Kassel: Wer übernimmt die Verantwortung für rechtswidrige Wassergebühren?

Vier Millionen Euro hat die Stadt Kassel rechtswidrig an Wassergebühren für eine Konzessionsabgabe von ihren Bürgern erhoben – jährlich, seit 2012. Obwohl es eine gefestigte Rechtsprechung in Hessen gibt, dass solche Konzessionsabgaben von den Kommunen nicht auf die Gebührenzahler umgelegt werden dürfen. Das Verwaltungsgericht Gießen hat dies mehrfach entschieden, zuletzt im Februar 2012. Die Entscheidungen wurden rechtskräftig oder wurden vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Dennoch stellte die Stadt Kassel 2012 die Konzessionsabgabe in die Wassergebühren ein. Erwartungsgemäß erklärte zunächst das Verwaltungsgericht Kassel und nunmehr auch der Hessische Verwaltungsgerichts dies für rechtswidrig. Wer übernimmt jetzt die Verantwortung für diese juristische Fehlleistung? Der damals amtierende Oberbürgermeister Bertram Hilgen (SPD), Jurist und vormals Leiter des Kasseler Rechtsamtes? Oder sein Nachfolger Christian Geselle (SPD), wie Hilgen Jurist? Oder der Rechtsamtsleiter, der diesen Rechtsrat seinen Dienstherren erteilte? Man darf gespannt sein.