Das Bundesland Bremen darf die Deutsche Fußball Liga grundsätzlich an den Mehrkosten für Polizeieinsätze bei sogenannten Hochrisikospielen beteiligen. Entsprechende Gebührenbescheide sind rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Bremen entschieden. In der ersten Instanz hatte sich noch die DFL durchgesetzt. Die Revision wurde zugelassen, so dass wohl endgültig das Bundesverwaltungsgericht entscheiden wird. Streitgegenständlich ist ein Gebührenbescheid zur Partie Werder Bremen gegen den Hamburger Sportverein vom 19. April 2015 in Höhe von 425.000,- €. Seit 2015 erhebt das Land Bremen regelmäßig Gebührenbescheide wegen der Mehrkosten für Polizeieinsätze. Derzeit sind etwa zwei Millionen Euro als Gebühren aufgelaufen.
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