Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine von der Bundestagsverwaltung gegen die Satirepartei Die Partei verhängte Strafzahlung aufgehoben. Die Partei hatte im Jahr 2014 eine Lücke im Parteiengesetz genutzt und Geld verkauft, um damit zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Diese Einnahmen waren dann wiederum Grundlage für staatliche Zuwendungen. Damit ahmte sie die AfD nach, die Gold ohne Gewinnabsicht verkauft hatte, ebenfalls allein mit dem Ziel, Einnahmen zu erzielen. Gegen die AfD hatte die Bundestagsverwaltung keine Strafzahlung verhängt. Das Verwaltungsgericht sah kein gesetzeswidriges Verhalten der Satirepartei und gab deren Klage statt. Ihr Vorsitzender Sonneborn erklärte, dass er das Urteil akzeptiere und keine Rechtsmittel einlegen werde. Dies ist jedoch von der Bundestagsverwaltung zu erwarten. Der Gesetzgeber hat mittlerweile die Gesetzeslücke geschlossen.