BGH stärkt offenes W-LAN

In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof die Rechtsstellung von Anbietern offener Internetzugängen deutlich gestärkt. Diese haften nach der seit dem 13. Oktober 2017 geltenden Neufassung des § 8 Abs. 1 Satz 2 des Telemediengesetzes (TMG) nicht mehr als Störer für von Dritten über deren Internetanschlüsse im Wege des Filesharings begangene Urheberrechtsverletzungen auf Schadensersatz, Beseitigung oder Unterlassung. In Betracht komme, so der BGH, lediglich ein Sperranspruch des Rechtsinhabers gemäß § 7 Abs. 4 TMG nF.

Kassel: Rotgrün will kein Internet in den Bürgerhäusern

Die Fraktionen von SPD und Grünen lehnen es erneut ab, in den Kasseler Bürgerhäusern einen Internetzugang über W-Lan zu installieren. Ein Sprecher der SPD begründete die Ablehnung des Antrages der Fraktion Freie Wähler und Piraten damit, dass er ausreichend Volumen in seinem Mobilfunktarif habe. Im letzten Jahr wurde gegen den gleichen Antrag vorgebracht, dass in den Bürgerhäusern vor allem Familienfeiern stattfinden, bei denen ein Internetzugang nicht wichtig sei.