Kasseler Wassergebühren: Bundesverwaltungsgericht lässt Revision zu

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes, in dem dieser die Kasseler Wassergebühren für rechtswidrig erklärt hatte, zugelassen. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht sieht eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache. Sie könne, so das Gericht, im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit einer Gebührenkalkulation zur Klärung der Frage beitragen, ob und unter welchen Voraussetzungen Konzessionsabgaben, die für die Benutzung öffentlicher Verkehrswege zum Zweck der Wasserversorgung anfallen, zu den Kosten einer wirtschaftlichen Betriebsführung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes gehören. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof und zuvor das Kasseler Verwaltungsgericht hatten dies auf der Grundlage des Hessischen Kommunalabgabengesetzes hier verneint, weil die Stadt Kassel sowohl Eigentümer der Wasserwerke als auch Eigentümer der Wege und Straßen ist und die Konzessionsabgabe damit zu Lasten der Gebührenzahler von sich selbst erhebt.

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