
Geht es nach dem Willen der EU-Staaten, sollen die Prüfregeln für Pestizide gelockert werden. Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, der Klagen der Pestizidhersteller Bayer und Syngenta gegen das Verbot von Pestiziden aus der Gruppe der Neonicotinoide vor einem Jahr zurückgewiesen hatte. Begründet wurde die Entscheidung mit dem Schutz der Bienen, der innerhalb der Europäischen Union insbesondere mit einer Bienenleitlinie aus dem Jahr 2013 ausgeweitet worden war. Die zuständige Behörde Efsa soll nach dem Willen der Kommission diese Leitlinie, die von der Industrie seit langem angegriffen wird, zu Lasten des Bienenschutzes verändern. Vor allem die Prüfung der Langzeitwirkungen der Gifte soll eingeschränkt werden. Auch Deutschland stimmte dem Vorschlag der Kommission zu. Die Neonicotinoide stehen im Verdacht, auf lange Sicht den Orientierungssinn der Bienen zu beinträchtigen mit der Folge, dass diese nach ihrem Flug nicht mehr zu ihrem Stock zurückfinden.



Nach der Ankündigung Österreichs, dem geplanten
Bei der Zustimmung der Bundesregierung durch den CSU-Minister Schmidt gegen das ausdrückliche Votum der SPD-Ministerin Hendricks zur Verlängerung der Zulassung des Umweltgiftes Glyphosat könnte es sich um eine Retourkutsche wegen eines vergleichbaren absprachewidrigen Abstimmungsverhaltens des SPD-Staatsministers Roth über den Sitz der Bankenaufsicht handeln. Das Abstimmungsergebnis dort legt es nahe, dass Roth es mit seinem Abstimmungsverhalten ermöglichte, dass sich am Ende Paris gegen Dublin durchgesetzt hat. In der Bundesregierung war verabredet, dass Deutschland Dublin für den Fall unterstützt, dass Frankfurt als Sitz der Bankenaufsicht nicht durchsetzbar ist. Roth soll sich vor der Entscheidung intern für Paris stark gemacht. Er ist zudem Beauftragter für die deutsch-französische Zusammenarbeit.