Berlin vor rot-grün-roten Koalition?

Berlin (de) – In Berlin zeichnet sich nach den Wahlen zum Abgeordnetenhaus eine Koalition aus SPD, Grünen und Linken ab. Nach den jüngsten Umfragen käme diese Konstellation auf eine Mehrheit. Die Fortsetzung der bestehenden Großen Koalition aus SPD und CDU scheint ausgeschlossen, weil sie derzeit über keine Mehrheit verfügen würde und der Spitzenkandidat der SPD, der Regierende Bürgermeister Michael Müller, die Zusammenarbeit mit der CDU beenden will. Auch eine schwarz-grüne Regierung käme nach dem derzeitigen Stand der Hochrechnungen nicht in Betracht.

Die aktuellen Hochrechnungen finden sich hier: http://www.wahlrecht.de/umfragen/landtage/berlin.htm

Geißler kritisiert CSU scharf als Totengräberin der Union

Frankfurt (de) – Der ehemalige CDU-Generalsekretär Heiner Geißler hat gegenüber der FAZ die Haltung der CSU in der Flüchtlingsfrage scharf kritisiert. Die CSU-Führung befinde sich auf derselben geistigen Ebene wie die Orban-Partei in Ungarn und die Kaczynski-Partei in Polen. Die CDU müsse klar stellen, dass die von der CSU gewollte Bevorzugung von Flüchtlingen aus dem christlich-abendländischen Kulturkreis gerade das Gegenteil dessen ist, was die christliche Botschaft bedeute. Wer solche Vorschläge mache, hat sonntags in der Kirche nichts verloren und stehe im Widerspruch zur Botschaft des Evangeliums, zum Papst als auch zur evangelischen Kirche, so Geißler. Die eigentliche Auseinandersetzung müsse geführt werden über die Frage, ob die Gegner dieses politischen Kurses sich bewusst sind, dass die Flucht von über 60 Millionen Menschen eine globale und moralische Herausforderung sei. Es sei die CSU, so Geißler, die die Hauptverantwortung dafür trage, dass in der Flüchtlingskrise so viel Verunsicherung in der Bevölkerung, aber auch bei den Unions-Anhängern entstanden sei. Die CSU entwickele sich daher zur Totengräberin der Union.

Das Interview im Wortlaut findet sich hier: http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/heiner-geissler-kritisiert-csu-in-der-fluechtlingskrise-14436581.html

Beckenbauer: 5,5 Mio € für Ehrenamt

Frankfurt/München (de) – Franz Beckenbauer hat 2006 vom DFB einen Betrag in Höhe von 5,5 Millionen Euro  erhalten. Das Geld stammte aus dem für die WM-Organisation gedachten Sponsorengeld. Beckenbauer hatte stets betont, ehrenamtlich für das WM-Organisationskomitee gearbeitet zu haben. Über seine Anwälte ließ er mitteilen, dass er das Geld nicht für seine Arbeit im Komitee, sondern im Rahmen seiner Werbetätigkeit erhalten und unverzüglich versteuert habe. Der DFB zahlte nach einer Betriebsprüfung 2010 Steuern auf den Betrag. Beckenbauer erstattete diese im März des Folgejahres.

Flüchtlinge: CSU kopiert AfD

München/Schwarzenfeld (de) – Auf seiner Klausur in Schwarzenfeld hat der Vorstand der CSU einstimmig ein Grundsatzpapier zur Flüchtlingspolitik beschlossen. Darin werden weitgehend Forderungen der rechtspopulistischen AfD übernommen. Unter der Überschrift „Klarer Kurs bei der Zuwanderung“ wird die Aufnahme einer deutschen Leitkultur in die Verfassung, ein Burka-Verbot, die Abschaffung der doppelten Staatsangehörigkeit und eine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen gefordert. Das Papier findet sich hier: klarer_kurs_bei_der_zuwanderung

Katholische Bekenntnisschule weist Moslem ab

Eine katholische Bekenntnisschule weist einen kleinen muslimischen Jungen ab, weil dieser den falschen Glauben hat. Das Verwaltungsgericht Minden bestätigt die Entscheidung der Schule. Zu Unrecht.

Bekenntnisschulen, es gibt sie nur noch in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, sind vom Staat finanzierte Schulen, in denen „Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen“ werden. So steht es im Art. 12 Abs. 3 Satz 2 der nordrhein-westfälischen Verfassung. Ausweislich des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes müssen die Lehrer an Bekenntnisschulen dem betreffenden Bekenntnis angehören. Außerdem wird Religionsunterricht in der Regel nur im Schulbekenntnis erteilt und Erziehungsberechtigte von Nicht-Bekenntniskindern müssen als Voraussetzung für die Aufnahme eine Einverständniserklärung über die Unterrichtung und Erziehung im Schulbekenntnis unterzeichnen. Eine solche Einverständniserklärung wollten die muslimischen Eltern nicht abgeben. Ihr Sohn wurde daraufhin von der Schule nicht aufgenommen.

Bemerkenswert ist an diesem Fall, dass die betreffende Schule nur noch von etwa 40% katholischen Schülern besucht wird. Zum Kollegium gehören auch evangelische Lehrer und bis vor kurzem wurde dort auch evangelischer Religionsunterricht erteilt. Es war in der Vergangenheit auch problemlos möglich, dass bekenntnisfremde Eltern ihre Kinder – auf einem Formblatt der Schule – vom katholischen Religionsunterricht abmelden konnten. Juristisch dürfte die Schule damit ihren Charakter als Bekenntnisschule verloren haben. Es fehlt – und zwar sehr deutlich – an der für eine Bekenntnisschule erforderlichen Homogenität im katholischen Glauben. Allein diese rechtfertigt ja das Erfordernis einer entsprechenden Einverständniserklärung der Eltern.

In Niedersachsen verlieren Schulen ihren Charakter als Bekenntnisschulen, wenn mehr als 30% bekenntnisfremde Kinder beschult werden. In Nordrhein-Westfalen fehlt es an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung. Darauf beruft sich das Verwaltungsgericht Minden. Mit ein wenig Mut hätte das Gericht diese Regelung entsprechend anwenden können. Oder auch unabhängig davon entscheiden können, was jedem unmittelbar einleuchtet: Eine katholische Bekenntnisschule, in der die katholischen Schüler nur noch eine Minderheit sind, kann keine katholische Bekenntnisschule mehr sein.

VG Minden, Urteil vom 28.02.2014 – 8 K 1719/13

taz vom 28.02.2014

Neue Westfälische vom 01.03.2014

wdr vom 28.02.2014

Bundesverfassungsgericht: 3%-Klausel bei Europawahl verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer knappen Mehrheit von fünf zu drei Richterstimmen entschieden, dass die erst kürzlich eingeführte 3%-Klausel bei der Europawahl mit dem Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit unvereinbar und damit grundgesetzwidrig ist. Zu Recht. Dieser sehr formal anzuwendende Grundsatz besagt, dass alle bei einer Wahl abgegebenen Stimmen den gleichen Wert haben müssen. Die streitbefangene Klausel bewirkt jedoch, dass jene Stimmen, die für Parteien abgegeben wurden, die diese Hürde nicht überspringen, keinen Wert haben. Damit besteht zwischen diesen Stimmen und jenen Stimmen, die auf die Parteien entfallen sind, in das Parlament einziehen, keine Gleichheit.

Allerdings kann die Begründung des Gerichts nicht überzeugen. Denn eine Wahlrechtsungleicheit haben wir auch bei den Bundes- und Landtagswahlen. Hier gilt sogar eine 5%-Klausel. Diese wird damit gerechtfertigt, dass unsere nationalen Parlamente die Aufgabe haben, eine Regierung zu bilden. Viele kleine Parteien würden diese Aufgabe erschweren. Das Europaparlament habe diese Aufgabe (noch) nicht. Außerdem bestehe das Europaparlament bereits aus Vertretern von über 160 Parteien, so das Bundesverfassungsgericht. Fünf weitere kleine Parteien aus Deutschland würden den Charakter des Parlaments deshalb nicht verändern.

Richtiger dürfte die Einsicht sein, dass auch die 5%-Klausel bei den Bundes- und Landtagswahlen gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl verstößt. Die Wahlrechtsgrundsätze sichern den demokratischen Charakter der Wahlen. Dies gilt insbesondere für die Wahlrechtsgleichheit. Nur eine Wahl, bei der alle Stimmen das gleiche Gewicht haben, ist eine demokratische Wahl. Hier kommt hinzu, dass diese Klauseln die Gründung neuer Parteien zumindest behindern. Begünstigt werden die bereits etablierten und großen Parteien – jene Parteien also, die diese Klauseln eingeführt haben und jetzt verteidigen.

Fall Edathy: Rechtsstaat außer Kraft

Die rechtsstaatlichen Grundsätze sind im Fall des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Edathy gleich mehrfach außer Kraft gesetzt worden. Da ermittelt zunächst die Polizei und anschließend die Staatsanwalt gegen Edathy, weil dieser – nach den deutschen Gesetzen legal – in Kanada Bilder von nackten Jungen erworben hat. Von den Ermittlungen wird der damalige Innenminister Friedrich in Kenntnis gesetzt, der diese Information rechtswidrig an den SPD-Vorsitzenden Gabriel weitergibt. Dieser informiert den damaligen Fraktionsvorsitzenden Steinmeier und den Fraktionsgeschäftsführer Oppermann. Oppermann ruft  beim BKA-Präsidenten an und erhält von diesem – rechtswidrig – die Bestätigung der Informationen von Friedrich. Die Staatsanwaltschaft führt rechtswidrig eine Hausdurchsuchung bei Edathy durch, obwohl die Ermittlungen ergeben hatten, dass dieser weder kinderpornographische Bilder erworben hatte noch solche besitzt. Zur Rechtfertigung der Maßnahme beruft die Staatsanwaltschaft eine Pressekonferenz ein und erläutert – rechtswidrig – Details aus den Ermittlungsakten. Details übrigens, die sämtlich ein strafloses Verhalten von Edathy beschreiben.

Warum haben sich diese hohen und höchsten Repräsentanten – fast ausnahmslos Juristen – nicht an die Gesetze gehalten? Warum halten sie fundamentale Grundsätze des Rechtsstaates nicht ein? Derzeit wird von allen Beteiligten sehr viel über diese Angelegenheit geredet. Eine Antwort auf diese Fragen blieb bisher aus.