Bundesverwaltungsgericht: Bundesligavereine können an Kosten für Hochrisikospiele beteiligt werden

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Bundesligavereine grundsätzlich an den Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen beteiligt werden können. Bremen hatte der Deutschen Fußball Liga einen Kostenbescheid für ein Hochrisikospiel von Werder Bremen zugestellt. Diese hatte dagegen geklagt und nun in letzter Instanz verloren. Allerdings ist das Verfahren noch nicht beendet. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Fall an das OVG Bremen zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen.

OVG Bremen: DFL muss Mehrkosten für Polizeieinsätze tragen

Das Bundesland Bremen darf die Deutsche Fußball Liga grundsätzlich an den Mehrkosten für Polizeieinsätze bei sogenannten Hochrisikospielen beteiligen. Entsprechende Gebührenbescheide sind rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Bremen entschieden. In der ersten Instanz hatte sich noch die DFL durchgesetzt. Die Revision wurde zugelassen, so dass wohl endgültig das Bundesverwaltungsgericht entscheiden wird. Streitgegenständlich ist ein Gebührenbescheid  zur Partie Werder Bremen gegen den Hamburger Sportverein vom 19. April 2015 in Höhe von 425.000,- €. Seit 2015 erhebt das Land Bremen regelmäßig Gebührenbescheide wegen der Mehrkosten für Polizeieinsätze. Derzeit sind etwa zwei Millionen Euro als Gebühren aufgelaufen.