Kassel: Rotgrüne Mehrheit vereitelt rechtswidrig Auskunftsanspruch der AfD-Fraktion

Die rotgrüne Mehrheit hat in rechtswidriger Weise die Beantwortung einer Anfrage der AfD-Fraktion bezüglich des umstrittenen Ankaufes des documenta-Obelisken verhindert. Die AfD-Fraktion wollte vom Magistrat wissen, ob 5.000,- € aus dem Umfeld des früheren Diktators von Angola, Jose Eduardo dos Santos, für den Ankauf des Obelisken gespendet worden seien. Die Beantwortung dieser Frage war der rotgrünen Mehrheit so unangenehm, dass sie kurzerhand mit ihrer Mehrheit die Nichtbefassung dieser Anfrage beschloss. Dagegen wandte sich die CDU-Fraktion mit dem Hinweis, dass dies nach der Hessischen Gemeindeordnung unzulässig sei. Nunmehr sei „offiziell bestätigt, dass das Verhalten der rot-grünen Rathauskoalition tatsächlich rechtswidrig war und gegen einschlägige Normen der Hessischen Gemeindeordnung verstoßen hat“, so CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Michael von Rüden in einer Presseerklärung. „Wir sind zufrieden, dass unsere zutreffende Rechtsauffassung bestätigt wurde, weil wir der Auffassung sind, dass gerade demokratische Parteien gut beraten sind, parlamentarische Rechte zu achten und nicht auszuhöhlen“. Gemäß § 50 Abs. 2 Satz 5 HGO ist der Magistrat verpflichtet, Anfragen von Fraktionen zu beantworten.

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