Gleichzeitig mit der Landtagswahl wurde in Hessen auch über eine Änderung der Verfassung abgestimmt. Dabei zeigte sich, dass die Herabsetzung des Wählbarkeitsalters bei Landtagswahlen auf 18 Jahren mit 29,7% die meisten Gegenstimmen erhielt. Mit 17,6% vergleichsweise hoch war auch die Ablehnung der Aufnahme eines Bekenntnisses zur europäischen Integration in die Verfassung. Auch die Abschaffung der Todesstrafe, formal noch in der hessischen Verfassung enthalten, erhielt mit 16,8% relativ viele Gegenstimmen. In die Verfassung aufgenommen wurden zahlreiche Staatszielbestimmungen und eine Änderung bei der Durchführung eines Volksentscheides. Das Quorum zur Einleitung eines Volksentscheides wurde von 20% auf 5% der Stimmberechtigten abgesenkt. Zugleich wurden die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Volksentscheid aber erschwert, weil nicht allein die Mehrheit bei der Abstimmung genügt, sondern nunmehr diese Mehrheit ein Mindestquorum von 25% der Stimmberechtigten erreichen muss.
Bild: Hessischer Landtag, Kanzlei – H. Heibel