Hessen: Neuer Zuschnitt der Wahlkreise zur Landtagswahl

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16 der 55 Wahlkreise in Hessen werden zur kommenden Landtagswahl im nächsten Jahr neu zugeschnitten. Dies beschloss die schwarz-grünen Regierungsfraktion gegen die stimmen der Opposition. Die Regierungsmehrheit will damit will möglichen Wahlanfechtungen begegnen. Die betroffenen Wahlkreise weichen in ihrer Bevölkerungszahl um mehr als 25% von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl in einem hessischen Wahlkreis ab. Im Bund und in anderen Bundesländern sehen die Wahlgesetze bei Abweichungen in dieser Größenordnung zwingend einen Neuzuschnitt der Wahlkreise vor. In Hessen gibt es eine solche Vorschrift nicht. Allerdings gilt auch hier der Wahlrechtsgrundsatz der Gleichheit der Wahl. Dieser ist bei einer zu großen Abweichung der Bevölkerungszahlen zwischen den einzelnen Wahlkreisen verletzt, weil der Wert einer Stimme in großen Wahlkreisen weniger Gewicht hat als in kleinen Wahlkreisen. Die SPD warf der Regierung vor, veraltetes Zahlenmaterial zu nutzen. Die Linken stellten den Verdacht einer kalkulierten, politischen Manipulation in den Raum. Dei CDU kündigte für die nächste Legislaturperiode eine umfassende Wahlkreisreform an.

Zur Veränderung der Wahlkreise.

Bild: Copyright (c) Deutscher Bundestag / Lichtblick/Achim Melde

 

 

Hessen plant Neuzuschnitt von 16 Wahlkreisen noch vor der Landtagswahl

Die schwarz-grüne Mehrheit will noch vor der Landtagswahl im kommenden Jahr 16 Wahlkreise neu zuschneiden. Damit will sie möglichen Wahlanfechtungen begegnen. Die betroffenen Wahlkreise weichen in ihrer Bevölkerungszahl um mehr als 25% von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl in einem hessischen Wahlkreis ab. Im Bund und in anderen Bundesländern sehen die Wahlgesetze bei Abweichungen in dieser Größenordnung zwingend einen Neuzuschnitt der Wahlkreise vor. In Hessen gibt es eine solche Vorschrift nicht. Allerdings gilt auch hier der Wahlrechtsgrundsatz der Gleichheit der Wahl. Dieser ist bei einer zu großen Abweichung der Bevölkerungszahlen zwischen den einzelnen Wahlkreisen verletzt, weil der Wert einer Stimme in großen Wahlkreisen weniger Gewicht hat als in kleinen Wahlkreisen. Von der Änderung betroffen sind folgende Wahlkreise:

Die Gemeinde Nieste soll vom Wahlkreis 2 – Kassel Land II – in den Wahlkreis 9 – Eschwege- Witzenhausen – verlagert werden. Nach dieser Änderung beträgt die Abweichung von einem Durchschnittswahlkreis für den Wahlkreis 2 – Kassel Land II – +19,4 % (vorher: +21,3 %) und für den Wahlkreis 9 – Eschwege-Witzenhausen – –24,0 % (vorher: –25,9 %).

 

Die Stadt Lichtenfels soll vom Wahlkreis 5 – Waldeck-Frankenberg I – in den Wahlkreis 6 – Waldeck-Frankenberg II – verlagert werden. Nach dieser Änderung beträgt die Abweichung von einem Durchschnittswahlkreis für den Wahlkreis 5 – Waldeck-Frankenberg I – –22,3 % (vorher: –18,2 %) und für den Wahlkreis 6 – Waldeck-Frankenberg II – –23,6 % (vorher: –27,7 %).

Die Gemeinde Ludwigsau soll vom Wahlkreis 11 – Hersfeld – in den Wahlkreis 10 – Rotenburg – verlagert werden; dafür soll die Gemeinde Eiterfeld vom Wahlkreis 14 – Fulda I – zum Wahl- kreis 11 – Hersfeld – gehen. Nach dieser Änderung beträgt die Abweichung von einem Durch- schnittswahlkreis für den Wahlkreis 10 – Rotenburg – –23,2 % (vorher: –28,8 %), für den Wahlkreis 11 – Hersfeld – –23,6 % (vorher: –25,1 %) und für den Wahlkreis 14 – Fulda I – –1,5 % (vorher: +5,6 %).

Die Gemeinde Fernwald soll vom Wahlkreis 18 – Gießen I – in den Wahlkreis 19 – Gießen II – verlagert werden; gleichzeitig soll die Stadt Laubach vom Wahlkreis 19 – Gießen II – in den Wahlkreis 20 – Vogelsberg – übergehen. Nach dieser Änderung beträgt die Abweichung von einem Durchschnittswahlkreis für den Wahlkreis 18 – Gießen I – +22,4 % (vorher: +28,9 %), für den Wahlkreis 19 – Gießen II – +17,7 % (vorher: +20,6 %) und für den Wahlkreis 20 – Vogelsberg – +16,7 % (vorher: +7,4 %).

Die Gemeinde Heidenrod soll vom Wahlkreis 29 – Rheingau-Taunus II – in den Wahlkreis 28 – Rheingau-Taunus I – verlagert werden. Nach dieser Änderung beträgt die Abweichung von einem Durchschnittswahlkreis für den Wahlkreis 28 – Rheingau-Taunus I – –17,6 % (vorher: – 25,2 %) und für den Wahlkreis 29 – Rheingau-Taunus II – –10,4 % (vorher: –2,7 %).

Die Gemeinde Niederdorfelden soll vom Wahlkreis 40 – Main-Kinzig I – in den Wahlkreis 41 – Main-Kinzig II – verlagert werden. Nach dieser Änderung beträgt die Abweichung von einem Durchschnittswahlkreis für den Wahlkreis 40 – Main-Kinzig I – +21,9 % (vorher: +25,1 %) und für den Wahlkreis 41 – Main-Kinzig II – +25,0 % (vorher: +21,7 %).

Die Gemeinde Groß-Rohrheim soll vom Wahlkreises 54 – Bergstraße I – in den Wahlkreis 48 – Groß-Gerau II – verlagert werden. Nach dieser Änderung beträgt die Abweichung von einem Durchschnittswahlkreis für den Wahlkreis 48 – Groß-Gerau II – +18,0 % (vorher: +14,4 %) und für den Wahlkreises 54 – Bergstraße I – +24,3 % (vorher: +27,9 %).

Hessen: Freie Wähler kritisieren geplante Wahlkreisreform

Als nicht ausreichend kritisiert der Landesvorsitzende der Freien Wähler Hessen, Engin Eroglu, die geplante Reform der Wahlkreise durch die hessische Landesregierung. Der Neuzuschnitt zur Herstellung gleichgroßer Wahlkreise zur nächsten Landtagswahl sei ein Blendwerk, damit die Landesregierung keine reelle Reform des Landtags angehen müsse. „Diese Reform kommt für uns Freie Wähler zu spät und wir fragen uns seit langem, weshalb einhergehend mit der Reform der Wahlkreise nicht einmal an eine tatsächliche Ersparnis für den Steuerzahler gedacht wird“, so Eroglu. Man müsse auch mal den Mut haben, Dinge anzugehen: „Der hessische Landtag hat aktuell 110 Abgeordnete. Wir Freie Wähler sind der Überzeugung, dass der Landtag verkleinert werden sollte. Eine Reduzierung um 20 Abgeordnete auf 90 Sitze schränkt die parlamentarische Arbeit nicht ein und würde den Bürgern unseres Bundeslandes bares Geld sparen.“ Hier gehe es um Pfründe, die die Parteien in Wiesbaden unbedingt verteidigen wollen, dabei aber die Außenwirkung in den Städten und Gemeinden aus den Augen verlieren. „Auf den Dörfern fehlt das Geld, die Kommunen müssen sparen und befinden sich teilweise unter Rettungsschirmen aber im Hessischen Landtag lebt man weiter in Saus und Braus“, betont Eroglu und argumentiert weiter: „Städte und Gemeinden sind zu großen Teilen unterfinanziert, wodurch Gebühren und Abgaben erhöht werden müssen, die dann schlussendlich den Bürger direkt belasten“.