
Brigitte Bierlein, die Präsidentin des österreichischen Verfassungsgerichtshofes, wird als erste Frau das Amt des Bundeskanzlers übernehmen. Dies kündigte Bundespräsident Alexander van der Bellen nach Konsultationen mit den Parteien an. Die 69-jährige Juristin war zunächst als Staatsanwältin tätig. Ihren Aufstieg zur Verfassungsrichterin verdankt sie der konservativen ÖVP und der rechtspopulistischen FPÖ. ÖVP-Kanzler Schüssel schlug sie 2003 im Namen seiner Koalitionsregierung aus ÖVP und FPÖ und gegen den heftigen Widerstand der SPÖ noch kurz vor der Wahl als Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes vor. In den Koalitionsverhandlungen von ÖVP und FPÖ 2017 wurde sie als Justizministerin gehandelt. Am Ende erfolgte ihr Aufstieg zur Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes. Nunmehr wird sie bis zu den Neuwahlen im September einer Übergangsregierung als Bundeskanzlerin vorstehen.
Bild: Manfred Werner/Tsui – CC by-sa 3.0 [CC BY-SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)]




Trotz leichter Vorteile im TV-Duell mit Angela Merkel ist Martin Schulz wohl nicht der entscheidende Durchbruch hin zu einer Wende im Wahlkampf gelungen. Bei Merkel war erneut erkennbar, dass sie diese Art der Auseinander nicht sonderlich mag. Schulz dagegen wirkte insgesamt schlagfertiger. Sein Manko war allerdings, dass er sich inhaltlich nicht deutlich genug von Merkel abgrenzen konnte. Merkel parierte die Angriffe von Schulz immer wieder mit Hinweis auf die gemeinsame Regierungspolitik in der großen Koalition. Wie im bisherigen Wahlkampf insgesamt zeigte sich auch in dem TV-Duell, dass es ein Fehler der SPD war, nach der großen Koalition von 2005 bis 2009, die mit einem desaströsen Wahlergebnis für die SPD endete, nach der letzten Bundestagswahl erneut als Juniorpartner eine große Koalition einzugehen. Wie 2005 hätte es auch 2013 eine Mehrheit gegen die Union und Merkel gegeben. Eine solche Mehrheit zeichnet sich – auch nach diesem TV-Duell – bei dieser Wahl nicht ab.