Gerichte heben Beherbergungsverbote auf

Die obersten Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg und Niedersachsen haben jeweils für ihre Bundesländer das umstrittene Beherbergungsverbot aufgehoben. Nach Auffassung der Gerichte greift das Verbot in unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht auf Freizügigkeit ein. Die Entscheidungen sind nicht mehr angreifbar mit der Folge, dass Gasthäuser in diesen Bundesländern auch wieder Gäste beherbergen dürfen, die aus Städten oder Landkreisen mit hohen Infektionszahlen kommen. In Sachsen wurde mittlerweile das Beherbergungsverbot durch die Landesregierung wieder aufgehoben. Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen hatten von Anfang an kein Beherbergungsverbot verfügt. In den übrigen Bundesländern, darunter Hessen, ist das Verbot noch in Kraft.

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