Der Chefredakteur der Hessischen Allgemeinen, Horst Seidenfaden, beendet zum Jahresende „einvernehmlich“ seine Tätigkeit bei dem Verlag Dierichs GmbH & Co. KG, der die HNA herausgibt. Dies gab die Zeitung am Abend bekannt. Als Grund wurden unterschiedliche Auffassungen zur künftigen Geschäftsentwicklung genannt. Ein Nachfolger wurde noch nicht bestimmt.
In ihrer Berichterstattung über das Defizit der documenta 14 wirft die HNA dem ehemaligen Oberbürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzenden der documenta gGmbH, Bertram Hilgen (SPD), kaum verhüllt vor, dass er den Straftatbestand der Untreue verwirklicht habe. Er habe den Künstlerischen Leiter der documenta, Adam Szymczyk, gewähren lassen, „ohne den gesamten Aufsichtsrat über die Emst-Pläne und die Forderung Szymczyks informiert zu haben. Diesen Schluss lässt der Bericht der Wirtschaftsprüfer zu. Insofern muss geschaut werden, ob hier nicht der Tatbestand der Untreue (siehe Hintergrund) gegeben ist“, so die HNA wörtlich. Allerdings werde, so die HNA weiter, „nach offiziellen Angaben … bisher nicht ermittelt.“ Auch gehe der – vertrauliche – Bericht der Wirtschaftsprüfer, der der HNA nach eigenen Angaben vorliegt, auf diese Frage nicht ein. Die Berichterstattung der HNA weist Hilgen im Deutschlandfunk als „grob falsch“ zurück. Er habe Szymczyk deutlich gemacht, dass es keine Erhöhung des Etats gebe und „wenn er für die Bespielung des EMST mehr Geld braucht, dann muss er an anderer Stelle Geld einsparen. Und dann haben wir eine Liste verabredet, die Geschäftsführerin, Herr Szymczyk und ich, wo wir für rund 550.000 Euro Einsparungen in Kunstprojekten festgelegt haben, so dass die Mehraufwendungen im EMST durch diese Reduzierungen ausgeglichen werden konnten. Und wir waren alle sehr froh, dass Herr Szymczyk da mitgegangen ist und am Ende gesagt hat: Ich bleibe an Bord der documenta 14“, so Hilgen.
Die Anwältin des HNA-Journalisten Frank Thonicke hat für ihren Mandanten eine weitere strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber einem Kasseler Anwalt und ehrenamtlichen Kommunalpolitiker abgegeben. Thonicke, der bereits 2014 wegen seiner Berichterstattung unter Anklage stand, war von diesem wegen seiner wahrheitswidrigen Berichterstattung abgemahnt worden.
Die Rechtsanwältin des HNA-Lokalredakteurs Andreas Hermann hat dessen Berichterstattung über einen Kasseler Anwalt und ehrenamtlichen Stadtverordneten als „unzutreffend“ bezeichnet. Anders aber als für HNA-Lokalchef Thonicke und HNA-Redakteurin Pflüger-Scherb gab sie bisher keine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Auch Hermann wurde abgemahnt, so dass nun ein Gericht entscheiden muss, ob ein Anspruch des Anwaltes auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen wahrheitswidriger Berichterstattung besteht. Die HNA-Redaktion hat den streitbefangenen Artikel entfernt.
Die Rechtsanwältin der HNA-Lokalredakteurin Ulrike Pflüger-Scherb hat eingeräumt, dass ihre Mandantin über einen Kasseler Anwalt und ehrenamtlichen Kommunalpolitiker wahrheitswidrig berichtet hat. Pflüger-Scherb, die bereits im Jahr 2014 wegen ihrer Berichterstattung unter Anklage stand, ließ über ihre Anwältin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Zuvor war die Journalistin wegen ihrer wahrheitswidrigen Berichterstattung abgemahnt worden.
Die Rechtsanwältin des Chefs der Kasseler HNA-Lokalredaktion, Frank Thonicke, räumt ein, dass dieser wahrheitswidrig über einen Kasseler Anwalt und ehrenamtlichen Stadtverordneten berichtet hat. Für Thonicke, der bereits im Jahr 2014 wegen seiner Berichterstattung unter Anklage stand, gab die Anwältin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Thonicke war zuvor wegen seiner wahrheitswidrigen Berichterstattung abgemahnt worden.
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