Wahrheitswidrige Berichterstattung: Anwältin des HNA-Journalisten Thonicke gibt für ihren Mandanten weitere Unterlassungserklärung ab

Die Anwältin des HNA-Journalisten Frank Thonicke hat für ihren Mandanten eine weitere strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber einem Kasseler Anwalt und ehrenamtlichen Kommunalpolitiker abgegeben. Thonicke, der bereits 2014 wegen seiner Berichterstattung unter Anklage stand, war von diesem wegen seiner wahrheitswidrigen Berichterstattung abgemahnt worden.

Anwältin des HNA-Redakteurs Hermann nennt dessen Berichterstattung über einen Kasseler Anwalt „unzutreffend“

Die Rechtsanwältin des HNA-Lokalredakteurs Andreas Hermann hat dessen Berichterstattung über einen Kasseler Anwalt und ehrenamtlichen Stadtverordneten als „unzutreffend“ bezeichnet. Anders aber als für  HNA-Lokalchef Thonicke und HNA-Redakteurin Pflüger-Scherb gab sie bisher keine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Auch Hermann wurde abgemahnt, so dass nun ein Gericht entscheiden muss, ob ein Anspruch des Anwaltes auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen wahrheitswidriger Berichterstattung besteht. Die HNA-Redaktion hat den streitbefangenen Artikel entfernt.

Anwältin der HNA-Redakteurin Pflüger-Scherb räumt wahrheitswidrige Berichterstattung über Kasseler Anwalt ein

Die Rechtsanwältin der HNA-Lokalredakteurin Ulrike Pflüger-Scherb hat eingeräumt, dass ihre Mandantin über einen Kasseler Anwalt und ehrenamtlichen Kommunalpolitiker wahrheitswidrig berichtet hat. Pflüger-Scherb, die bereits im Jahr 2014 wegen ihrer Berichterstattung unter Anklage stand, ließ über ihre Anwältin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Zuvor war die Journalistin wegen ihrer wahrheitswidrigen Berichterstattung abgemahnt worden.

Anwältin des HNA-Lokalchefs Thonicke räumt wahrheitswidrige Berichterstattung über Kasseler Anwalt ein

Die Rechtsanwältin des Chefs der Kasseler HNA-Lokalredaktion, Frank Thonicke, räumt ein, dass dieser wahrheitswidrig über einen Kasseler Anwalt und ehrenamtlichen Stadtverordneten berichtet hat. Für Thonicke, der bereits im Jahr 2014 wegen seiner Berichterstattung unter Anklage stand, gab die Anwältin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Thonicke war zuvor wegen seiner wahrheitswidrigen Berichterstattung abgemahnt worden.

documenta-Obelisk: Ankaufskommission des Magistrats empfiehlt Ankauf nicht

Königsplatz: Hier soll der Obelisk bleiben

Die Ankaufskommission des Magistrats hat offenbar nicht empfohlen, den Obelisken von Ole Oguibe anzukaufen. Dies teilte der kulturpolitische Sprecher der CDU-Fraktion und Kommissionsmitglied Marcus Leitschuh in einer Presseerklärung mit. Die Mitglieder der Ankaufskommission seien darauf hingewiesen worden, dass sie nicht über den Ankauf des Obelisken beraten können. „Deshalb sind jetzt der Oberbürgermeister und die Kulturdezernentin in der Pflicht, über das Ob, Was und Wie ihrer Pläne zu Anschaffungen und zur Finanzierung Auskunft zu geben“, so Leitschuh. Dem Vernehmen nach wurde in der Kommission allein über Ankaufsvorschläge für die Neue Galerie diskutiert. Als Außenkunstwerk kommt der Obelisk dafür ohnehin nicht in Betracht.

Hier die vollständige Erklärung der CDU: http://cdu-fraktion-kassel.de/wp/?products=magistrat-bei-documenta-aussenkunstwerken-in-der-pflicht

Wahlkampf isoliert Deutschland in der europäischen Türkeipolitik

Die Forderung des SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz im Wahlkampf, die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei zu beenden, findet in den Europäischen Gremien keine Zustimmung. Die Forderung von Schulz, der sich – wenn auch zögerlich – auch die wahlkämpfende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sowie Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) angeschlossen haben, findet nur die Unterstützung des ebenfalls sich im Wahlkampf befindlichen Außenminister Österreichs, Sebastian Kurz (ÖVP). Die große Mehrheit der in Tallinn versammelten Außenminister lehnten bereits eine Diskussion über einen etwaigen Abbruch der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei ab.

Beuys im Wahlkampf

Gesehen am Bebelplatz

Wahlplakate an Beuys-Bäumen. Ist das nicht Frevel? Oder zumindest die Missachtung eines Denkmals? Wohl nicht. Beuys, so kann man vermuten, hätte es gefallen. Sein Kunstwerk, die 7000 Eichen, mitten im Wahlkampfgetümmel. Und nicht im Museum. Hinter Glas. Ausgestellt. Sondern mitten im Leben. Unter uns. Oder mit den Worten des Meisters: Soziale Plastik.

documenta: Noch keine Entscheidung über den Ankauf des Obelisken auf dem Königsplatz

Bleibt Obelisk auf dem Königsplatz?

Ob es zum Ankauf des Obelisken von Ole Oguibe kommen wird, ist nach wie vor offen. Die städtischen Mittel dürften nicht ausreichen, um das Kunstwerk zu erwerben. Und ob das Land Hessen Haushaltsmittel zum Ankauf von documenta-Kunstwerken für den Verbleib in Kassel zur Verfügung stellen wird, ist unklar. Unabhängig davon sind diese Mittel ohnehin für den Ankauf von Kunstwerken für die Neue Galerie reserviert. In der Vergangenheit wurden die Mittel zum Ankauf der populären Außenkunstwerke der documenta regelmäßig aus privaten Spenden aufgebracht.

 

EuGH: Ungarn und Slowakei müssen Flüchtlinge aufnehmen

Der Europäische Gerichtshof hat die Klagen von Ungarn und der Slowakei gegen die Aufnahme von Flüchtlinge abgewiesen. Als Reaktion auf die Flüchtlingskrise, hatte der Rat der Europäischen Union einen Beschluss erlassen, um Italien und Griechenland bei der Bewältigung des massiven Zustroms von Migranten zu unterstützen. Der Beschluss sieht vor, dass 120 000 Personen, die unzweifelhaft internationalen Schutz benötigen, über einen Zeitraum von zwei Jahren aus diesen beiden Mitgliedstaaten in die anderen Mitgliedstaaten der Union umgesiedelt werden. Der angefochtene Beschluss erging auf der Grundlage von Art. 78 Abs. 3 AEUV, der bestimmt: „Befinden sich ein oder mehrere Mitgliedstaaten aufgrund eines plötzlichen Zustroms von Drittstaatsangehörigen in einer Notlage, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission vorläufige Maßnahmen zugunsten der betreffenden Mitgliedstaaten erlassen. Er beschließt nach Anhörung des Europäischen Parlaments.“ Die Slowakei und Ungarn, die wie die Tschechische Republik und Rumänien im Rat gegen die Annahme des Beschlusses gestimmt hatten, beantragten beim Gerichtshof, den Beschluss für nichtig zu erklären. Diese Klagen wies der EuGH ab. Diese Regelung trage, so das Gericht, tatsächlich und in verhältnismäßiger Weise dazu bei, dass Griechenland und Italien die Folgen der Flüchtlingskrise von 2015 bewältigen können.

Bild: By Bdx (Own work) [CC0], via Wikimedia Commons, this file is made available under the Creative Commons CC0 1.0 Universal Public Domain Dedication.

Presseerklärung des Gerichts: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-09/cp170091de.pdf