Bundestagsvizepräsident: AfD-Kandidat Glaser fällt durch

Der Kandidat der AfD für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten, Albrecht Glaser, hat in drei Wahlkämpfen jeweils deutlich die erforderliche Mehrheit für seine Wahl verfehlt. Die Kandidaten der anderen Fraktion erhielten jeweils bereits im ersten Wahlgang die erforderlichen Stimmen. Nach der Geschäftsordnung des Bundestages steht jeder Fraktion ein Vizepräsident zu. Da jeder Kandidat nur mit absoluter Mehrheit gewählt werden kann, ist es üblich, dass die Fraktionen die Kandidaten der jeweils anderen Fraktionen mitwählen. Diese Übung wurde bei Glaser, ehemaliger Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt und langjähriges CDU-Mitglied, nicht angewandt. Vorgehalten wurde ihm eine  Äußerung über den Islam, die deutlich mache, so die anderen Fraktionen, dass Glaser den Boden des Grundgesetzes verlassen habe und deshalb als Bundestagsvizepräsident nicht wählbar sei. Glaser sagte im April dieses Jahres: „Wir sind nicht gegen die Religionsfreiheit. Der Islam ist eine Konstruktion, die selbst die Religionsfreiheit nicht kennt und die sie nicht respektiert. Und die da, wo sie das Sagen hat, jede Art von Religionsfreiheit im Keim erstickt. Und wer so mit einem Grundrecht umgeht, dem muss man das Grundrecht entziehen.“ Mit Glaser wird erst zum zweiten Mal in der Geschichte des Bundestages ein Kandidat nicht zum Bundestagsvizepräsidenten gewählt. 2005 war Lothar Bisky als Kandidat der Linken in vier Wahlgängen durchgefallen. Am Ende präsentierten die Linken Petra Pau, die schließlich gewählt wurde.

Bild: hw

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