
Obwohl US-Präsident Trump mit der Benennung von zwei konservativen Richtern die bis dahin bestehende eher linksliberale Mehrheit im Supreme Court, dem Obersten Gericht der USA, gebrochen hatte, kann er nach wie vor nicht mit den Entscheidungen des Gerichts einverstanden sein. Trotz einer konservativen Mehrheit von 5:4 Stimmen hat das Gericht Trump in kurzer Zeit mehrere empfindliche Niederlagen beigebracht. So hat es zunächst das Recht von Homosexuellen gestärkt, denen nicht mehr aufgrund ihrer sexuellen Orientierung gekündigt werden darf. Anschließend bestätigte es den von Präsident Obama verfügten Abschiebestopp für sogenannte Dreamer, die als Minderjährige in die USA eingewandert waren. Danach kassierte das Gericht ein Gesetz eines Bundesstaates, das den legalen Schwangerschaftsabbruch erheblich erschwert hätte. Zuletzt wies es einen Antrag von Trump ab, seine Steuerunterlagen nicht der Staatsanwalt zu offenbaren. Entscheidend war regelmäßig die Stimme des konservativen und noch von George W. Bush eingesetzten Vorsitzenden Richters John Roberts. Roberts hatte im November 2018 eine pauschale Justizschelte von US-Präsident Trump in scharfer Form zurückgewiesen, mit der dieser auf eine juristische Niederlage vor einem Bundesgericht reagiert hatte.
Bild: By Michael Vadon (Donald Trump) [CC BY-SA 2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0)], via Wikimedia Commons






Das Landgericht Gießen hat die Berufung der Ärztin Kristina Hänel gegen ihre Verurteilung wegen illegaler Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zurückgewiesen. Es bestätigt damit die Verurteilung der Ärztin auf Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 6000,- €, die das Amtsgericht Gießen verhängt hatte. Ihr Verteidiger hatte mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft angeregt, das Verfahren auszusetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsgemäßheit des § 219a StGB einzuholen. Dies lehnte das Landgericht ab, weil es die Vorschrift nicht für verfassungswidrig hält. Die Verurteilung erfolgte, weil die Ärztin auf ihrer Internetseite darüber informierte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt.
Die Unionsfraktion sieht bei § 219a StGB, der die Werbung für den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellt, keinen Änderungsbedarf. Dies geht aus einem Schreiben der neuen CDU-Generalsekretärin Kramp-Karrenbauer an die Funktionsträger der CDU hervor. Aus der Unionsfraktion werde es keine Unterstützung zur Abschaffung der Regelung geben, so Kramp-Karrenbauer. Deren Abschaffung wird wegen eines Strafprozesses gegen eine Gießener Ärztin gefordert, die auf ihrer Internetseite auf die Möglichkeit der Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches in ihrer Praxis hingewiesen hatte. Das Amtsgericht Gießen sah die Strafvorschrift als verwirklicht an und verurteilte die Ärztin zu einer Geldstrafe. Auch in Kassel wurden zwei Frauenärztinnen wegen eines Hinweises auf ihrer Internetseite angeklagt. Derzeit liegen Anträge der Fraktionen von FDP, Linken und Grünen vor. Linke und Grüne wollen die Vorschrift streichen, die FDP schlägt eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit vor. Offen ist das Verhalten der SPD. Die Fraktion hatte einstimmig die Abschaffung der Vorschrift beschlossen, einen eigenen Antrag aber aus Rücksicht auf die Union bisher nicht eingebracht. Da auch die AfD gegen eine Änderung der Vorschrift eintritt, kommt es auf die SPD an: Nur mit ihr wird es eine Änderung oder Abschaffung der Regelung geben.