Wahrheitswidrige Berichterstattung: Anwältin des HNA-Journalisten Thonicke gibt für ihren Mandanten weitere Unterlassungserklärung ab

Die Anwältin des HNA-Journalisten Frank Thonicke hat für ihren Mandanten eine weitere strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber einem Kasseler Anwalt und ehrenamtlichen Kommunalpolitiker abgegeben. Thonicke, der bereits 2014 wegen seiner Berichterstattung unter Anklage stand, war von diesem wegen seiner wahrheitswidrigen Berichterstattung abgemahnt worden.

Anwältin des HNA-Redakteurs Hermann nennt dessen Berichterstattung über einen Kasseler Anwalt „unzutreffend“

Die Rechtsanwältin des HNA-Lokalredakteurs Andreas Hermann hat dessen Berichterstattung über einen Kasseler Anwalt und ehrenamtlichen Stadtverordneten als „unzutreffend“ bezeichnet. Anders aber als für  HNA-Lokalchef Thonicke und HNA-Redakteurin Pflüger-Scherb gab sie bisher keine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Auch Hermann wurde abgemahnt, so dass nun ein Gericht entscheiden muss, ob ein Anspruch des Anwaltes auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen wahrheitswidriger Berichterstattung besteht. Die HNA-Redaktion hat den streitbefangenen Artikel entfernt.

Anwältin der HNA-Redakteurin Pflüger-Scherb räumt wahrheitswidrige Berichterstattung über Kasseler Anwalt ein

Die Rechtsanwältin der HNA-Lokalredakteurin Ulrike Pflüger-Scherb hat eingeräumt, dass ihre Mandantin über einen Kasseler Anwalt und ehrenamtlichen Kommunalpolitiker wahrheitswidrig berichtet hat. Pflüger-Scherb, die bereits im Jahr 2014 wegen ihrer Berichterstattung unter Anklage stand, ließ über ihre Anwältin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Zuvor war die Journalistin wegen ihrer wahrheitswidrigen Berichterstattung abgemahnt worden.

Anwältin des HNA-Lokalchefs Thonicke räumt wahrheitswidrige Berichterstattung über Kasseler Anwalt ein

Die Rechtsanwältin des Chefs der Kasseler HNA-Lokalredaktion, Frank Thonicke, räumt ein, dass dieser wahrheitswidrig über einen Kasseler Anwalt und ehrenamtlichen Stadtverordneten berichtet hat. Für Thonicke, der bereits im Jahr 2014 wegen seiner Berichterstattung unter Anklage stand, gab die Anwältin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Thonicke war zuvor wegen seiner wahrheitswidrigen Berichterstattung abgemahnt worden.