Fraktionsmittel: HNA hat keine Zeit für Recherche

„Mit Bedauern nehme ich zur Kenntnis, dass die HNA erhebliche Vorwürfe gegen meine Fraktion und mich als Person ohne ausreichende Recherche erhebt“, so der Stadtverordnete Dr. Bernd Hoppe. HNA-Redakteur Andreas Hermann habe ihn angerufen und mitgeteilt, er wolle über Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung der Fraktionsmittel der Fraktion Freie Wähler und Piraten berichten. Trotz mehrfacher Nachfrage wollte Hermann weder den Namen seines angeblichen Informanten nennen noch sagen, welche konkrete Zahlung der Fraktion er denn beanstandet. Auch ein Schriftstück, aus denen sich Unregelmäßigkeiten ergeben könnten, läge ihm nicht vor. Daraufhin sei Hermann angeboten worden, so Hoppe, Einsicht in die Unterlagen der Fraktion zu nehmen, insbesondere in den Schriftverkehr der Fraktion mit dem Revisionsamt der Stadt Kassel, das die Mittelverwendung der Fraktionen überprüft. Dies lehnte Hermann ab mit dem Hinweis, dafür habe er keine Zeit. Aus den Unterlagen hätte der Journalist erkennen können, dass die Vorwürfe haltlos sind. HNA-Lokalchef Thonicke und HNA-Redakteurin Pflüger-Scherb standen wegen ihrer Berichterstattung bereits unter Anklage vor dem Kasseler Amtsgericht. Wegen ihrer fortgesetzten wahrheitswidrigen Berichterstattung haben verschiedene Mitarbeiter der HNA, darunter auch Hermann, insgesamt 19 Abmahnungen von Hoppe erhalten. Die Auflage der HNA ist wegen der zunehmenden Boulevardisierung im Sinkflug.

Weitere Abmahnung gegen HNA-Redakteur Steinbach

HNA-Redakteur Jörg Steinbach wurde wegen seiner wahrheitswidrigen Berichterstattung über einen Kasseler Anwalt und Kommunalpolitiker eine weitere Abmahnung zugestellt. Insgesamt haben verschiedene Mitarbeiter der HNA damit insgesamt 19 Abmahnungen wegen ihrer fortgesetzten wahrheitswidrigen Berichterstattung erhalten. Zwei der betroffenen Redakteure, Frank Thonicke und Ulrike Pflüger-Scherb, standen im Jahr 2014 wegen ihrer Berichterstattung unter Anklage.

Wahrheitswidrige Berichterstattung: Anwältin des HNA-Journalisten Thonicke gibt für ihren Mandanten weitere Unterlassungserklärung ab

Die Anwältin des HNA-Journalisten Frank Thonicke hat für ihren Mandanten eine weitere strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber einem Kasseler Anwalt und ehrenamtlichen Kommunalpolitiker abgegeben. Thonicke, der bereits 2014 wegen seiner Berichterstattung unter Anklage stand, war von diesem wegen seiner wahrheitswidrigen Berichterstattung abgemahnt worden.

Anwältin des HNA-Redakteurs Hermann nennt dessen Berichterstattung über einen Kasseler Anwalt „unzutreffend“

Die Rechtsanwältin des HNA-Lokalredakteurs Andreas Hermann hat dessen Berichterstattung über einen Kasseler Anwalt und ehrenamtlichen Stadtverordneten als „unzutreffend“ bezeichnet. Anders aber als für  HNA-Lokalchef Thonicke und HNA-Redakteurin Pflüger-Scherb gab sie bisher keine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Auch Hermann wurde abgemahnt, so dass nun ein Gericht entscheiden muss, ob ein Anspruch des Anwaltes auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen wahrheitswidriger Berichterstattung besteht. Die HNA-Redaktion hat den streitbefangenen Artikel entfernt.

Anwältin der HNA-Redakteurin Pflüger-Scherb räumt wahrheitswidrige Berichterstattung über Kasseler Anwalt ein

Die Rechtsanwältin der HNA-Lokalredakteurin Ulrike Pflüger-Scherb hat eingeräumt, dass ihre Mandantin über einen Kasseler Anwalt und ehrenamtlichen Kommunalpolitiker wahrheitswidrig berichtet hat. Pflüger-Scherb, die bereits im Jahr 2014 wegen ihrer Berichterstattung unter Anklage stand, ließ über ihre Anwältin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Zuvor war die Journalistin wegen ihrer wahrheitswidrigen Berichterstattung abgemahnt worden.

Anwältin des HNA-Lokalchefs Thonicke räumt wahrheitswidrige Berichterstattung über Kasseler Anwalt ein

Die Rechtsanwältin des Chefs der Kasseler HNA-Lokalredaktion, Frank Thonicke, räumt ein, dass dieser wahrheitswidrig über einen Kasseler Anwalt und ehrenamtlichen Stadtverordneten berichtet hat. Für Thonicke, der bereits im Jahr 2014 wegen seiner Berichterstattung unter Anklage stand, gab die Anwältin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Thonicke war zuvor wegen seiner wahrheitswidrigen Berichterstattung abgemahnt worden.

Stadt Kassel verfolgt unnachgiebig eine Whistleblowerin

Mit großer Unnachgiebigkeit verfolgt die Stadt Kassel eine Mitarbeiterin, die auf einen Missstand in ihrem Amt aufmerksam machte. Sie berichtete ihren Vorgesetzten – darunter dem Oberbürgermeister -, dass die Leiterin ihres Amtes, und zwar ausgerechnet des Revisionsamtes, eine weitere Mitarbeiterin mit dem Abtippen der eigenen Dissertation beschäftigte. Und zwar während der Dienstzeit. Als nach Wochen trotz mehrfacher Erinnerungsschreiben nichts geschah, informierte sie die Fraktionen des Stadtparlamentes. Von dort gelangte der Vorgang an die Öffentlichkeit. Jetzt reagierte die Stadt sofort.  Mit einer Abmahnung – gegen die Whistleblowerin. Sie habe das Ansehen der Stadt und des Oberbürgermeisters beschädigt, so die Begründung für die Abmahnung.

Das von der Mitarbeiterin angerufene Arbeitsgericht teilt die Auffassung der Stadt offenbar nicht. In der Güteverhandlung hat es zu erkennen gegeben, dass die Klägerin kein Dienstgeheimnis offenbart habe, weil das Abfassen einer Dissertation nicht zu den dienstlichen Aufgaben einer städtischen Mitarbeiter gehören dürfte. Zudem habe die Mitarbeiterin nichts öffentlich gemacht, weil die Fraktionen Teil der Verwaltung seien. Erst von dort gelangte der Vorgang an die Presse. Schließlich könne sich die Klägerin auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte berufen. Danach sei Whistleblowing dann von der Meinungsfreiheit geschützt, wenn zuvor erfolglos versucht worden sei, den Missstand intern zu beheben. Die Vertreter der Stadt blieben uneinsichtig. Der Richter räumte ihnen die Möglichkeit ein, bis zum Kammertermin Neues vorzutragen. Darauf darf man gespannt sein.