Auf eine Anfrage der Kasseler Linken hat der Magistrat erklärt, dass derzeit keine konkrete Gefahr auf der Königsstraße zu besorgen ist. Eine solche Gefahrenlage ist aber die rechtliche Grundlage für die vom Oberbürgermeister angekündigte flächendeckende Videoüberwachung der Königsstraße. Ohne eine konkrete Gefahr ist eine Videoüberwachung rechtswidrig. Auf Anfrage der CDU erklärte der Magistrat, dass das vom Oberbürgermeister angekündigte Konzept zur flächendeckenden Videoüberwachung derzeit noch erarbeitet wird.
Videoüberwachung: Kasseler Magistrat sieht keine konkrete Gefahr auf der Königsstraße
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