nicht mehr unabhängig vom Parlament allein vom Staatsoberhaupt eingesetzt, sondern bedurfte zu ihrer Amtsführung des Vertrauens des Reichstages. Das Mehrheitswahlrecht wurde durch das Verhältniswahlrecht ersetzt und erstmals durften auch Frauen wählen. Die bereits in der Paulskirchenverfassung von 1849 enthaltenen bürgerlichen Grundrechte wurden in die Weimarer Verfassung aufgenommen und durch soziale Grundrechte erweitert. Beschlossen wurde diese fortschrittliche und demokratische Verfassung von den Parteien der Weimarer Koalition aus SPD, dem katholischen Zentrum, einer Vorläuferpartei der heutigen CDU, und der linksliberalen DDP. Die rechtsliberale DVP, die konservative DNVP – beide im Kern monarchistisch und antidemokratisch – sowie die USPD, aus der die KPD hervorging, stimmten gegen die Verfassung. Bereits in der ersten Reichstagswahl 1920 verlor diese Koalition dramatisch an Zustimmung und erreichte zusammen nur noch 43,6% der Stimmen. Bei der Wahl zur Weimarer Reichsversammlung im Jahr 1919 hatte sie noch eine komfortable Mehrheit von zusammen 76,1% erreicht. Die Parteien der Weimarer Koalition sollten im Verlauf der ersten deutschen Demokratie  bei den Reichstagswahlen keine Mehrheit mehr erringen und waren fortan zur Mehrheitsbildung auf Parteien angewiesen, die die Demokratie ablehnten. Dies und die fehlende Akzeptanz der neuen Staatsform in den nach wie vor monarchistisch und antidemokratisch gesinnten Eliten in Staat und Gesellschaft führten spätestens 1933 mit der Machtübergabe an Hitler zum Scheitern der Weimarer Republik. Die Mehrheit der Deutschen lehnte die neue, demokratische Staatsform ab. In einer Gesellschaft, in der die Demokraten in der Minderheit sind, kann Demokratie nicht gelingen. Jedenfalls diese Lehre aus Weimar dürfte zu ziehen sein. Und dies gilt bis heute.