Bundesverwaltungsgericht: Bundesligavereine können an Kosten für Hochrisikospiele beteiligt werden

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Bundesligavereine grundsätzlich an den Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen beteiligt werden können. Bremen hatte der Deutschen Fußball Liga einen Kostenbescheid für ein Hochrisikospiel von Werder Bremen zugestellt. Diese hatte dagegen geklagt und nun in letzter Instanz verloren. Allerdings ist das Verfahren noch nicht beendet. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Fall an das OVG Bremen zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen.

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