
Timon Gremmels, SPD
Nach Auffassung des Kasseler Bundestagsabgeordneten Timon Gremmels (SPD) brauchen Frauen und Ärztinnen und Ärzte endlich Klarheit zum Recht auf Information zu Schwangerschaftsabbrüchen. „Die bisher bestehende Rechtsunsicherheit und Kriminalisierung ist nicht länger hinnehmbar. Um dieses Ziel zu erreichen, wäre die Streichung des Paragraphen 219a StGB der klarste und einfachste Weg. Die SPD-Bundestagsfraktion hat genau vor einem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Diesen umzusetzen, scheitert aber an unseren Koalitionspartnern von CDU und CSU“, so Gremmels. Dennoch wolle er den angekündigten konkreten Gesetzestext der Bundesregierung – insbesondere zu Punkt 4 des Eckpunktepapiers – abwarten und ihn dann bewerten. „Mein Bewertungsmaßstab wird dabei, dass sich Fälle wie der von der Kasseler Frauenärztin Nora Szasz nicht wiederholen. Es muss rechtlich sichergestellt werden, dass Frauen sich sachlich und praxistauglich auf den Webseiten der Ärztinnen und Ärzte informieren können und diese Information für Frauenärzte nicht strafbar ist. Dieser Anspruch war der Ausgangspunkt der Diskussion über den § 219a StGB. Mitglieder der Bundesregierung haben sich auf ein Eckpunktepapier zur Änderung des § 219a StGB verständig mit dem Ziel, das strafbewehrte Verbot der Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch beizubehalten, die Information darüber aber straffrei zu stellen. Auf dieser Grundlage soll Justizministerin Barley einen Gesetzesentwurf vorlegen.
Bild: Deutscher Bundestag, Achim Melde



Nach dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes zur Rechtswidrigkeit der Wassergebühren fordert die Kasseler Linke eine einfache und zeitnahe Erstattung der rechtswidrig erhobenen Gebühren. Zugleich sollen die Wasserversorgungsanlagen vollständig auf Kasselwasser übertragen werden, so der Fraktionsvorsitzende Lutz Getzschmann. Zur Verwaltungsvereinfachung bei der Erstattung soll jeder Gebührenzahler einen einheitlichen Durchschnittsbetrag erhalten, der mir der aktuellen Gebühr verrechnet wird. Einen entsprechenden Antrag für die kommende Sitzung der Stadtverordneten kündigte Getzschmann an.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die seit dem Jahr 2012 von der Stadt Kassel erhobenen Wassergebühren rechtswidrig sind. In der Gebühr enthalten ist eine
Der Kasseler Stadtverordnete Dr. Bernd Hoppe (Freie Wähler) hat sich im Streit mit der Stadt Kassel um die Rechtmäßigkeit der Wassergebühren auch in der zweiten Instanz durchgesetzt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wies die Berufung der Stadt Kassel zurück. In dem Rechtsstreit geht es um die Zulässigkeit einer Konzessionsabgabe in Höhe von 4 Millionen Euro jährlich, die der Eigenbetrieb der Stadt Kassel, Kasselwasser, seit dem Jahr 2012 auf die Wassergebühren aufschlägt. Kasselwasser zahlt die Abgabe an die Stadt Kassel für die Nutzung städtischen Grundes durch die eigenen Wasserleitungen. Das Kasseler Verwaltungsgericht hat diese Abgabe für rechtswidrig erklärt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Kasselwasser als Eigenbetrieb zur Stadt Kassel gehöre. Diese dürfe für die Nutzung der eigenen Grundstücke kein Entgelt von sich selbst verlangen. Die Stadt Kassel hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Diese wies jetzt der Hessische Verwaltungsgerichtshof zurück. Die Stadt hat jetzt die überzahlten Gebühren an die Bürger zu erstatten, insgesamt 28 Millionen Euro seit 2012. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Mit Schulstreik und einer Demonstration haben etwa 800 Schüler in Kassel auf einen Sanierungstau von 144 Millionen Euro an ihren Schulen hingewiesen. Besonders betroffen seien die Reuter-Schule, die Offene Schule Waldau und Hegelsbergschule, so Josefina Dux, eine der Organisationen des Protestes. Die Grünen verweisen auf Investitionen in die Kasseler Schulen. In der Vergangenheit seien an zahlreichen Standorten umfassende Sanierungen vorgenommen worden, z.B. am Goethegymnasium und an der Offenen Schule Waldau, so Dr. Martina van den Hövel-Hanemann, schulpolitische Sprecherin der Grünen. Im Haushaltsplan 2019 stehen ca. 60 Millionen Euro für Investitionen in die Schulen zur Verfügung. „Das ist bereits eine stolze Summe und Ausdruck unser Prioritätensetzung für Bildung“, so Dr. van den Havel-Hanemann. „Es geht nicht alles sofort, wir bitten die Schülerinnen und Schüler deshalb um Geduld, aber auch darum, in ihren Forderungen nicht nachzulassen.“
Bereits im Jahr 2008 stellte das Landeskartellamt fest, dass die Wassergebühren in Kassel um 37% überhöht sind. Die Stadt Kassel begründete dies mit den Kriegsfolgen sowie den Kasseler Bergen. Dies überzeugte die Kartellwächter nicht. Sie verfügten die Senkung der Kasseler Wasserpreise. In dem sich anschließenden Rechtsstreit wurde ein Vergleich geschlossen, in dem sich die Stadt Kassel verpflichtete, den Wasserpreis von 2008 bis März 2012 um 20% zu senken. Im März 2012 gründete die Stadt Kassel einen Eigenbetrieb, Kasselwasser, der von den Städtischen Werken die Aufgabe der Wasserversorgung übernahm. Der einzige Sinn dieser Umorganisation war es, dem Landeskartellamt die Befugnis zu entziehen, die Kasseler Wasserpreise zu überprüfen. Seither verlangt die Stadt Kassel von ihren Bürgern wieder den ursprünglichen Wasserpreis, von dem das Kartellamt annahm, er sei um 37% überhöht. In dieser Gebühr ist eine Konzessionsabgabe enthalten, die ursprünglich die Städtischen Werke an die Stadt Kassel für die Nutzung städtischen Grundes durch ihre Wasserleitungen zahlte. Diese Konzessionsabgabe zahlt jetzt Kasselwasser an die Stadt Kassel. Diese Zahlung in Höhe von 4 Millionen Euro jährlich ist nach Auffassung des Kasseler Verwaltungsgerichts jedoch rechtswidrig und darf deshalb nicht auf den Wasserpreis aufgeschlagen werden. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Kasselwasser als Eigenbetrieb zur Stadt Kassel gehört. Diese dürfe für die Nutzung der eigenen Grundstücke kein Entgelt von sich selbst verlangen. Gegen dieses Urteil hat die Stadt Kassel Berufung eingelegt. Sollte der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Berufung zurückweisen, hat die Stadt ihren Bürgern 28 Millionen Euro zu Unrecht erhobener Gebühren zu erstatten.
Die Tierschutzorganisation PETA übt scharfe Kritik an der am Wochenende stattfindenden „Internationalen Rassehundeausstellung“ des Landesverbands Hessen des Verbands für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V. Im Rahmen der „CACIB Kassel“ werden an beiden Tagen mehr als 5500 Hunde aus über 240 verschiedenen „Rassen“ auf dem Messegelände zur Schau gestellt. Gleichzeitig warten in den Tierheimen tausende Vierbeiner auf ein neues Zuhause. Die Tierrechtsorganisation PETA betont, dass Hunde sensible Lebewesen seien, die nicht zu Ausstellungsobjekten degradiert werden dürfen. „Zuchtverbände, die Hunde beliebig nach Form und Farbe ‚zusammenbauen‘, nehmen billigend in Kauf, dass viele der Tiere ihr Leben lang leiden und oftmals schwer krank sind “, so Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. Wenn das äußere Erscheinungsbild der Tiere im Vordergrund stünde, leiden zahlreiche sogenannte Rassehunde mitunter lebenslang an gesundheitlichen Problemen. Beispielsweise erkranken Schäferhunde oft an Hüftgelenksdysplasien, Cocker Spaniel an chronischer Bindehautentzündung und französische Bulldoggen an Atembeschwerden und Anomalien der Wirbelsäule. PETA weist darauf hin, dass die Nachzucht auch die Situation für heimatlose Tiere verschärfe. In deutschen Haushalten leben bereits über neun Millionen Hunde. Um die Nachfrage nach bestimmten „Rassen“ zu befriedigen, „produzieren“ Züchter jedoch weiterhin für reichlich Nachwuchs – dabei werden jährlich allein in Deutschland insgesamt etwa 300.000 Tiere im Tierheim abgegeben oder einfach ausgesetzt. 25 bis 30 Prozent der Tiere bleiben ein Jahr oder länger im Tierheim. PETA appelliert daher an alle Tierfreunde, die Zucht nicht zu unterstützen und stattdessen einem hilfsbedürftigen Tier aus dem Tierheim ein Zuhause zu schenken.