Kasseler Wassergebühren: Bundesverwaltungsgericht entscheidet am 23.03.2021

Das Bundesverwaltungsgericht hat angekündigt, am 23.03.2021 über die Rechtmäßigkeit der Kasseler Wassergebühren zu entscheiden. Das Kasseler Verwaltungsgericht als auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatten die Erhebung einer Konzessionsabgabe, die die Stadt von sich selbst erhebt und auf die Wassergebühren aufschlägt, für rechtswidrig erklärt. Dagegen hatte die Stadt Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht erhoben. Im Zulassungsbeschluss hatte das oberste deutsche Verwaltungsgericht angekündigt, eine Grundsatzentscheidung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben nicht nur im Bereich der Wasser-, sondern auch im Bereich der Stromversorgung zu fällen.