Auf den Eilantrag der Wählergruppe „Rettet die Bienen“ vor dem Verwaltungsgericht hat die Stadt Kassel ihr Verbot der Plakatierung der Beuys-Bäume aufgehoben. Sie bestätigt damit ihre jahrzehntelange Rechtsauffassung, dass es für ein solches Verbot keine Rechtsgrundlage gibt. Den Künstler Beuys wird dies freuen. Sein Kunstwerk der 7000 Eichen sollte ganz bewusst nicht in einem Museum verstauben, sondern sich als soziale Plastik zu einem stadtbildprägenden Bestandteil des öffentlichen Raums entwickeln. „Ich wollte ganz nach draußen gehen und einen symbolischen Beginn machen für ein Unternehmen, das Leben der Menschheit zu regenerieren innerhalb des Körpers der menschlichen Gesellschaft, und um eine positive Zukunft in diesem Zusammenhang vorzubereiten.“, so der Meister zu seinem Kunstwerk.
Die Aufhebung des Verbots finden Sie hier: