Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes hat in einem Rechtsgutachten festgestellt, dass Großbritannien ohne Zustimmung der übrigen EU-Mitgliedsläner den im März 2017 gestellten Austrittsantrag widerrufen und Mitglied der Europäischen Union bleiben kann. Dies gelte bis zum Abschluss eines Austrittsabkommens. Das Gutachten, das rechtlich nicht bindend ist, erstellte der Generalanwalt im Rahmen eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof, das das oberste schottische Zivilgericht angestrengt hat. Das schottische Gericht wollte wissen, ob Großbritannien den Brexit einseitig und ohne Zustimmung der übrigen Mitgliedsstaaten widerrufen kann. Der Europäische Gerichtshof ist an das Gutachten des Generalanwaltes nicht gebunden, folgt aber häufig dessen Empfehlungen. Das Gutachten gibt jenen Auftrieb, die ein neues Referendum über den Brexit anstreben. Die britische Regierung ist der Auffassung, der Antrag des schottischen Gerichts sei bereits unzulässig. Das britische Parlament stimmt am 11.12.2018 über das von Premierministerin May ausgehandelte Brexitabkommen ab. Eine Mehrheit für das Abkommen ist mehr als fraglich. Bei einem Scheitern könnte es zu einem Referendum über den Vertrag kommen.
Bild: Controller of Her Majesty’s Stationery Office [OGL 3 (http://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3)], via Wikimedia Commons