Özils Rücktritt verstärkt tiefe Spaltung der Gesellschaft

Özils Rücktritt wird fatale Folgen für unsere Gesellschaft haben und deren tiefe Spaltung weiter verstärken. Özil ist nicht nur einer der besten Fußballer seiner Generation. Er war auch das Symbol für eine gelungene Integration über den Fußball in unsere Gesellschaft. Für viele junge Deutsche mit türkischen Wurzeln war er ein Vorbild: Seht her, wenn man sich anstrengt, wenn man gut ist, wenn man was leistet, dann wird man von der deutschen Gesellschaft auch anerkannt. All dies wurde in wenigen Wochen zerstört. Die fatale Botschaft lautet jetzt: Egal wie gut du bist und wieviel du auch für Deutschland leistest, am Ende wirst du der ausgegrenzte Deutschtürke bleiben. Die Wirkung, die dies für unsere Gesellschaft hat, kann nicht überschätzt werden. Özil hat allein auf twitter über 23 Millionen follower. Aber auch die fremdenfeindlichen Ausgrenzer sehen sich bestätigt: „Mit seiner Abschiedstirade erweist sich Özil als typisches Beispiel für die gescheiterte Integration von viel zu vielen Einwanderern aus dem türkisch-muslimischen Kulturkreis“, so die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel. Die Gräben in unserer Gesellschaft werden immer tiefer.

Katholische Bekenntnisschule weist Moslem ab

Eine katholische Bekenntnisschule weist einen kleinen muslimischen Jungen ab, weil dieser den falschen Glauben hat. Das Verwaltungsgericht Minden bestätigt die Entscheidung der Schule. Zu Unrecht.

Bekenntnisschulen, es gibt sie nur noch in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, sind vom Staat finanzierte Schulen, in denen „Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen“ werden. So steht es im Art. 12 Abs. 3 Satz 2 der nordrhein-westfälischen Verfassung. Ausweislich des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes müssen die Lehrer an Bekenntnisschulen dem betreffenden Bekenntnis angehören. Außerdem wird Religionsunterricht in der Regel nur im Schulbekenntnis erteilt und Erziehungsberechtigte von Nicht-Bekenntniskindern müssen als Voraussetzung für die Aufnahme eine Einverständniserklärung über die Unterrichtung und Erziehung im Schulbekenntnis unterzeichnen. Eine solche Einverständniserklärung wollten die muslimischen Eltern nicht abgeben. Ihr Sohn wurde daraufhin von der Schule nicht aufgenommen.

Bemerkenswert ist an diesem Fall, dass die betreffende Schule nur noch von etwa 40% katholischen Schülern besucht wird. Zum Kollegium gehören auch evangelische Lehrer und bis vor kurzem wurde dort auch evangelischer Religionsunterricht erteilt. Es war in der Vergangenheit auch problemlos möglich, dass bekenntnisfremde Eltern ihre Kinder – auf einem Formblatt der Schule – vom katholischen Religionsunterricht abmelden konnten. Juristisch dürfte die Schule damit ihren Charakter als Bekenntnisschule verloren haben. Es fehlt – und zwar sehr deutlich – an der für eine Bekenntnisschule erforderlichen Homogenität im katholischen Glauben. Allein diese rechtfertigt ja das Erfordernis einer entsprechenden Einverständniserklärung der Eltern.

In Niedersachsen verlieren Schulen ihren Charakter als Bekenntnisschulen, wenn mehr als 30% bekenntnisfremde Kinder beschult werden. In Nordrhein-Westfalen fehlt es an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung. Darauf beruft sich das Verwaltungsgericht Minden. Mit ein wenig Mut hätte das Gericht diese Regelung entsprechend anwenden können. Oder auch unabhängig davon entscheiden können, was jedem unmittelbar einleuchtet: Eine katholische Bekenntnisschule, in der die katholischen Schüler nur noch eine Minderheit sind, kann keine katholische Bekenntnisschule mehr sein.

VG Minden, Urteil vom 28.02.2014 – 8 K 1719/13

taz vom 28.02.2014

Neue Westfälische vom 01.03.2014

wdr vom 28.02.2014