ÖPNV-Unternehmen lehnen kostenlose Nutzung von Bussen und Bahnen ab

Die im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) organisierten ÖPNV-Betriebe lehnen eine kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs ab. Die Fahrgäste leisten, so der Verband, einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung des ÖPNV. Im vergangenen Jahr stiegen die Ticketeinnahmen im Vergleich zu 2017 um 1,3 Prozent auf insgesamt 12,95 Milliarden Euro. „Die Verkehrsunternehmen investieren jeden Euro aus den Fahrgeldeinnahmen direkt wieder in den Betrieb. Da wir immer mehr Kunden befördern, benötigen wir entsprechend mehr Personal, mehr Fahrzeuge und müssen zusätzliches Geld für die Instandhaltung unserer Flotten und technischen Anlagen ausgeben. Dafür sind die Ticketeinnahmen der Kundinnen und Kunden eine ganz zentrale, unverzichtbare Einnahmequelle. Deshalb halten wir die politischen Bestrebungen, die Ticketpreise im ÖPNV deutlich zu reduzieren, ohne dabei gleichzeitig das Angebot zu verbessern, zum jetzigen Zeitpunkt für verfehlt“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.

OLG München lockert Verkaufsverbot von Brötchen an Sonntagen

Das Oberlandesgericht München hat in einer auch bundesweit beachtenswerten Entscheidung das Verkaufsverbot von Brötchen an Sonntagen erheblich gelockert. In Bayern wie auch in anderen Bundesländern ist der Verkauf von Brötchen und anderen Bäckereiwaren durch Bäckereien an Sonntagen beschränkt. In Hessen dürfen Bäckereinen deshalb nur maximal sechs Stunden an Sonntagen geöffnet haben, in Bayern nur drei Stunden. Viele Bäckereien umgehen dieses Verbot, in dem sie Tische und Stühle aufstellen und sich in sogenannte Bäckereicafés verwandeln. Dann gilt für sie das wesentlich großzügigere Gaststättengesetz mit längeren Öffnungszeiten. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Bäckereicafés „zubereitete Speisen“ anbieten. Zu klären ist also die (Rechts-)Frage, ob Brötchen eine zubereite Speise sind und deshalb auch außerhalb der Schließzeiten für Bäckereien verkauft werden dürfen. Das Oberlandesgericht hat diese Frage jetzt bejaht und damit das Verkaufsverbot für Brötchen erheblich gelockert. Die Klägerin, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, sieht dies anders und wird den Bundesgerichtshof anrufen.

ÖPNV: Erneut Rekordergebnis bei Fahrgastzahlen

Auch 2018 und damit seit 21 Jahren in Folge sind die Fahrgastzahlen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gestiegen. Insgesamt nutzten im vergangenen Jahr 10,4 Milliarden Kunden Busse und Bahnen. „Wenn man auf diesem hohen Gesamtniveau weiter wächst, und zwar seit 21 Jahren hintereinander, dann ist das zunächst mal ein positives Ergebnis und ein Erfolg. Dennoch zeigt sich immer deutlicher, dass wir vielfach an Kapazitätsgrenzen stoßen“, so Ingo Wortmann, Präsident des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmen. „Vor allem der zunehmende Modernisierungs- und Ausbaubedarf unserer Infrastrukturen ist ein Hemmnis für weiteres Wachstum. Für die Erneuerung von Strecken, Haltestellen und Bahnhöfen im städtischen ÖPNV fehlen inzwischen rund fünf Milliarden Euro.“ Wortmann fordert deshalb eine Erhöhung der Bundesmittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes, die derzeit im Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern verhandelt wird.

Volksbegehren Bienen: Initiatoren wollen sich Forderungen am Runden Tisch nicht abverhandeln lassen

Die Initiatoren des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ nehmen die Einladung der bayerischen Staatsregierung zur Teilnahme am Runden Tisch an. Allerdings sind sie nicht bereit, sich einzelne Forderungen aus ihrem Gesetzentwurf abverhandeln zu lassen. „Unser Gesetzesentwurf ist der Maßstab. Gerade wenn wir mit so einem tollen Ergebnis aus dem Volksbegehren herausgehen, werden wir hinter unseren Forderungen nicht zurückstehen, denn sie sind ökologisch absolut notwendig“, so ÖDP-Politikerin und Initiatorin Agnes Becker gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Sie könne sich jedoch vorstellen, dass die Staatsregierung weitere Maßnahmen zum Artenschutz vorschlägt, etwa die Einbeziehung auch privater Gärten. „Wir hätten gerne die Privatgärten auch mit drin gehabt, aber uns wurde der Hinweis gegeben: Das könnte bei der Prüfung durch das Innenministerium dazu führen, dass das Gesamtpaket für nicht zulässig erklärt wird. Es gibt bei Volksbegehren das sogenannte Kopplungsverbot, das bedeutet, dass man nur ein Gesetz ändern darf. Das bindet uns in vielem die Hände. Diese starren Regeln hat die Staatsregierung nicht, sie kann viel größer denken, und wenn ihr noch andere Vorschläge zum Artenschutz einfallen, sind wir sicherlich nicht der Feind des Besseren“, so Becker.

Nach erfolgreichem Bienen-Volksbegehren: Söder lädt zu rundem Tisch ein

Nachdem das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ mit gut einer Millionen Eintragungen vorzeitig auch die zweite Hürde übersprungen hat, lädt die bayerische Staatsregierung für den 20.02. 2019 zu einem rundem Tisch für mehr Artenvielfalt ein, so Ministerpräsident Söder auf Twitter: „Wir wollen parteiübergreifend Lösungen suchen und offen diskutieren. Unser Ziel ist ein gesellschaftlicher Konsens. Wir wollen Natur nicht gegen die Bauern schützen, sondern mit ihnen. Wir wollen versöhnen, statt zu spalten.“ Kommt es nicht zu einem Ergebnis, muss der Landtag über das Begehren abstimmen. Lehnt dieser das Begehren ab, muss ein Volksentscheid durchgeführt werden. Für diesen Fall will die Staatsregierung einen eigenen Gesetzentwurf alternativ zur Abstimmung stellen.

Volksbegehren Bienen offenbar erfolgreich

Das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ hat offenbar die erforderliche Zahl von Eintragungen erreicht. Nach der Addition der aus den Rathäusern gemeldeten Eintragungen, die auf der Internetseite des Begehrens veröffentlicht werden, haben sich mittlerweile 1,04 Millionen Wahlberechtigte zugunsten des Begehrens eingetragen. Erforderlich sind etwa 950.000. Der bayerische Landtag muss jetzt über das Begehren abstimmen. Lehnt er es ab, kommt es zum Volksentscheid. Die Landesregierung hat bereits angekündigt, die Initiatoren zu einem runden Tisch einzuladen und mit diesen über die Verwirklichung ihrer Ziele zu verhandeln. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird die Staatsregierung wohl einen eigenen Gesetzentwurf im Volksentscheid zur Abstimmung stellen.

Weitere Studie belegt weltweiten Rückgang der Insekten

Einer neuere Studie zufolge gehen die Insekten nicht nur in Deutschland, sondern weltweit stark zurück. Nach der Auswertung von 73 verschiedenen Studien kommen australische Forscher zu dem Schluss, dass die Biomasse der Insekten weltweit jährlich um 2,5% zurückgeht. Betroffen sind fast die Hälfte aller Insektenarten, insbesondere Schmetterlinge, Bienen, Wespen, Ameisen und Dungkäfer. Besonders alarmierend ist, dass zunehmend Insekten betroffen sind, die sich in vielen Lebensräumen wohlfühlen und die unterschiedliche Futterquellen nutzen. Diese galten bisher als weniger gefährdet. Setzt sich die Entwicklung fort, dann halten die Forscher das Aussterben vieler Insektenarten in 100 Jahren mit katastrophalen Konsequenzen für möglich. Der Übersichtsartikel des Teams um den australischen Ökologen Francisco Sánchez-Bayo vom Sydney Institute of Agriculture ist in der Fachzeitschrift Biological Conservation veröffentlicht.

Volksbegehren Bienen: Es fehlen noch 50.000 Eintragungen

Nach Auskunft der Initiatoren des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ sind bisher 900.000 Eintragungen zugunsten des Begehrens erfolgt. Es fehlen damit noch etwa 50.000 Eintragungen, damit das Volksbegehren auch die zweite Hürde nimmt. Die Initiatoren sind zuversichtlich, dass es zu den fehlenden Eintragungen noch heute kommen wird. Ist dies der Fall, dann muss der Landtag über das Begehren abstimmen. Lehnt eine Mehrheit des Landtages das Begehren ab, kommt es zum Volksentscheid.

Haley Johnson im Apex in Göttingen

(pm/red) HALEY JOHNSEN ist eine Singer-Songwriterin, die es nicht zu verpassen gilt. Als eine der aufstrebendensten Künstlerinnen des Pazifischen Nordwesten bringt sie mit Ihrer einzigartigen Stimme eine faszinierende Präsenz auf die Bühne. Dabei mischt sie ihren Blues-Rock Style mit Pop Songwriting und nostalgischen Arrangements und eröffnet den Zuhörern damit ein Fenster in ihre große Leidenschaft als Sängerin mit einer stimmlichen Bandbreite die von Entschlossenheit, Verspieltheit und Verletzlichkeit alle Facetten umfasst. Haley Johnsen wuchs in einem hochmusikalischen Elternhaus auf. Neben klassischer Musik wurde Rock, Folk, Country-Musik und Gospel gespielt und gesungen – und diese außerordentliche stilistische Vielfalt schlägt sich bis heute in ihren Songs nieder. In den USA wurde Haley Johnsen, die jahrelang in A-Cappella-Formationen gesungen hatte, bevor sie sich ihrer Solo-Karriere widmete, durch ihre Auftritte in der Show American Idol einem großen Publikum bekannt. Seitdem tourt sie mit eigenen Songs, die ihre Qualitäten als Komponistin und stimmstarke Interpretin eindrucksvoll unter Beweis stellen. Erstmals wird sie ihre bewegenden Songs im Januar / Februar 2019 dem europäischen Publikum präsentieren. Am 13.02.2019 um 20.15 Uhr im Apex in Göttingen.

Volksbegehren Bienen: München und Nürnberg überspringen Quorum deutlich

Das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ hat in München und Nürnberg bereits deutlich mehr als die geforderten 10% an Unterstützern erhalten. In München haben sich bis zum 10.02.2019 insgesamt 131.553 Personen oder 14,39% für das Volksbegehren eingetragen. In Nürnberg waren bis zum selben Zeitpunkt 48.203 oder 14,1%. Damit ist in beiden Städten das erforderliche Quorum von 10% deutlich übersprungen. Tragen sich landesweit 10% der Wahlberechtigten ein – im ländlichen Raum wird wegen der Aktivitäten des Bauernverbandes mit geringerer Unterstützung gerechnet -, dann muss der Landtag über das Begehren abstimmen. Lehnt er das Begehren mehrheitlich ab, kommt es zum Volksentscheid.