Jamaika gescheitert – Bundespräsident am Zuge

Nach dem Scheitern der Verhandlungen zur Bildung einer Koalition aus CDU, CSU, FDP und Grünen ist jetzt der Bundespräsident am Zuge. Er hat gemäß Art. 63 GG dem Bundestag einen Wahlvorschlag zu unterbreiten. Über diesen Vorschlag hat der Bundestag abzustimmen. Erhält dieser Vorschlag, womit nach dem Scheitern der Verhandlungen nicht zu rechnen ist, die absolute Mehrheit der Stimmen, so hat der Bundespräsident den Gewählten zu ernennen. Findet der Wahlvorschlag nicht die absolute Mehrheit, dann kann der Bundestag innerhalb von 14 Tagen mit absoluter Mehrheit einen Bundeskanzler wählen. Kommt eine solche Mehrheit nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt. In diesem Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen hat. Erreicht der Gewählte die absolute Mehrheit, dann hat der Bundespräsidenten ihn ernennen. Andernfalls muss der Bundespräsident innerhalb von sieben Tagen entscheiden, ob er den Gewählten als Minderheitskanzler ernennt oder den Bundestag auflöst.

Foto: Copyright: Bundesregierung/Steffen Kugler, Quelle: http://www.bundespraesident.de/DE/Presse/Pressebilder/pressebilder-node.html

 

 

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