VGH Kassel: Überschreitung der Grenzwerte allein rechtfertigt kein Fahrverbot – Urteil des VG Wiesbaden vor Aufhebung

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, das die Stadt Frankfurt verpflichtete, in ihren Luftreinhalteplan ein zonales Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge aufzunehmen. Weder das Immissionsschutzgesetz noch die zugrunde liegende EU-Richtlinie enthalte ein allgemeines Minimierungsgebot für Schadstoffe, sondern verpflichte allein zur Einhaltung eines gemittelten NO2-Grenzwertes. Die Überschreitung der Grenzwerte genüge deshalb nicht schon für die Verhängung von zonenbezogenen Fahrverboten. Vielmehr kommen diese nur als letzte Mittel in Betracht. Sie müssen unabdingbar notwendig sein, um den Grenzwert im vorgegebenen Zeitrahmen zu erreichen, so das oberste hessische Verwaltungsgericht.  Deshalb seien in einer Einzelfallprüfung unter anderem tatsächliche Feststellungen darüber zu treffen, ob als milderes Mittel über die übrigen schon vorgesehenen Maßnahmen hinaus auch streckenbezogene Fahrverbote in Betracht kommen können. Diesen Anforderungen, so der Hof, genüge das Urteil des Verwaltungsgericht Wiesbaden nicht. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshof hebt das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (noch) nicht auf. Das Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil die Berufung gegen sein Urteil nicht zugelassen. Auf die Beschwerde gegen die Nichtzulassung wurde nunmehr die Berufung vom Hof durch Beschluss zugelassen. Es schließt sich jetzt das eigentliche Berufungsverfahren an. Aufgrund der Begründung des Hofes kann man aber mit einer Aufhebung des Urteils rechnen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof lehnte es zudem ab, im Wege eines Eilverfahrens die Stadt Frankfurt zu verpflichten, ab dem 1. Februar 2019 Fahrverbotszonen einzurichten. Auch dies deutet darauf hin, dass am Ende die Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts Wiesbaden stehen wird.

 

FREIE WÄHLER: Nachrüstung statt „wirklich attraktiver Tauschprämien“

Auf dem heutigen Sitzung des Länderrates der FREIEN WÄHLER in Kassel sprachen sich die Delegierten einstimmig für die Forderung nach Nachrüstungen von Dieselmotoren der Abgasnormen 4 und 5 aus. Nachdem auf dem jüngsten Dieselgipfel am vergangenen Wochenende im Kanzleramt keine Einigung im Umgang mit den Folgen des Abgasskandals erzielt werden konnte, muss nun endlich ein Machtwort gegenüber der Autoindustrie gesprochen werden. Die Anbiederung der großen Koalition an die Autoindustrie hat beim Bürger viel Vertrauen zerstört. Auch das Werben unseres Verkehrsministers für die „wirklich attraktiven Tauschprämien“ der Hersteller geht an den Bedürfnissen vieler Fahrzeughalter vorbei. Der Bundesvorsitzende der FREIEN WÄHLER Hubert Aiwanger: „Der Betrug mit Dieselfahrzeugen muss schnellstens korrigiert werden. Die betroffenen Dieselfahrzeuge müssen auf Kosten der Hersteller nachgerüstet werden. Betrogene Käufer dürfen nicht auf dem Schaden sitzen bleiben.“ Seit dem Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015 seien drei Jahre untätig verstrichen, in welchen die Dieselbesitzer um den Wert Ihrer Fahrzeuge bangen mussten und den Städten und Gemeinden bei drohenden Fahrverboten der Schwarze Peter zugeschoben wurde. Es müssen deshalb nicht nur Verantwortlichkeiten geklärt werden, sondern es müsse auch endlich gehandelt werden. Die Lösung könne dabei nicht in Kaufanreizen für neue Dieselmodelle liegen, sondern müsse die Hersteller finanziell in die Pflicht nehmen, um den angerichteten Schaden bei den betrogenen Autokäufern zu beheben.
Bild: Freie Wähler Bundesvereinigung

Bundesverwaltungsgericht verpflichtet Länder und Kommunen zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge

Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Entscheidungen Länder und Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu verhängen. Das Gericht wies die Sprungrevisionen der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen erstinstanzliche Urteile zurück, in denen die Verwaltungsgerichte auf die Klage der Umwelthilfe die Städte Düsseldorf und Stuttgart verpflichtet hatten, in ihre Luftreinhaltepläne Fahrverbote für Dieselfahrzeuge aufzunehmen, um dadurch die Immisionsgrenzwerte der Europäischen Union für Stickstoffdioxid einzuhalten. Da die Grenzwerte derzeit in etwa 70 Städten nicht eingehalten werden, haben die beiden Urteile auch Auswirkungen weit über Düsseldorf und Stuttgart hinaus.