Oberbürgermeister Geselle (SPD) hat angekündigt, gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes Rechtsmittel einzulegen. Das oberste hessische Verwaltungsgericht hatte die Gebührenbescheide der Stadt für rechtswidrig erklärt, weil dort eine Konzessionsabgabe auf die Gebührenzahler umgelegt wird, die nach Auffassung des Hofes nicht zu den umlegungsfähigen Kosten gehört. Eine Revision an das Bundesverwaltungsgericht wurde in dem Urteil nicht zugelassen. Hiergegen will die Stadt Beschwerde erheben und die Zulassung der Revision erreichen. Dies dürfte aussichtslos sein, weil das Bundesverwaltungsgericht gemäß § 137 VwGO allein die Verletzung von Bundesrecht überprüft. In dem Rechtsstreit geht es aber um die Auslegung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Hessen. An die vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof getroffene Auslegung ist das Bundesverwaltungsgericht deshalb gebunden.