Nachdem die Stadt Kassel ihr rechtswidriges Verbot der Plakatierung der Beuys-Bäume aufgehoben hat, hat das Verwaltungsgericht Kassel das anhängige gerichtliche Verfahren beendet und der Stadt Kassel die Kostentragungspflicht aus einem Streitwert von 2.500,- € auferlegt. Zu dem Verfahren kam es, weil die Stadt im Kommunalwahlkampf allein der Wählergruppe „Rettet die Bienen“ verboten hat, die Beuys-Bäume mit Wahlplakaten zu umstellen. An die acht Mitbewerber erging ein solches Verbot nicht. Daraufhin wandte sich die Wählergruppe an das Kasseler Verwaltungsgericht. Unmittelbar nach Zugang der Klage hob die Stadt das Verbot auf. Die Kosten für das rechtswidrige Verhalten der Stadt tragen die Steuerzahler.
Gerichtsverfahren um Beuys-Bäume endet mit Kostentragungspflicht der Stadt Kassel
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