Kasseler Markthalle: Stadt handelte bei Konzeptvergabeverfahren rechtswidrig

Die Stadt Kassel hat in dem Investorenauswahlverfahren bezüglich der künftigen Nutzung der Markthalle rechtsfehlerhaft gehandelt. Zu dieser Auffassung gelangt eine Frankfurter Anwaltskanzlei, die im Auftrag der Marktbeschicker ein Kurzgutachten erstellt hat. Die Kanzlei sieht sowohl Verstöße im Vergaberecht als auch im europäischen Beihilfenrecht. So sei im Rahmen der Konzeptvergabe nicht für alle Investoren gleichermaßen verbindlich und verständlich angegeben gewesen, welche Inhalte des Angebots von der Vergabestelle als zwingend erachtet und welche einer Bewertung zugeführt werden. Auch sei die Gewichtung der einzelnen Wertungskriterien erst nachträglich in Ansehung der vorgelegten Angebote vorgenommen worden. Ein Verstoß gegen das europäische Beihilfenrecht liege vor, weil die Stadt weder ein Bieterverfahren bezüglich der Immobilie durchgeführt hat noch ein unabhängiges Gutachten zum Wert der Markthalle vorlegt. In dem Vergabeverfahren der Stadt hat sich das Architekturbüro Sprengwerk mit seinen Konzept gegen das Konzept der Marktbeschicker durchgesetzt.

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