Separatismus ist kein Grundrecht

In der Diskussion um die Abspaltung Kataloniens von Spanien wird gern übersehen, dass das Völkerrecht zunächst die territoriale Integrität aller Staaten schützt. Es gibt deshalb kein allgemeines Sezessionsrecht, auch nicht für Minderheiten. Dies entsteht erst dann, wenn eine ethnische oder religiöse Gruppe in fundamentaler Weise diskriminiert wird und zwar gerade wegen ihrer Gruppeneigenschaft. Eine solche Diskriminierung der Katalanen in Spanien wird nicht behauptet. Im Gegenteil: Die Region Katalonien verfügt über eine weitgehende Autonomie und kann ihre Rechte in Spanien durchsetzen. Ein Recht der Katalanen auf Sezession besteht daher nicht. Das durchgeführte Referendum war auch durch das Völkerrecht nicht gedeckt. Etwa anderes gilt, wenn im Rahmen der Verfassung und des geltendes innerstaatlichen Rechts Abstimmungen über eine Sezession stattfinden wie zuletzt in Schottland. Hier hatte Großbritannien sich ausdrücklich mit dem schottischen Referendum einverstanden erklärt.

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