Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die seit dem Jahr 2012 von der Stadt Kassel erhobenen Wassergebühren rechtswidrig sind. In der Gebühr enthalten ist eine Konzessionsabgabe, die nicht auf die Gebührenzahler hätte umgelegt werden dürfen. Pro Jahr nahm die Stadt Kassel hier rechtswidrig 4 Millionen Euro ein. Ist sie jetzt rechtlich verpflichtet, die fast 28 Millionen Euro zu erstatten? Nein, denn vor dem Verwaltungsgerichtshof waren insgesamt nur drei Klageverfahren anhängig. Ein Kläger hatte seine Klage vor der Entscheidung zurückgenommen, eine weitere Klage verwarf der Verwaltungsgerichtshof als unzulässig. Erfolgreich war nur ein Kläger, der sich gegen seinen Bescheid für das Jahr 2012 gewehrt hatte. Formal hat der Verwaltungsgerichtshof nur diesen einen Bescheid aufgehoben, so dass die Stadt Kassel rechtlich nur verpflichtet ist, die damals gezahlte Gebühr zu erstatten. 35 weitere Widerspruchsverfahren sind noch anhängig, die unter Hinweis auf die gerichtlichen Verfahren von der Stadt Kassel noch nicht beschieden wurden. Diese Bescheide müsste die Stadt Kassel jetzt aufheben, so dass diese Bürger in den Genuss der Rückzahlung kommen. Schließlich hat die Stadt Kassel nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel im letzten Jahr die Wasserbescheide unter Vorbehalt erteilt, um auf diese Weise weitere Widersprüche zu verhindern. Auch die Adressaten dieser Bescheide können mit einer Rückzahlung rechnen. Alle übrigen Gebührenzahler sind auf den guten der Willen der Verantwortlichen der Stadt Kassel angewiesen.
Rechtswidrige Wassergebühren – Wer hat einen Rechtsanspruch auf Erstattung?
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