
Die obersten Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg und Niedersachsen haben jeweils für ihre Bundesländer das umstrittene Beherbergungsverbot aufgehoben. Nach Auffassung der Gerichte greift das Verbot in unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht auf Freizügigkeit ein. Die Entscheidungen sind nicht mehr angreifbar mit der Folge, dass Gasthäuser in diesen Bundesländern auch wieder Gäste beherbergen dürfen, die aus Städten oder Landkreisen mit hohen Infektionszahlen kommen. In Sachsen wurde mittlerweile das Beherbergungsverbot durch die Landesregierung wieder aufgehoben. Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen hatten von Anfang an kein Beherbergungsverbot verfügt. In den übrigen Bundesländern, darunter Hessen, ist das Verbot noch in Kraft.



Der niedersächsische Parteirat der Grünen hat einstimmig die Aufnahme von Verhandlungen zur Bildung einer Jamaika-Koalition aus CDU, FDP und Grünen abgelehnt. Vorausgegangen waren entsprechende Angebote des CDU-Spitzenkandidaten Bernd Althusmann, der nur in dieser Konstellation das Amt des Ministerpräsidenten übernehmen könnte. Da die FDP eine Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP ablehnt, bedeutet dieser Beschluss, dass die Grünen den Gang in die Opposition antreten werden. Es bleibt allein eine große Koalition aus SPD und CDU oder Neuwahlen.
FDP-Chef Lindner hat in einem Interview mit dem Deutschlandfunk eine Jamaika-Koalition in Niedersachsen aus CDU, Grünen und FDP nicht ausgeschlossen. Dies wäre eine „neue Regierung, die eine neue Politik macht in Hannover“, so Lindner. Eine Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP schloss er erneut aus. In einer solchen Konstellation wäre die FDP allein Mehrheitsbeschaffer, ohne dass sie die Politik erkennbar verändern könnte.
Anders als eine Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP schließt die niedersächsische FDP eine Jamaika-Koalition aus CDU, Grünen und FDP nicht aus. Dies erklärte der niedersächsische Generalsekretär Hocker gegenüber dem SWR. Anders als bei der Ampel gebe es bei Jamaika kein klares Nein, so Hocker.