Die Kasseler Linke hat beantragt, auf den Kasseler Hauptverkehrsstraßen in der Zeit von 22-6 Uhr Tempo 30 einzuführen. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung soll auch vor den Schulen und den Kindertagesstätten gelten. Die Maßnahme diene dem Lärm- und Gesundheitsschutz von mehr als 40.000 Menschen, die entlang der Hauptverkehrsstraßen wohnen. Zur Finanzierung der Maßnahme wird eine Förderung durch ein Programm des Landes Hessen angestrebt.
Müllgebühren: Kasseler Linke schaltet Kommunalaufsicht ein
Die Kasseler Linke will durch die Kommunalaufsicht den Beschlusses des Stadtparlamentes zur Verlängerung des Entsorgungsvertrages zwischen den Stadtreinigern und dem Müllheizkraftwerk aufheben lassen. Die Magistratsvorlage zur Herbeiführen des Beschlusses habe weder den Vertrag selbst noch wesentliche Inhalte des Vertrages enthalten. Obwohl die Vorlage dieser Informationen in der Sitzung eingefordert wurde, habe der Magistrat diese nicht vorgelegt. In dem Entsorgungsvertrag sind die Entgelte geregelt, die die Stadtreiniger an das Müllheizkraftwerk zur Entsorgung des Mülls zahlen müssen. Diese beeinflussen maßgeblich die Höhe der Müllgebühren, die in Kassel überdurchschnittlich hoch sind.
Kassel: AfD fordert Untersuchungsausschuss zu Flüchtlingsunterkünften
Die AfD im Kasseler Stadtparlament hat die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zur Durchleuchtung der geschäftlichen Beziehungen der Stadt Kassel mit der Familie Sokoli gefordert. Nach Presseberichten mietete die Stadt Kassel von der Familie Sokoli bis zum Jahr 2014 ein Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen. Die Kosten sollen sich auf auf über 7,5 Millionen Euro belaufen. Die AfD will Auskunft über die genauen Vertragskonstellationen und zeitlichen Abläufe erhalten.
Kassel: Flächendeckende Videoüberwachung ist rechtswidrig
Der Oberbürgermeister der Stadt Kassel, Christian Geselle (SPD), hat angekündigt, dass die gesamte Königsstraße vom Stern bis zum Rathaus künftig durch Videokameras überwacht werden soll. Das Sicherheitsgefühl der Menschen werde dadurch gestärkt, so Geselle. Dabei wird übersehen, dass die Videoüberwachung ein staatlichen Eingriff in das Recht eines jeden Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung ist, der einer Rechtfertigung bedarf. Das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) verlangt deshalb, dass Videokameras der Gefahrenabwehrbehörden nur zur Sicherung solcher öffentlicher Straßen und Plätze installiert werden dürfen, auf denen wiederholt Straftaten begangen worden sind. Zudem müssen dort tatsächliche Anhaltspunkte für weitere Straftaten bestehen. Diese Voraussetzungen liegen für die gesamte Königsstraße nicht vor. Die geplante Videoüberwachung ist rechtswidrig.
Keine Mehrheit für den Erhalt der Anschlussstelle Kassel-Ost
Die Mehrheit des Kasseler Stadtparlaments hat es mit den Stimmen von SPD, CDU, Grünen und Linken abgelehnt, sich für den Erhalt der Anschlussstelle Kassel-Ost an der Bundesautobahn A7 einzusetzen. Die CDU begründete die Ablehnung mit dem Hinweis, dass die Hessische Landesregierung in Gestalt des Wirtschaftsministers Tarek Al-Wazir bereits im Herbst 2016 den Entfall der Anschlussstelle beschlossen habe. Die SPD begründete die Ablehnung mit der Arbeitshygiene des Stadtparlamentes. Der wirkliche Grund für die Ablehnung wurde nicht genannt: Mit der AfD wies der Antrag den falschen Antragsteller auf.
Kasseler Königsstraße soll vollständig durch Videokameras überwacht werden
Nach dem Willen von Oberbürgermeister Geselle (SPD) soll die gesamte Königsstraße vom Stern bis zum Rathaus durch die Installation von Videokameras überwacht werden. „Die Menschen sollen in einer attraktiven Innenstadt künftig ein noch besseres Sicherheitsgefühl haben“, so Geselle. Bisher hatten SPD und Grüne entsprechende Vorstöße von der CDU unter Hinweis auf die bestehende Rechtslage zurückgewiesen. Gemäß § 14 HSOG dürfen Videokameras nur zur Sicherung öffentlicher Straßen und Plätze installiert werden, auf denen wiederholt Straftaten begangen worden sind. Zudem müssen dort tatsächliche Anhaltspunkte für weitere Straftaten bestehen.
Carola Metz wird neue Kulturamtsleiterin
Carola Metz wird mit Wirkung zum 1. Dezember 2017 neue Kulturamtsleiterin der Stadt Kassel. Sie folgt auf Dorothée Rhiemeier, die im Sommer nach Hannover wechselte. Metz ist bereits seit zehn Jahren im Kulturamt, zuletzt als stellvertretende Amtsleiterin, tätig. „Frau Metz ist aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen sowohl eine Kennerin der Kasseler Kultur wie auch eine Verwaltungsexpertin. Durch ihre bisherige Zuständigkeit für die Verwendung des städtischen Kulturetats besitzt sie einen tiefen Einblick in die Materie“, so Kulturdezernentin Susanne Völker.
Bundesverfassungsgericht fordert drittes Geschlecht im Personenstandsrecht
Das Bundesverfassungsgericht fordert den Gesetzgeber auf, das Personenstandsrecht neu zu regeln und ein drittes Geschlecht zuzulassen. Die bestehende Regelung ist nach Auffassung des Gerichts „mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen.“ Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) schütze auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Darüber hinaus verstoße das geltende Personenstandsrecht auch gegen das Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 GG), soweit die Eintragung eines anderen Geschlechts als „männlich“ oder „weiblich“ ausgeschlossen werde. Der Gesetzgeber hat jetzt bis zum 31. Dezember 2018 Zeit, eine Neuregelung zu schaffen.
Kassel: Keine Entwicklung des Brennpunktes zwischen Stern und Universität
Mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU wurde ein Antrag der Kasseler Linken abgelehnt, die städtebauliches Entwicklung zwischen dem Stern und dem Holländischen Platz nach dem Vorbild der Entwicklung der Friedrich-Ebert-Straße zu fördern. Das Entwicklungskonzept sollte auch eine Verbesserung des ÖPNV sowie des Rad- und Fußverkehrs enthalten und die fußläufige Anbindung der Universität an die Innenstadt durch die Ausdehnung der Fußgängerzone auf diesen Bereich verbessern. Wie bei dem Projekt der Friedrich-Ebert-Straße sollte die Planung durch einen breiten Beteiligungsprozess begleitet werden. Die SPD begründete ihre Ablehnung mit einer zu erwartenden Beeinträchtigung des Autoverkehrs, die Grünen verwiesen auf das Innenstadtleitbild und die CDU sah in einem städtebaulichen Entwicklungskonzepts keinen Lösungsansatz für dort vorhandenen Probleme.
SPD, Grüne und CDU gegen Umweltzone in Kassel
Mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU wurde ein Antrag der Kasseler Linken abgelehnt, eine Umweltzone in Kassel einzurichten. Zugleich lehnten diese Fraktionen es ab, einen Antrag zur Förderung von Maßnahmen mit Geldern aus dem kommunalen Fördertopf des 2. Dieselgipfels zu stellen, ein Umsetzungsprogramm für weitere lufthygienische Maßnahmen zu erstellen sowie den Magistrat zu beauftragen, ein Konzept für den modellhaften Einstieg in einen Nulltarif im ÖPNV vorzulegen. Überraschend war die Ablehnung der Grünen, die noch im Umweltausschuss für diese Maßnahmen gestimmt hatten. Allerdings waren sie zu diesem Zeitpunkt noch unabhängig und nicht durch den Koalitionsvertrag an die SPD gebunden. Die Freien Wähler stimmten für alle Maßnahmen, die Piraten stimmten für den fahrscheinlosen ÖPNV und die Beantragung von Mitteln aus dem kommunalen Fördertopf des Dieselgipfels.