Die Rechtsanwältin des HNA-Lokalredakteurs Andreas Hermann hat dessen Berichterstattung über einen Kasseler Anwalt und ehrenamtlichen Stadtverordneten als „unzutreffend“ bezeichnet. Anders aber als für HNA-Lokalchef Thonicke und HNA-Redakteurin Pflüger-Scherb gab sie bisher keine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Auch Hermann wurde abgemahnt, so dass nun ein Gericht entscheiden muss, ob ein Anspruch des Anwaltes auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen wahrheitswidriger Berichterstattung besteht. Die HNA-Redaktion hat den streitbefangenen Artikel entfernt.