164 Staaten haben auf der UN-Migrationskonferenz in Marrakech den Migrationspakt angenommen. Als eine Roadmap zur Vermeidung von Leid und Chaos bezeichnete UN-Generalsekretär António Guterres den Pakt. An der Konferenz nahm demonstrativ auch Bundeskanzlerin Angela Merkel teil. Der Pakt sei ein Meilenstein in der internationalen Politik für den Umgang mit Migration. Migration sei ein natürlicher Vorgang „und wenn es legal ist, auch gut“, so die Kanzlerin. Arbeitsmigration schaffe Wohlstand auch in Deutschland. In dem rechtlich nicht verbindlichen Pakt geht es darum, die weltweite Migration zu steuern. Der Pakt war von Rechtspopulisten weltweit scharf kritisiert worden. Insbesondere jene Staaten, in denen Rechtspopulisten an der Regierung beteiligt sind, lehnten den Pakt ab. In Belgien zerbrach im Streit über den Pakt die Regierungskoalition.
Bild: Deutscher Bundestag/Achim Melde



Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Großbritannien auch ohne Zustimmung der übrigen Mitgliedsstaaten den Austritt aus der Europäischen Union rückgängig machen kann. Kein Staat könne gezwungen werden, gegen seinen Willen der Europäischen Union beizutreten, und genausowenig könne er gezwungen werden, die Europäische Union gegen seinen Willen zu verlassen. Die Frist zum Widerruf ende mit dem Ende der Zweijahresfrist nach der Austrittserklärung, so das Gericht. Für Großbritannien wäre dies der 29.03.2019. Der Widerruf müsse mit den Anforderungen der Britischen Gesetze im Einklang stehen. Das Verfahren war durch das oberste schottische Zivilgericht angestrengt worden. Die Schotten hatten in ihrer Mehrheit gegen den Brexit gestimmt, waren jedoch insgesamt von den Engländern überstimmt worden. Das Urteil wurde einen Tag vor der Abstimmung im britischen Parlament über das von der Regierung May ausgehandelte Abkommen zum Brexit gefällt. Im Parlament zeichnet sich keine Mehrheit ab. Mit dem Urteil könnten jene Kräfte Auftrieb erhalten, die eine neue Volksabstimmung über den Brexit fordern.



Der Deutsche Bundestag hat in namentlicher Abstimmung dem UN-Migrationspakt zugestimmt. 372 Abgeordnete stimmten für einen Entschließungsantrag von Union und SPD, 153 stimmten mit Nein, 141 enthielten sich. In der Debatte bezeichnete Außenminister Heiko Maas den Pakt als Akt der Vernunft, der deshalb unsere Zustimmung verdiene. Es handle sich um einen „bemerkenswerten Erfolg internationaler Zusammenarbeit“ und eine „Antwort der Staatengemeinschaft auf eine Herausforderung, für die es eben keine nationale Lösung gibt“. In dem angenommenen Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, „weiterhin sicherzustellen“, dass durch den Pakt die nationale Souveränität Deutschlands nicht beeinträchtigt werde. Zudem wird klargestellt, dass der Pakt „keine einklagbaren Rechte und Pflichten“ begründe und „keinerlei rechtsändernde oder rechtssetzende Wirkung“ entfalte. FDP, Linke und Grüne begrüßten grundsätzlich den Migrationspakt. Die von ihnen eingebrachten Anträge wurden jedoch abgelehnt. Als einzige Fraktion lehnte die AfD den Pakt ab und nutzte die Debatte, Fremdenhass zu schüren. Ihr Redner Gottfried Curio bezeichnete den Pakt als „trojanisches Pferd“. Zur Migration seien künftig „keine Papiere mehr nötig“. Curio setzte Flucht nach Deutschland mit einem Einbruch gleich, der durch den Migrationspakt legalisiert werde.
Mit Pamela Rendi-Wagner haben die österreichischen Sozialdemokraten erstmals in ihrer 130-jährigen Geschichte eine Frau als Parteivorsitzende gewählt. Sie löst Christian Kern ab, der überraschend nicht erneut für das Amt kandidierte. Kern hatte im letzten Jahr die Parlamentswahlen verloren und war von Sebastian Kurz von der konservativen ÖVP als Kanzler abgelöst worden, der zusammen mit den Rechtspopulisten eine Regierung bildet. Die 47-jährige habilitierte Medizinerin ist erst seit 20 Monaten Mitglied der Sozialdemokraten und war von Kern als Gesundheitsministerin in dessen Kabinett berufen worden.
