Der Deutsche Bundestag hat in namentlicher Abstimmung dem UN-Migrationspakt zugestimmt. 372 Abgeordnete stimmten für einen Entschließungsantrag von Union und SPD, 153 stimmten mit Nein, 141 enthielten sich. In der Debatte bezeichnete Außenminister Heiko Maas den Pakt als Akt der Vernunft, der deshalb unsere Zustimmung verdiene. Es handle sich um einen „bemerkenswerten Erfolg internationaler Zusammenarbeit“ und eine „Antwort der Staatengemeinschaft auf eine Herausforderung, für die es eben keine nationale Lösung gibt“. In dem angenommenen Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, „weiterhin sicherzustellen“, dass durch den Pakt die nationale Souveränität Deutschlands nicht beeinträchtigt werde. Zudem wird klargestellt, dass der Pakt „keine einklagbaren Rechte und Pflichten“ begründe und „keinerlei rechtsändernde oder rechtssetzende Wirkung“ entfalte. FDP, Linke und Grüne begrüßten grundsätzlich den Migrationspakt. Die von ihnen eingebrachten Anträge wurden jedoch abgelehnt. Als einzige Fraktion lehnte die AfD den Pakt ab und nutzte die Debatte, Fremdenhass zu schüren. Ihr Redner Gottfried Curio bezeichnete den Pakt als „trojanisches Pferd“. Zur Migration seien künftig „keine Papiere mehr nötig“. Curio setzte Flucht nach Deutschland mit einem Einbruch gleich, der durch den Migrationspakt legalisiert werde.
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Aiwanger will Freie Wähler bundesweit etablieren – Hessen nächstes Ziel
Nach dem Wahlerfolg der Freien Wähler in Bayern sieht Hubert Aiwanger, Bundesvorsitzender seiner Partei, gute Chancen, auch in den hessischen Landtag einzuziehen. „Wir setzen auf alle Wähler, die unzufrieden sind mit den etablierten Parteien und erkennen, dass die AfD als radikale Partei eben auch keine Alternative ist – schon gar keine koalitionsfähige Alternative“, so Aiwanger gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Wir wollen neben Bayern natürlich auch in andere Bundesländer und in den Bundestag“. Schlechte Umfragen schrecken ihn nicht. Bei einem Auseinanderbrechen der großen Koalition und Neuwahlen sieht er für seine Partei gute Chancen. „Wenn wir genügend Zeit hätten für einen guten Wahlkampf, könnte uns das in den Bundestag tragen.“ Die Freien Wähler wurden 2009 gegründet und sind mittlerweile in allen Bundesländern mit Landesverbänden vertreten.
Bild: Bundesvereinigung Freie Wähler
Bundestagsvizepräsident: AfD-Kandidat Glaser fällt durch
Der Kandidat der AfD für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten, Albrecht Glaser, hat in drei Wahlkämpfen jeweils deutlich die erforderliche Mehrheit für seine Wahl verfehlt. Die Kandidaten der anderen Fraktion erhielten jeweils bereits im ersten Wahlgang die erforderlichen Stimmen. Nach der Geschäftsordnung des Bundestages steht jeder Fraktion ein Vizepräsident zu. Da jeder Kandidat nur mit absoluter Mehrheit gewählt werden kann, ist es üblich, dass die Fraktionen die Kandidaten der jeweils anderen Fraktionen mitwählen. Diese Übung wurde bei Glaser, ehemaliger Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt und langjähriges CDU-Mitglied, nicht angewandt. Vorgehalten wurde ihm eine Äußerung über den Islam, die deutlich mache, so die anderen Fraktionen, dass Glaser den Boden des Grundgesetzes verlassen habe und deshalb als Bundestagsvizepräsident nicht wählbar sei. Glaser sagte im April dieses Jahres: „Wir sind nicht gegen die Religionsfreiheit. Der Islam ist eine Konstruktion, die selbst die Religionsfreiheit nicht kennt und die sie nicht respektiert. Und die da, wo sie das Sagen hat, jede Art von Religionsfreiheit im Keim erstickt. Und wer so mit einem Grundrecht umgeht, dem muss man das Grundrecht entziehen.“ Mit Glaser wird erst zum zweiten Mal in der Geschichte des Bundestages ein Kandidat nicht zum Bundestagsvizepräsidenten gewählt. 2005 war Lothar Bisky als Kandidat der Linken in vier Wahlgängen durchgefallen. Am Ende präsentierten die Linken Petra Pau, die schließlich gewählt wurde.
Bild: hw
Weiterer Abgeordneter verlässt AfD-Bundestagsfraktion
Nach Frauke Petry hat mit Mario Mieruch ein weiterer Bundestagsabgeordneter die AfD-Fraktion verlassen. Auch er gab den Rechtsruck der Partei als Begründung an. Mieruch ist Gründungsmitglied der AfD und gilt als Vertrauter des Ehemannes von Petry, Marcus Pretzell, der als Vorsitzender des Landesverbandes NRW die Partei verlassen hat.
Bundestagsvizepräsident: Wohl keine Mehrheit für den Kandidaten der AfD
Der von der AfD vorgeschlagene Kandidat für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten, Albrecht Glaser, wird wohl keine Mehrheit im Bundestag erhalten. Vorgehalten wird ihm seine mehrfach geäußerte Auffassung, dass der Islam keine Religion sei. Damit stelle er die Religionsfreiheit in Frage und stehe nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes, heißt es aus den anderen Fraktionen. Damit Glaser ins Amt kommt, benötigt er die Zustimmung zumindest der Mehrheit des Bundestages. Es gehört zum parlamentarischen Brauch, dass die stärkste Fraktion den Präsidenten des Bundestages stellt und die übrigen Fraktionen jeweils zumindest einen Vizepräsidenten erhalten. Grundsätzlich sind die Fraktionen dabei in ihren Vorschlägen frei. Die AfD will an ihrem Vorschlag festhalten. Glaser, der 40 Jahre der CDU angehörte und das Amt des Kämmerers in Frankfurt innehatte, sei für dieses Amt sehr gut geeignet und genieße innerhalb der AfD hohes Ansehen, so ein Sprecher der Partei.
Bild: By blu-news-org [CC BY-SA 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0)], via Wikimedia Commons
Verlängerung der Wahlzeit des Bundestages ist undemokratisch
Die von Bundestagspräsident Norbert Lammert vorgeschlagene Verlängerung der Wahlzeit des Bundestages auf fünf Jahre ist undemokratisch, weil sie die demokratische Legitimation der politisch Handelnden verringert. Der Abstand zwischen den Wählerinnen und Wählern und den Gewählten würde sich vergrößern und die Einflussmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger auf die Politik noch einmal verringern. Die Große Koalition sollte ihre verfassungsändernde Mehrheit nicht zum Abbau der Demokratie nutzen, sondern im Grundgesetz ein Mehr an Demokratie verankern. So könnte man endlich Volksabstimmungen ermöglichen, zu der es nach ebenso herrschender wie falscher Auffassung einer Grundgesetzänderung bedarf. Oder man könnte die Wahlzeit des Bundestages verkürzen, um so den Einfluss der Bürgerinnen und Bürger auf die Politik zu stärken. Im Bereich der Grundrechte ist eine Stärkung des Persönlichkeitsrechtes dringend erforderlich, um den massiven Eingriffen in dieses Recht besser begegnen zu können.